DHH mit nachträglicher Grundstücks-Verschmelzung

Diskutiere DHH mit nachträglicher Grundstücks-Verschmelzung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, vielleciht habt Ihr eine Antwort oder einen Tip für mich und meine Frau. Wir haben vor kurzem ein Haus (DHH) gebaut, die...

  1. #1 AtomOllie, 29.10.2007
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    Hallo zusammen,

    vielleciht habt Ihr eine Antwort oder einen Tip für mich und meine Frau.

    Wir haben vor kurzem ein Haus (DHH) gebaut, die Feinarbeiten kommen gerade zum Schluss und wir können bald einziehen.

    Unser Grundstück ist realgeteilt.
    Einen Nachbarn hatten wir bis vor kurzem nicht, weswegen wir eine dickere Wand zum Nachnbargrundstück einbauen liessen (wegen Statik etc.), die war auch ganz schön teuer - aber wenigstens konnten wir alleine anfangen ;-)

    Jetzt haben wir einen Nachbarn bekommen, der gerade zum Bauen beginnt.

    Unsere Hausbaufirma - die jetzt auch des Nachbars Grundstück bebaut - drängt uns jetzt dazu, die Realteilung aufzugeben, eine Grundstücksverschmelzung herbeizuführen und das Ganze DH dann unter einer Teilungserklärung im WEG weiter laufen zu lassen.

    Der Hintergrund scheint der zu sein, dass das Haus unseres Nachbarn nach WEG geplant ist und somit eine schmalere Trennwand zu unserem Haus aufweist. Und ich glaube, es müsste so einiges neu geplant werden, wenn diese Wand auf einmal dicker sein müsste ...

    Jetzt die Frage(n) dazu ...

    1) Kann uns irgendjemand zwingen, unsere Realteilung wieder aufzugeben?
    2) Macht dieses Konstrukt Verschmelzung + Teilungserklärung irgendeinen Sinn
    3) Entstehen uns da nicht Wertverluste auf unser Haus? Ich meine mal so etwas gelesen zu haben
    4) Ist es wirklich so, dass unsere Kommunwand das einzige "Problem" bei der Realteilung darstellt oder gibt es da weitere Fallstricke? Die gesamten Notarkosten würden uns erstatten werden.
     
  2. Julius

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    Ich kann nur dringendst empfehlen, sich auf gar keinen Fall darauf einzulassen!!!
    Ihr würdet Euch damit sowas von ins Knie schießen...
     
  3. #3 Baufuchs, 29.10.2007
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    Baufuchs Gast

    Finger davon

    zu 1) Niemand kann Sie zwingen
    zu 2) hat für Sie nur Nachteile
    zu 3) ja

    Fragen Sie mal einen Rechtsanwalt oder Notar nach den Nachteilen.
    Ihre Bank wird sich ebenfalls "bedanken", wenn aus dem eigenständigen DHH nun eine WEG werden soll.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 29.10.2007
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    Einzig sinnvoller Rat - bloß die Finger davon lassen.
    Die Steigerung der Katastrophe WEG ist eine 2er WEG.

    Als Vergleich:
    Sie sagen beim Standesbeamten ja, kennen die Braut nicht und haben gleich noch 10 Folgen "Frauentausch" ohne Rücktritssrecht mitgebucht. :yikes
    MfG
     
  5. #5 AtomOllie, 29.10.2007
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    Das nenne ich mal einen Vergleich :)

    Vielen Dank schon mal für die Antworten. Jetzt werd ich mal schauen, wie ich das unserem Nachbarn beibringe ... ;)
     
  6. Julius

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    Na, mit den gleichen Argumenten!

    Auch für ihn würden die dauerhaften und schwerwiegenden Nachteile der WEG die eventuellen momentanen kleinen Vorteile weit überwiegen.

    Der Einzige, der überwiegend Vorteile zöge, wäre der BT...
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 29.10.2007
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    Vielleicht ...

    ... braucht der BT ja auch einen Teil Eures Grundstücks zur Einhaltung der Ausnutzungsziffer für die 2. DHH :confused: .
    Einen anderen Grund für dieses Ansinnen kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

    Ist Euer Grundstück denn größer / Euer Haus kleiner als das des Nachbarn?
     
  8. Eric

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    zu 4.) Ich denke mal, der BT bekommt das geplante Nachbargebäude von der GFZ her nicht auf das abgeteilte Nachbargrundstück, weswegen er die beiden geteilten Grundstücke wieder zusammenführen will, um über das wiedervereinigte Gesamtgrundstück eine höhere Ausnutzung für den benachbarten Bauplatz zu erreichen.

    Im übrigen wie meine Vorredner: Das Ansinnen des BT zurückweisen; bringt Ihnen nur Nachteile. Mit der Maßgabe haben Sie Ihr Grundstück nicht gekauft.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 29.10.2007
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    Falls es wirklich "nur" die GRZ/GFZ ist, die Kummer macht, geht es ja "nur" ums Baurecht. Wenn Sie sich also mit Ihrem nachbarn gutstellen wollen, wäre es z.B. eine Möglichkeit, eine Vereinigungsbaulast eintragen zu lassen.
    Damit werden die beiden Fluestücke BAURECHTLICH wie eins behandelt, PRIVATRECHTLICH bleibt alles beim alten.
    Hierzu aber bitte genau überlegen, daß Sie (und Ihren Nachbesitzern) sich Vorteile vergeben. Ein Wintergarten z.B. kann dann ggf. nicht mehr möglich sein.
    Hier also genau schauen, rechnen und überlegen.
    Ggf. einen Anwalt und einen Architekten mit ins Boot holen.
    MfG
     
  10. #10 AtomOllie, 29.10.2007
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    Also, soweit ich es aus den Plänen her kenne, ist das Haus unseres Nachbarn genauso gross wie unseres ...

    Soweit ich bislang in Erfahrung gebracht habe, geht es bei der ganzen Sache angeblich um Brandschutz (?!)

    Das mit den GFZ ist ein guter Tip, allerdings liegt anscheinend schon eine Baugenehmigung für das Haus des Nachbarn vor. Und die sollte es doch nicht geben, wenn die GFZ nicht passt, richtig?

    Irgendwie alles etwas merkwürdig. Mal schauen, was die nächsten Tage so ans Licht bringen ...
     
  11. Eric

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    Was der BT so alles erzählt!

    Er soll Ihnen " sein Problem " mal schriftlich reingeben und damit gehen Sie dann zum Bauamt und fragen nach. Sofern die Baugenehmigung " anscheinend " schon vorliegen sollte, haben Sie als Nachbar die Möglichkeit, die beim Bauamt einzusehen.

    Da offenbar bereits mit dem Bau begonnen wurde: Was ist denn mit dem Schallschutz? Wird an Ihr Haus direkt angebaut oder kommt zwischen die beiden Haustrennwände eine Schallentkopplung?
     
  12. #12 rudi1106, 30.10.2007
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    Ist doch ein faires Angebot, dass der BT sogar die Notarkosten übernehmen will ;-)

    Sonst bietet er für die Geschichte nichts, oder wie? (Nicht, dass ich dazu raten würde, gegen eine Zahlung zuzustimmen, aber ich fände es echt dreist, wenn der BT versuchen würde, einem ohne Entschädigung das Haus in eine Eigentumswohnung umzuwandeln)
     
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