DHH - Versicherung gegen Schäden an Nachbargebäude

Diskutiere DHH - Versicherung gegen Schäden an Nachbargebäude im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir wollen an eine bestehende Doppelhaushälfte anbauen. Sind jetzt kurz vor Unterschrift Kreditvertrag und Notartermin. Wie...

  1. #1 friedi76, 13.12.2017
    Zuletzt bearbeitet: 13.12.2017
    friedi76

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    Hallo zusammen,

    wir wollen an eine bestehende Doppelhaushälfte anbauen. Sind jetzt kurz vor Unterschrift Kreditvertrag und Notartermin.

    Wie können wir uns absichern gegen Schäden an der Nachbar-DHH (z.B. Risse im Mauerwerk / Gebäude verzieht sich usw.)

    Mit einer Bauherren-Haftpflicht? Da wäre noch die richtige auszuwählen.
    Hab Bauchschmerzen weil "schäden an nachbarbebauung" bisher nirgendwo in den Versicherungsbedingungen finde (z.B. bei HUK24). Also es gibt dort weder eine Einschluss- noch Ausschlussklausel. Zudem würde die Bauherren-Haftplicht ja nach Ende der Bauarbeiten auslaufen; d.h. wenn der Schaden später "zu Tage tritt", wären wir ohnehin nicht mehr versichert?

    Was können wir tun?
    Die Baufirma liesse sich nur in Regress nehmen, wenn man ihr mangelhaftes Arbeiten, grobe Fahrlässigkeit o.ä. nachweisen könnte.

    Ist das Risiko überhaupt versicherbar?
     
  2. #2 Andybaut, 13.12.2017
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    Das ganze ist eher eine juristische Frage.
    Ich versuche es mal mit meiner Sicht der Dinge.

    Bauherrenhaftpflicht:
    Das ist zum Schutz von Menschen und nicht von Sachen.

    Schäden am Nachbargebäude:
    die muss der Verursacher zahlen.
    Das könnte
    der Handwerker sein
    oder auch ein Planer.
    Je nachdem wer den Schaden verursacht hat.

    Da du weder baust noch planst also erstmal nicht du, auch wenn man an dich zuerst herantreten wird.

    Der Planer und der Handwerker sind versichert gegen verursachte Schäden
    Der Handwerker mit einer Betriebshafpflichtversicherung
    der Planer mit einer Berufshaftpflichtversicherung
    und das Gebäude sollte mit einer Bauwesensversicherung abgesichert sein.
     
  3. #3 Andybaut, 13.12.2017
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  4. #4 friedi76, 13.12.2017
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    Leider ist es nicht so einfach mit der Verursacherhaftung: Im Zweifel haftet der Bauherr!

    Kann leider noch keine Links posten, erst ab 10 Beiträgen, hier steht es genauer:
    bauherrenhaftpflicht-24.de/bauherr-haftet-auch-ohne-verschulden/

    Die Frage zielt letztlich darauf ab, ob jemand weiß, bei welchem Versicherungsunternehmen man sich dagegen bestmöglich absichern kann oder ob es überhaupt möglich ist, sich dagegen angemessen zu versichern.

    Soweit ich es verstanden habe, gibt es zumindest keine Versicherung die aufkommen würde, wenn der Schaden nach Ende der Bauarbeiten bemerkt wird.
     
  5. #5 Andybaut, 13.12.2017
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    hast mich überzeugt. Die Konstellation kannte ich nicht.
     
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