Dichtheitsprüfung und Gewährleistung

Diskutiere Dichtheitsprüfung und Gewährleistung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben 2013 unser Einfamilinehaus gebaut (Architektenhaus mit Einzelvergabe der Gewerke). Die 5-jährige Gewährleistungsfrist läüft...

  1. #1 Nestbauer1, 21.03.2018
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    Hallo,

    wir haben 2013 unser Einfamilinehaus gebaut (Architektenhaus mit Einzelvergabe der Gewerke). Die 5-jährige Gewährleistungsfrist läüft daher 2018 aus.

    Nun überlege ich, eine Dichtheitsprüfungen der Abwasserinstallation machen zu lassen.

    Kurz zum Hintergrund:
    In Rheinland-Pfalz gibt es noch keine gesetzlichen Vorschriften zur Dichtheitsprüfung bei Privathaushalten bzw. zu Fristen dazu. Auch nicht bei unserer Gemeinde. Was nicht ist, kann aber noch werden, z.B. in 5-10 Jahren.
    Beim Hausbau wurde meines Wissens eine Dichtheitsprüfung weder beauftragt noch durchgeführt.

    Eine Dichtheitsprüfung hätte aus meiner Sicht zwei Vorteile:
    1. Die Prüfung wäre gemacht, falls sie mal vorgeschrieben wird.

    2. Würden sich bei der Prüfung Mängel herausstellen, müssten die noch vom Bauunternehmen im Rahmen der Gewährleistung beseitigt werden bzw. die Firma die Kosten dafür übernhemen.

    Ist das richtig? Was meint ihr dazu?

    Viele Grüße
     
  2. #2 Fred Astair, 21.03.2018
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2018
    Fred Astair

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    Nur wenn Du der Firma nachweist, beim Einbau fehlerhaft gearbeitet oder fehlerhaftes Material verarbeitet zu haben. Nach einer Druckprobe weist Du das nicht.
    Ich würde eher eine Kamerabefahrung machen lassen. Da siehst Du mehr, als nur das Stehenbleiben der Wassersäule.
     
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  3. #3 simon84, 21.03.2018
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    Zu 1. Kann dir niemand sagen, ob deine alte Prüfung dann gültig ist.
    Niemand weiss ob, wann und wie genau solche Vorschriften in Kraft treten werden.
    Wenn du Glück hast ja, wenn du Pech hast nein.

    Zu 2. Wenn die gefundenen Mängel dann von der Gewährleistung abgedeckt sind.

    Welche Undichtigkeiten erwartest du konkret ?
    Relevante Undichtigkeiten beim Abwasser merkt man normalerweise sehr schnell am Geruch und Flecken/Wasser etc.
     
  4. #4 Nestbauer1, 21.03.2018
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    Danke für die Antworten.
    Haben mir geholfen und Anregungen gegeben.

    Probleme mit dem Abwasser haben wir nicht.
    Ich überlege noch, ob ich das machen lasse oder nicht.
     
  5. #5 Schnutz, 23.03.2018
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    Es gibt zwei Prüfungen für die Feststellung der fachgerechten Verlegung von Abwasserkanälen. Die optische Prüfung und die Druckprüfung. Jedes Verfahren Prüft dabei etwas anderes...
    Optische Prüfung = Risse, einragende Dichtungen, Muffenversätze und vor allem auch Verformungen ( schätze PVC oder PP Rohre sind verlegt, die sind sehr anfällig dafür, leider mit zunehmendem Alter immer mehr)
    Druckprüfung = Prüfung ob Oberhaupt 100 % des Abwassers im Hauptkanal ankommt oder schon ein Teil davon im eigenen Garten und im Grundwasser versickert (oder umgekehrt, im Grundwasserbereich läuft oft ein fingerdicker Wasserstrahl dauerhaft in die Kläranlage und senkt dort die Reinigungsleistung und erhöht die Kosten)

    ... das mit dem Nachweis fehlerhaft gearbeitet oder fehlerhaftes Material ist Nonsens, der Kanal ist nach Norm zu bauen (z.B. DIN EN 752 oder 1610) und in der Norm steht, dass der Kanal dicht sein muss, basta. (d.h die Firma muss nachbessern! dafür gibt's ja die Druckprobe, wird normalerweise gleich beim bauen gemacht)
     
  6. #6 Fred Astair, 23.03.2018
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    Herr Schnutz sollte sich mal ein wenig mit dem Gewährleistungsrecht befassen und dazu gehört halt die Umkehr der Beweislast nach Abnahme. Garantie gibts auf den Fernseher von "ich bin doch nicht blöd", aber nicht auf Bauwerke und Teile davon.
     
  7. #7 Schnutz, 24.03.2018
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    Hallo Fred Astair,
    das ist korrekt und ein guter Hinweis. Aber ein Kanal muss trotzdem in der Gewährleistungsfrist dicht sein und bleiben und da sollte der Beweis doch einfach sein oder? Ist natürlich ein schwieriges Thema..., aber für irgend etwas muss die Gewährleistung doch da sein oder?
    Man weiss ob der Kanal Dicht ist und zwar nur mit der Druckprobe, nicht mit der TV Prüfung. Aber ja Herr Fred Astair, praktikabler ist eher eine TV Untersuchung und nicht eine Druckprüfung, da man die Funktion überprüft und die Druckprüfung was fürs Gewissen und die Umwelt ist ... (ausser wenn Wasser rein kommt, dann gibt's auch Hohlräume) ... (p.s. ich hoffe Sie sind nicht nachtragend und helfen mir trotzdem mit meiner Frage weiter ;-))
     
  8. #8 Schnutz, 24.03.2018
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    ... weil Sie so provokant zu mir sind und ich denke jeder hat Fragen \ Anregungen und damit sind auch sicher Fehler dabei ... (Wie gesagt, ich bin neu hier)
     
  9. #9 Fred Astair, 24.03.2018
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    Dann bleib bitte bei den Fragen und ratschlage nur, wenn Du auf dem jeweiligen Gebiet Fachkenntnisse hast. Das Bastelwastelforum ist gleich um die Ecke.
    Meinst Du, ich wüsste nicht, welche Prüfmethoden es für Abwasserrohre gibt? Die Druckprüfung stellt halt nur die Dichtigkeit fest. Mehr nicht. Ob in der Leitung Wassersäcke, Düker (alles schon gehabt), unzulässige Reduzierungen usw. Vorhanden sind, kannst Du damit nicht feststellen.
    Nachtragend? Wieso? ;)
    Mal sehen, ob ich in der nächsten Woche dazukomme, mich Deinen Fragen zu widmen.
     
Thema: Dichtheitsprüfung und Gewährleistung
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