DIN 18195 aRdT ???

Diskutiere DIN 18195 aRdT ??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ist das Anbringen einer vertikalen Abdichtung im Sockelbereich nach DIN 18195 durch den beauftragten BU zwingend notwendig, auch wenn...

  1. #1 Tarantinoo, 12.07.2007
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    Hallo,

    ist das Anbringen einer vertikalen Abdichtung im Sockelbereich nach DIN 18195 durch den beauftragten BU zwingend notwendig, auch wenn dieser Punkt nicht Bestandteil des Bauvertrages (nach VOB) ist?

    Anders gefragt:
    Wird ein durchschnittlicher Gutachter die Bestimmungen in der DIN 18195 (oder bessere Ausführungen) als aRdT sehen?

    Vielen Dank für Antworten.

    Grüße aus Bayern
    Markus
     
  2. Bruno

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    Da müssten wir aber schon ein bißchen mehr wissen. Die DIN 18195 schreibt nicht für jede Art von Sockel eine Abdichtung vor. Meine Leseweise ist sogar, dass der Sockel selbst überhaupt keine Abdichtung braucht. Ist er verputzt, muss lediglich der Putz ausreichend wasserabweisend sein.

    Ob der "durchschnittliche Gutachter" das Maß aller Dinge ist möchte ich auch in Zweifel ziehen.
     
  3. #3 Carden. Mark, 12.07.2007
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    Wie Bruno schon schreibt: es ist tatsächlich eine Frage der Lesensweise ;-(
    Der durchschnittliche SV wird sich an die DIN halten.
    Ob die dann überhaupt vereinbart war, ist wiederum eine Rechtsfrage.
    Was war denn vereinbart?
    Was für ein Sockel - wie Bruno schon erfragt hat?
     
  4. #4 Tarantinoo, 12.07.2007
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    Hallo, danke für Antwort.

    Ich könnte mir vorstellen, dass man die Frage unabh. vom vorliegenden Fall beantworten kann. Nach Prinzip: Nach 18195 hätte bei Bauwerk X eine Abdichtung folgender Art an folgende Stelle hingehört. Dies war jedoch nicht Vertragsbestandteil. Nun ist die Frage, ob der BU es trotzdem ausführen muss.

    Vielleicht kommt eine Antwort auf diese abstrakte Frage.

    Dennoch möchte ich meinen Fall beschreiben: WU-Betonkeller mit äusserer Perimeterdämmung, darauf Gebäude aus 365mm Proton. 15cm unterhalb OK Keller ist Terrassenplatte aus Beton angebracht, an Kellerwand angeschlossen. Ein Sockelputz ist von Terrassenplatte auf ca. erste Steinreihe geführt. Es fehlt eine vertikale Abdichtung unter oder über dem Sockelputz. (Es sind horizontale Abdichtungen unter und auf erster Steinreihe angebracht.)

    Nun habe ich in vglb. Threads hier und auf bau.de dass diese eine solche vertikale Abdichtung z.B. aus zwei Lagen G200S4 nach DIN 18195 gefordert ist. Es geht ja darum, dass auf der westseitig gelegenen Betonplatte Regenwasser zumindest über mittlere Zeiträume anstehen können und dann womöglich hinter dem Putz hochziehen.

    Konkret würde das für mich heissen: Falls DIN 18195 in meinem Falle aussagt, "Ja, vertikale Abdichtung fehlt", UND diese DIN aRdT entspricht, dann müsste der BU doch unentgeldlich nachbessern, oder?

    Grüße

    p.s.
    Ich würde die äußere Abdichtung durch zwei Bahnen G200S4 von Terrassenplatte über Dreieckskeil auf bis 30cm Höhe anstreben. Zusätzlich Verblechen auf eigene Kosten. Es mag sein, dass dies noch immer nicht vollständig DIN-konform ist, aber es geht mir hier mehr um eine juristische Frage als um die Technik.
     
  5. #5 Tarantinoo, 12.07.2007
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    @Carden

    Vereinbart ist keine vertikale Abdichtung, jedoch Vertrag ist nach VOB (A,B,C) und aRdT. Ich denke, wenn alles genau im Vetrag stehen müsste, dann fehlte das halbe Haus... :Roll
     
  6. Bruno

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    Da wir auch noch wissen dass es ein VOB-Vertrag ist, ist die Sache im allgemeinen Sinn klar:

    § 13 VOB/B: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

    Also: Leistung mangelhaft. Wenn die zur Herstellung eines mangelfreien Werks notwendige Leistung aber nicht im Vertrag enthalten war, steht dem AN eine zusätzliche Vergütung zu.

    Grundsätzlich ziehe ich im speziellen Fall aber schon in Zweifel, dass die DIN 18195 hier eine vertikale Sockelabdichtung verlangt.
     
  7. #7 Tarantinoo, 12.07.2007
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    Zu Aussage 1: Heisst dass, wenn der BU murkst, z.B. Dach nicht richtig verankert an Giebelwand, keine Windrispen einbaut, obwohl notwendig, Ortgangsziegel nicht festschraubt, oder Fenster nicht nach RAL anschließt usw. -- weil -- naja, war ja nicht explizit im Vertrag beschrieben, dann ist das alles OK und der BH muss dies alles als Sonderleitung erkaufen?

