DHH mit und ohne Keller

Diskutiere DHH mit und ohne Keller im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Guten Tag Liebe Experten, es geht um den Bau einer DHH mit und ohne Keller. Unser Nachbar beginnt im April mit dem Bau seiner DHH und gründet...

  1. Altaa

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    Guten Tag Liebe Experten,

    es geht um den Bau einer DHH mit und ohne Keller.
    Unser Nachbar beginnt im April mit dem Bau seiner DHH und gründet nur auf einer Bodenplatte.
    Wir werden frühestens 2022 mit dem Bau beginnen und wir bauen mit Keller.

    Laut unserem Fertighaushersteller ist es nicht möglich, die Bodenplatte des Nachbarn komplett zu unterfangen.
    Wir haben jetzt das große Problem das wir nicht genau wissen was wir machen müssen, um unseren Bau mit Keller nicht zu gefährden.

    Unser Nachbar hat uns vorgeschlagen, an der Grundstücksgrenze etwas tiefer zu gründen (Gründungsmauer), damit wir nicht mehr so viel Unterfangen müssen.
    Macht das überhaupt Sinn oder sollte der Nachbar noch tiefer gründen ?

    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.
     
  2. Dimeto

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    Nein.
    Ja.
    Ihr geht zum Nachbarn und bittet ihn, seine Bodenplatte so zu gründen, dass ihr gar nicht unterfangen müsst. Die Mehrkosten soll er dann nachweisen und ihr müsst sie bezahlen.
    Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Um herauszufinden wer was verlangen darf und zu was wer verpflichtet ist, ist das Nachbarrechtsgesetz deines Bundeslandes heranzuziehen.
     
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  3. Altaa

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Dann muss ich mal schauen was in BW im Nachbarrechtsgesetz drinsteht.

    Wir haben allerdings das Problem das wir mit der Planung noch nicht soweit sind.
    Wir wissen daher auch noch nicht wie tief wir gründen werden. Daher ist es schwierig dem Nachbarn zu sagen wie tief er gründen muss.
     
  4. #4 Maape838, 03.01.2022
    Maape838

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    Wann müsste man diese bezahlen? Im Vorfeld oder?! In 2 Jahren kann ja viel passieren und dann würde der Nachbar eventuell auf den Kosten sitzen bleiben und müsste sie einklagen
     
  5. Altaa

    Altaa

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    Ich habe folgendes aus dem Nachbarrechtsgesetz in BW rausgefunden:

    upload_2022-1-3_11-52-4.png

    Ich sollte also schnellstmöglich unsere Gründungstiefe herausfinden und das dem Nachbarn mitteilen, bevor der Bauantrag genehmigt wurde.
     

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  6. #6 VollNormal, 03.01.2022
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    Der Nachbar weiß jetzt schon, dass im April Baubeginn ist, obwohl der Bau noch nicht genehmigt ist? Das Vertrauen in die Behörden möchte ich haben - und ich arbeite selber bei einer ...

    Mitgeteilt hast du ihm das Verlangen doch schon. Ihr seid im Grundsatz auch einig. Jetzt setzt ihr ein gemeinsames Schriftstück auf, bis wann du ihm mitteilst, wie tief seine Gründung ausgeführt werden soll. Darin legt ihr auch fest, auf welcher Grundlage die von dir zu übernehmenden Kosten berechnet werden und bis wann du ihm diese erstattest.
     
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  7. Altaa

    Altaa

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    Unser Nachbar ist wohl zeitlich etwas unter Druck .. der Bauantrag wurde kurz vor Weihnachten abgegeben. Ich bin auch skeptisch ob das alles so klappt.

    Alles klar, dann werde ich so ein schreiben zusammen mit dem Nachbar aufsetzen.
     
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