DIN 18195 aRdT ???

Diskutiere DIN 18195 aRdT ??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Notwendig nur wenn die Terrasse Systembedingt (Aufbau) eine Abdichtung benötigen würde

  1. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Notwendig nur wenn die Terrasse Systembedingt (Aufbau) eine Abdichtung benötigen würde
     
  2. #42 Carden. Mark, 12.07.2007
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    Ich finde Deine Interpretation der DIN insbesondere im Sockelbereich immer wieder herrausfordernd Bruno. Es schärft die Sinne und zwingt einen dazu sich mit dem Thema auseinander zu setzen.
    Aber es kann nicht Sinn und Zweck der Norm sein, so zitiert zu werden.
    Es ist Richtig, dass die Norm nicht für WU-Betonbauteile gilt. Es ist ein Manko der Norm, dass diese nicht expleziet auf WW eingeht und von sich behauptet, dass diese in einem etwaigen Sockelbereich doch gilt.
    Natürlich ist die 18195-4 im Bereich der Sockel für deren etwaige Abdichtung heranzuziehen. Schon alleine wegen mangelnder Alternativen ;-).
    Auch in Bereich von Balkonen oder über versetze Dächer müssen Abdichtungen oder Aufkantungen eingebaut werden.
    Für Balkone ist idR die 18195-5 anzuwenden, da meist die Abdichtung der Balkone selber aus der Fläche heraus, die Wand hochgeführt werden. Was nun wenn die Balkonflächen ohne Abdichtung ausgeführt werden, da diese vor der Wand vorgehangen wurden?

    Und es darauf zu minimieren, dass die Teil 4 nicht für das Bauteil zuständig ist, da der im Boden liegende Bereich als WU-K gebaut wurde, halte ich für falsch.



    Warum dann diese Differenzierung
     
  3. Bruno

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    Der Abschnitt 5 heißt "Anforderungen".

    Ich sehe nur, dass er differenziert zwischen
    - Bodenfeuchte
    - nichtstauendes Sickerwasser

    Wobei gegen Bodenfeuchte allgemein "Bauwerke und Bauteile" zu schützen sind (natürlich nur innerhalb des Geltungsbereichs der Norm; welche Bauteile wie zu schützen sind folgt weiter hinten explizit in der Norm: erdberührte Wände außen senkrecht, aufgehende Wände unten waagrecht, Bodenplatten oberseitig). Das ist logisch, denn Bodenfeuchte ist etwas Statisches und kann alle erdberührten Bauteile erreichen.

    Gegen nichtstauendes Sickerwasser sind nur Wände zu schützen (natürlich auch nur solche innerhalb des Geltungsbereichs der Norm). Hier wird wiederholt bzw. in Bezug genommen, was in Abschnitt 1.1 bereits steht: "das Abdichten gegen das von Niederschlägen herrührende und nichtstauende Sickerwasser bei senkrechten und unterschnittenen Wandbauteilen". Das ist auch logisch: es handelt sich um Wasser, das sich von oben nach unten im Erdreich bewegt (nicht von unten nach oben, denn es wird nicht gestaut), weswegen es z.B. Bodenplatten unterseitig nicht erreichen kann.

    Warum sollte die Norm nicht so differenzieren dürfen und was hat das mit der Leseweise bezüglich Sockel von WU-Bauwerken zu tun?
     
  4. #44 Carden. Mark, 13.07.2007
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    Den hätte ich noch gerne erst beantwortet :D
     
  5. Bruno

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    Wenn Balkonflächen keine Abdichtung haben (weil sie keine brauchen, was sich aus der Balkonkonstruktion selbst ergeben muss), dann gibt es auch keine, die irgendwo hochzuziehen und anzuschließen wäre.

    Das Hochziehen und Anschließen macht man, um die Abdichtung der Balkonfläche vor Hinterlaufen zu schützen.

    Soll ich am Wochenende ein Seminar zur DIN 18195 geben?
     
  6. #46 Tarantinoo, 13.07.2007
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    Hallo,

    ich bedanke hiermit schonmal für die fruchtbare Diskussion.

    Zu der Abdichtungsgeschichte, aus rein technisch/pragmatischer Sicht:

    Wenn man sich nicht sicher sein kann, ob das, was sich hinter dem Sockel befindet Wasser zieht/durchlässt oder nicht, und wenn ein Sockelputz keine Abdichtung ist, und wenn zwischen Sockelputz und Terrassenplatte ja eine Fuge ist, dann kann doch auf der Terrassenplatte anstehendes Wasser durch diese Fuge hinter den Sockelputz gelangen und das dahinter stehende Bauteil befeuchten/durchfeuchten. (Wie ich beschrieben habe, befindet sich dahinter ja ein Betonsockel, der nachträglich draufbetoniert wurde.) Also ist doch diese Stelle schlicht und ergreifend "undicht", ganz egal welche DIN dafür zuständig ist. Oder?

    Grüße
    Markus
     
  7. Robby

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    Entscheidender ist das es einen keller gibt... und eine Abdichtungssockelhöhe
     
  8. #48 Carden. Mark, 13.07.2007
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    wo steht das Robby

    Wo der Bruno Recht hat, hat er Recht.
    Die DIN wortwörtliche gelesen, gibt die Forderung einer „reinen“ Sockelabdichtung über einer sonst nicht abzudichtenden Erdberührten Fläche nicht her.
    Es ist meiner Meinung nach zwar absurd, den Sockelanschlußbereich einen mm über Gelände legen zu können, um sämtliche Abdichtung zu sparen. Dieses kann von der DIN auch nicht so gemeint sein. Leider führt die DIN es aber so aus.

    Ich werde mich mit dem Thema in der nächsten Zeit mal ein wenig auseinandersetzen. Hierzu glühen die Drähte schon zwischen Bruno und mir. Es geht uns beiden um die Absurdität der Normung. Notfalls mache ich eine Umfrage unter Sachverständigen um das ganze den aRdT zuführen zu können.
     
  9. Robby

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    Mhh ich dachte hier gäb es einen Keller ???
     
  10. Robby

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    Im übrigen... wäre Streng gesehen eine Sockelabdichtung am Mauerwerk mit KMB und Anschluß an eine WW genau so wenig aRdT wie die Abdichtung / Anschluß eines Mauerwerkkellers bei einer WU Bodenplatte beim Lastfall aufstauendes Sickerwasser! Warum? Beides WU Konstruktion also Mischbauweise....

    Die Hersteller machen gerade deshalb Hinweise in ihre Produktmerkblätter
     
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DIN 18195 aRdT ???

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