    Jetzt bin ich aber verwirrt. Ich meine, diese Zusammenhänge in diem Forum immer anders gelesen zu haben.

    Zu Aussage2:
    Soll das wiederum heissen, dass es sein mag, dass die Konstruktion wie beschrieben ohne jeglich vertikale Abdichtung, nur mit Sockelputz OK ist und den aRdT entspricht? Immerhin staut sich doch an der Terrasse Sickerwasser auf.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 12.07.2007
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    Wenn ich mich nicht irre...

    war die Terrasse doch nachträglich erstellt worden (nach Fertigstellung der Dämmung)
    Bliebe also schon mal zu fragen, ob für den BU die Notwendigkeit einer Abdichtung überhaupt erkennbar war?
    Dann stellt sich die Frage nach den Höhenlagen. (Terrasse gegen Kellerwand)
    Delta h zwischen Terrasse und UK ggf. abzudichtender Wandfläche?
    Welche Höhenlagen für das Aussengelände waren dem BU bekannt gegeben?
    Und dann können wir über Brunos Abdichtungslagennotwendigkeit :shades reden.
    Und am Ende reden wir dann ggf. noch über den von Mark erwähnten Vergütungsanspruch.
    So - und nun bin ich wieder der Böse gewesen :smoke
    MfG
     
  9. #9 Tarantinoo, 12.07.2007
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    Danke Herr Dühlmeyer,

    das war ja nun gar nicht böse... :winken

    Es ist so: Terrasse und Haus sind quasi gleichzeitig durch gleich BU innerhalb des gleichen Vertrages erstellt worden. Der BU hätte vorher also alles genau durchplanen können. Auch die Höhenlage war ihm bekannt. Die Terrasse ist ja so ein wenig wie ein Balkon auf Stelzen gebaut.

    Das von Ihnen definierte deltaH beträgt ca. 10cm bis vielleicht 15cm.

    Es mag auch sein, dass alles technisch OK ist --> Dann bin ich aber froh!
    Es mag auch sein, dass ich die Nachrüstung selbst zahlen MUSS --> Dann bin ich aber froh, muss ich mich doch nicht mit dem BU 'rumstreiten.
    Ansonsten aber möchte ich zu meinem Recht kommen.

    Grüßle
     
  10. #10 Achim Kaiser, 12.07.2007
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    Hmmmm....immer wenn ich solche Fragen wie Tarantinos lese stellen sich für mich die nachflgenden Fragen :

    1. Frage ... wer hat geplant ?
    2. Frage ... welche Anforderung gab die Planung vor ?
    3. Frage ... welche Maßnahmen wurden von der Planung zur Erfüllung der Anforderungen in der Leistungsbeschreibung gefordert ?
    4. Frage ... was war beauftragt ?
    5. Frage ... was hat der BU ausgefürt ?
    6. Frage ... entspricht die Ausfühung der Planung ?
    7. Frage ... hat der BU ggf. gegen die vorgesehene Ausführung Bedenken angemeldet ?

    Wenn die obigen Fragen beantwortet sind, dann sind regelmäßig 80% der Frage *wer hats verbockt* meistens schon geklärt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. #11 Carden. Mark, 12.07.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ich sehe das eher so:
    Rein technisch - was geschuldet war, bleibt festzustellen
     
  12. #12 Tarantinoo, 12.07.2007
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    @Kaiser: Typische Stadardantwort, die mir nun ja irgendwie nun gar nicht weiterhilft.

    Es liegt ungefähr der auf dem letzten Bild der Seite

    http://www.sv-carden.de/3_lastf.html

    skizzierte Fall vor, wenn man die komplexen Bodenverhältnisse dort ausser Acht läßt. Und auf diesem Bild ist eine vertikale Abdichtung aufgemalt. Nochmal: Es stellen sich zwei Fragen:

    1.) Ist diese Abdichtung bei mir laut aRdT erforderlich? (OK, womöglich schwer zu beantworten)

    2.) Falls Antwort(1)=JA, dann muss der BU das ausführen und zahlen, oder muss ich das beauftragen und zahlen, bei Nebenbedingung Vertrag nach VOB 2002 (a,b,c) und dort "vertikale Abdichtung" fehlt?

    (Wenn Antwort(2)= "selbst zahlen", warum wird dann hier oft behauptet z.B. "Fenster nicht nach RAL eingebaut" --> Fehler, BU muss nacharbeiten o.ä. Aussagen)
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 12.07.2007
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    Ausserdem...

    ist noch zu bedenken, daß die Terrasse ggf. eine Abdichtung nach 18195 benötigt, die dann 15 cm seitlich hoch zu ziehen wäre, womit sich wiederum die Relevanz der Vertikalabdichtung verändert.
    das die Terrassenabdichtung ob eines Planungsfehlers nicht fachgerecht herstellbar ist, steht dabei auf einem zweiten Blatt.
    MfG
     
