Doppelhaus / Kniestock

Diskutiere Doppelhaus / Kniestock im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, ich bin gerade dabei mir einen Bebauungsplan anzuschauen von einem Grundstück das ich eventuell kaufen möchte. Folgendes steht im Plan...

  1. #1 Rolator, 23.08.2019
    Rolator

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    Guten Tag,

    ich bin gerade dabei mir einen Bebauungsplan anzuschauen von einem Grundstück das ich eventuell kaufen möchte. Folgendes steht im Plan
    WR I - II (Bei dem GS ist nur ein I)
    SD 35Grad (MUSS hier 35 gewählt werden oder geht auch 30 oder 40?!)
    MAX 2 WE
    und O

    Also wäre hier ja ein Hausbau einens Doppelhauses möglich (geht nur noch im die Stellplätze was das Bauamt abklärt).

    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, im Plan steht KEINE KNIESTÖCKE erlaubt. Das heißt ich darf 1 Volles erdgeschoss bauen und dann wenn es die Treppen hoch geht bin ich schon im Dach wo ich kein Kniestock haben darf? Kann man dass irgendwie umgehen?! Tiefe des Hauses darf 13 Meter sein... Kann man Praktisch den Grundriss des Hauses 10 Meter machen und dann links und rechts 1,5Meter das Dach verlängern? So dass ich drinen doch einen kleinen Kniestock haben kann?! Also gilt die DACHGRENZE oder wirklich die Wand im Haus?! Suche verzweifelt nach Lösungen, wer baut heutzutage noch ohne Kniestock!?

    MfG

    Rolator
     
  2. Dimeto

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    Zu brauchbaren Einschätzungen kann man nur gelangen, wenn man den kompletten BPlan kennt, also die gesamte Planzeichnung mit Legende und schriftlichen Festsetzungen. Vielleicht beinhalten deine Zitate schon Interpretationen, weil Du etwas übersehen oder falsch zugeordnet hast.
    Und wo ist das II?
    Steht das so in der Planzeichnung? Gibt es weitere Erläuterungen in der Legende oder den schriftlichen Festsetzungen? Mit deinen Informationen bedarf eine Abweichung von diesem Wert nach oben oder unten einem Antrag auf Befreiung, der gut begründet sein will.
    Ja, wenn das "o" nicht weiter eingeschränkt ist.
    Ja.
    Befreiungsantrag, s.o.
    Drinnen kannst Du soviel Kniestock haben, wie Du willst. Dazu bedarf es keines gigantischen Dachüberstandes. Wobei wir erstmal die Begriffe klären müssten. Den Kniestock drinnen nenne ich Drempel. Er ist eine senkrechte Wand, die zu den Außenwänden nach innen versetzt ist und somit die nutzbare Grundfläche des Dachgeschosses verkleinert. Der Kniestock ist die Verlängerung der Außenwand nach oben, so dass die Fußpfette des Dachstuhles nicht auf der Erdgeschossdecke aufliegt.
    Es gilt die Lage der Fußpfette.
     
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  3. #3 Rolator, 24.08.2019
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    Hi Dimeto,

    erstmal danke für deine ausführliche Antwort! Kann ich dir die Pläne irgendwie zukommen lassen bzw. Bilder davon dass du mal drüber schaust oder eher schwierig?
    Die "II" sind Häuser daneben... also in dem Wohngebiet ist es eine Mischung aus I und II. Die SD35 stehen so in der Planzeichnung, dass ist auch nicht das große Problem, eher dass ich nur eingeschossig OHNE KNIESTOCK bauen darf.. Ich bin im Prinzip mit allem zufrieden nur eben kein Kniestock.. der rest lässt sich ja leicht abändern... aber ohne kniestock und nur 1 geschoss da geht eben so viel platz verloren... Habe gestern auch noch in Erfahrung gebracht das ein DHH zulässig ist, eventuell sogar eine Teilung des GS, kommt jetzt nur drauf an ob eine 2te Garage gebaut werden darf, meinte die Frau vom Bauamt.
    Befreiungsantrag wird denk ich schwierig, denke nicht dass dies genehmigt wird.
    Es ist eben ein altes Baugebiet, deswegen wird es mit Befreiung denke ich schwierig :( zumal im ganzen Stadtteil nur die "neueren" Baugebiete die 10 - 20 Jahre später errichtet wurden ein Kniestock bis 0,25 erlaubt haben.
     
  4. #4 Kriminelle, 24.08.2019
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    Dann kauf das Grundstück nicht, wenn Dich die Vorgaben unglücklich machen. Quengeln nützt da nix.
     
  5. 11ant

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    Auch im orangen Forum, wo Du crossgepostet hast Bauplan sieht vor Kniestock unzulässig findest Du einen erfahrenen Bebauungspläneleser. Dort sind externe Links unerwünscht, um so mehr tut man gut daran, auf einen gleichen Informationsstand aller Diskussionskanäle zu achten.
     
  6. #6 Kriminelle, 24.08.2019
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    ... sowie auch die Pflege jenes Threads. Ansonsten kommen bei weiteren Fragen keine Antworten, da keine Resonanz von Dir.
     
  7. #7 Rolator, 24.08.2019
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    So, war heute mit meiner kleinen Tochter schwimmen deswegen kam keine Resonanz:)

    Kriminelle das ist so leicht gesagt, die Gegend gefällt mir und ist nicht weit vom Elternhaus.

    11ant, da hast du recht, gerade erst gesehen :)
     
  8. #8 Kriminelle, 25.08.2019
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    Jammern nützt aber nichts.
    Es gilt immer die Regel: das Haus passt sich ans Grundstück an.
    Also: erst das Grundstück studieren, und dann mal schauen, was man so darauf bauen kann. Und dann prüfen, ob es etwas für einen ist bzw ob man kompromissbereit ist.
     
  9. #9 Rolator, 25.08.2019
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    @Kriminelle, ja das musste ich jetzt leider auch erfahren ;( mal gespannt wo die reise hin geht
     
Thema: Doppelhaus / Kniestock
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