Discounter kennt keine Gewährleistung

Diskutiere Discounter kennt keine Gewährleistung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Tja.............. Kleine Begebenheit am Rande: Habe mir vor vier Monaten ein Heizkissen für 10 Euro bei Plus gekauft. Das ist nun kaputt und...

  1. #21 Wolfgang38, 29.02.2008
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    Tja..............

    1. Was Du kaufst dir was ohne die Experten zu fragen????:yikes:frust

    2. Da sieht man wieder, was dabei rauskommt, ....:D


    :e_smiley_brille02::Roll
     
  2. tieto

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    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man si
    Es geht mir keinesfalls um die 10 Euro wie manche beschreiben, sondern einfach ums Prinzip, dass sich ein (mächtiger) Discounter um die gesetzlichen Gesetze drücken will...

    Tieto
     
  3. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ist Absicht (und wohl keine gute...)

    Sehr ähnliche Erfahrungen habe ich in letzter Zeit sowohl bei "Minus" als auch bei "Allmächt Süd" gemacht.
    "Wir haben da unsere Regeln, das ist eben so" hab ich mehr als einmal zu hören bekommen.
    Scheint mir durchaus Methode zu sein. Laut Aussage eines hiesigen Filialleiters haben die interne Anweisungen zu diesem Vorgehen vorliegen.

    Den nach gut zwei Monaten defekten DVD-Player (Tevion) einer Bekannten wollte ich in der Filiale zurückgeben. Sie hätte gerne das Geld genommen, dann noch etwas draufgelegt und was Ordentliches gekauft.
    Früher war das dort nie ein Problem. Aber neuerdings geht das nur noch 2 Monate lang. Und die waren schon ein paar Tage um. Also der stereotype Hinweis, man solle das Ding selbst zur Kundendienststelle einsenden. Unfrei zwar, aber doch mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden.

    Aber nicht mit mir: Ich weigere mich in solchen Fällen konsequent und weise deutlich auf die klare gesetzliche Lage und das ausschließlich mit dem Verkäufer bestehende Vertragsverhältnis hin. Gerne auch gegenüber der Filialleitung und vernehmlich vor anderen Kunden. Dabei meist erforderliche rechtliche Belehrungen kommen besonders gut, wenn im Hintergrund das IHK-Zertifikat "Ausbildungsbetrieb" hängt... :D
    Notfalls droht man den Rechtsweg an. Anwalt will ja auch mal wieder was verdienen.

    Und - oh Wunder - plötzlich geht es:
    Man kann das defekte Gerät gegen Quittung in der Filiale abgeben. Sie haben für solche Fälle sogar fertige Formularsätze da (gut versteckt in den hinteren Gefilden)!!!
    Rücklieferung erfolgt dann direkt an die Adresse des Kunden.
    Fragt man sich nur, warum einem dieser Weg nicht freiwillig angeboten wird...

    Neulich hab ich dort zwei Kompaktleuchtstofflampen gekauft, rein aus technischem Interesse zum Vergleich. Aber nicht die billigen, sondern welche mit Vorheizung, zu knapp fünf Euro pro Stück!
    Die waren ein ziemlicher Schrott, brauchten mehrere Minuten, bis ein nennenswerter Lichtstrom erreicht wurde.
    Rückfrage bei der Hotline ergab, das die alle so seien. Also kein Defekt (sondern wohl "nur" ein Konstruktionsfehler).

    Und weil ich über den Jahreswechsel nicht dazu kam, die gleich zurückzugeben, war ich dann wieder ne Woche über der "hausinternen" 8-Wochen-Frist.
    Kassiererin holt also den Filialleiter, ich erklär dem die Sachlage. Meinte er, daß man da nichts machen könne. Pech gehabt, sozusagen.
    Meine Hinweise auf die Rechtslage hat er schlicht ignoriert. Als nach 20 Minuten der Diskussion inzwischen der halbe Laden interessiert zuhörte, ließ er sich endlich herab, die Sache zu notieren und seinem Bezirksleiter vorzulegen.
    Einige Tage später der (plötzlich sehr höfliche und freundliche) Anruf, ich könne die Dinger gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. :biggthumpup:
    Warum nicht gleich so?

    Ich finde das immer noch kulant von mir!
    Schließlich könnte ich stattdessen Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen (was hier ja offenbar nicht möglich gewesen wäre und auch abgelehnt wurde), bei deren Fehlschlagen oder Verweigerung neben der Wandlung auch noch Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen!!!
    Also so Sachen wie Kosten der unnützen Anfahrten, aber vor allem den evtl. Mehrpreis der anderweitigen Beschaffung eines vergleichbaren, aber funktionstüchtigen Produktes.
     
  4. #24 HolzhausWolli, 02.03.2008
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    Interessanter Bericht!

    Man kalkuliert eben damit daß es vielen unangenehm ist ihr Recht fundiert und wortgewaltig durchzusetzen. Gerade bei Niedrigpreisartikeln entsteht dadurch eine sehr hohe Trefferquote zugunsten des Discounters in dem die Gewährleistenungsansprüche verfallen gelassen werden......und die Mischkalkulation paßt dann!
     
  5. #25 Rudolf 1966, 02.03.2008
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    Also ich habe bei Aldi mal eine Digicam gekauft, nach 2Jahen fiel die auf den Boden und das Display war kaputt. Also zu Aldi , die sagten kein problem einschicken und Antwort abwarten, und wenn der Hersteller nicht hilft wieder kommen und Geld zurück.
    Kamera konnte nicht repariert werden , bekam aber anstandslos eine Neue ohne Zuzahlung.
    Besser kann man es nicht machen als Händler /Hersteller.
    Würde wieder bei Aldi kaufen.
    Das gleiche könnte ich über Ikea /Media Markt berichten.
    Glaube das liegt auch oft am falschen Ton der Kunden.

    Übrigens ich spreche immer leise aber deutlich. Vielleicht liegt es daran.

    mit Gruß Rudolf :D:angel::D
     
  6. R.B.

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    Also ich hatte mit der Kulanz der Discounter erst ein einziges Mal ein "kleineres" Problem.

    Da habe ich dem Herrn 2 Prüfprotokolle in die Hand gedrückt und ihm erklärt, was das für ihn bzw. die Firma bedeutet. Keine 5 Minuten später hatte ich ein Neugerät in der Hand...das "alte" wollte er nicht einmal zurück. Ich hab´s ihm trotzdem in die Hand gedrückt.

    Fakt ist, die Filialen versuchen immer die Sache abzudrücken. Solange man im Recht ist, sollte man höflich aber bestimmt darauf hinweisen. Dann klappt´s auch mit einem störrischen Filialleiter.

    Gruß
    Ralf
     
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