  14. Bruno

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    Zum Bezahlen: es ist wohl klar, dass es da auf den Vertrag ankommt und nicht auf die anerkannten Regeln der Technik. Wenn ich beim Maurer Mauerwerk bestelle, kann ich nicht sagen: "in DIN 4108 steht dass luftdicht gebaut werden muss, die Wand ist erst mit dem Innenputz luftdicht, mache bitte für mich kostenlos den Putz drauf auch wenn er nicht im Vertrag steht".
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 12.07.2007
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    Nacharbeiten ja - aber
    Hätte denn nach xyz usw. eine Abdichtung hin gemußt, wäre schon mal zu klären, ob diese in die Zuständigkeit des BU fiele - könnte auch DD-Sache sein. Hier müsste es eine Schnittstellenkoordination gegeben haben.
    Wäre es BU-Sache, hätte er auf das evtl. Fehlen hinweisen müssen.
    Dann wäre er für die Mehrkosten gegenüber rechtzeitiger Auführung haftbar - nicht aber für die Sowieso-Kosten.
    MfG
     
  16. #16 Tarantinoo, 12.07.2007
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    @carden:
    zu schnell...

    Bei mir wurde eine einfache Dichtschlämme ("aus der Tüte") vor Sockelputz aufgebracht.

    Unterschiede zwischen meinem Fall und dem Ihres Bildes:

    1. Bei mir Terrassenplatte, auf Bild Kies.
    2. Zwischen Platte und Kellerwand fehlt bei mir Abdichtung. Dort befindet sich lediglich die Perimeterdämmung.
    3. Dichtschlämme und Sockelputz bei mir nicht auf Mauerwerk/Beton sondern teils auf Perimeterdämmung.
     
  17. PeMu

    PeMu

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    Man kann das auch so sehen:

    -> das Ding ist die Dichtung selbst - erst mal

    -hmm, damit wäre da ja die selbstdichte Kellerwand vorhanden:think

    Nö da fehlt nix, s.o. da ist die selbstdichte Kellerwand ...


    Und noch konkreter: hier ist nix mit DIN 18195 da WW-Keller

    Anstreben kann man viel, vor allem auf eigene Kosten.:konfusius

    Mal aus der Sicht der Gegenpartei.

    Ergo: zurück zu den Einwürfen von Achim Kaiser, da fehlt es einer Planung, wenn man mehr will als das totale Minimum.



    -----
    Tiefer kann man doch nicht mehr kommen dachte der Wanderer als er die Talsohle erreichte und geriet dann in Treibsand.
     
  18. #18 Tarantinoo, 12.07.2007
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    ZU obigen Aussagen wegen Bezahlens: Hinweis: Ich habe beim BU ein schlüsselfertiges Haus bestellt. Da mag der Vergleich mit dem Solo-Mauerwerk hinken. Oder auch nicht? Ich weiß es nicht!

    Konkret ist die technische Situation bei mir nocht etwas komplizierter.

    Tatsächlich wurde der Sockel wie folgt hergestellt: OK Terrasse liegt auf OK Kellerdecke. Die Perimeterdämmung wurde entlang der Terrasse ca. 10cm hochstehen gelassen. Dort wurde dahinter entlang der Terrasse ein von innen ebenfalls gedämmter WU-Betonsockel (10cm hoch) erstellt. Nach Betonieren der Terrasse und Kellerdecke. Auf diesem Sockel liegt die erste Steinsschicht.

    Die Terrasse selbst ist aus WU-Beton. (Deshalb zieht sie kein Wasser).


    Da dies alles zu kompliziert ist und die Mehrheit der Aussagen dahin tendieren, dass es schwer wird, den BU in die Pflicht zu nehmen bzw. das gar nicht "gerecht" wäre, denke ich, ich lasse es bleiben.

    (Meine Frage ist ja durch einen alten Thread (ich find' den grad nicht mehr)motiviert, bei dem angeblich sehr sehr viele Fehler gefunden wurden und über mich und den BU sehr schlimm geschimpft wurde.)

    Grüße
     
  19. PeMu

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    Jetzt geht es aber drunter und drüber - mit den Angaben
    erst 15cm tiefer, dann auf gleicher Höhe, dann noch WU-Sockel 10cm

    Wat denn nu????:confused:

    Genau so kann nur die Antwort sein.
     
  20. #20 Tarantinoo, 12.07.2007
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    Ich wollte es zu Beginn nicht gleich so kompliziert machen.

    Es ist so:

    Terrasse und Kellerdecke befinden sich in etwa auf gleicher Höhe.
    Dazwischen ein 10cm überstehender Betonsockel, beiderseits gedämmt, separat erstellt.
    Darauf das Mauerwerk, aussen bündig mit der Dämmung.
    Dichtschlämme und Sockelputz von OK Terrasse bis fast OK erste Steinreihe.


    T Terrasse
    K Kellerdecke
    B Betonsockel
    S Sockelputz
    M Mauerwerk

    XXXXXXXXXXXXXXXXMMMM
    XXXXXXXXXXXXXXXSMMMM
    XXXXXXXXXXXXXXXSBBBBB
    TTTTTTTTTTTTTTTTBBBBBKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKK
     
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DIN 18195 aRdT ???

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