Doppelhaushälfte anbauen (Nachbar)

Diskutiere Doppelhaushälfte anbauen (Nachbar) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, Ich hoffe ich habe die Frage hier richtig gestellt. Und zwar geht es um folgendes: Wir haben eine Doppelhaushälfte in Hessen und...

  1. #1 Oliver66, 07.06.2022
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    Hallo Zusammen,
    Ich hoffe ich habe die Frage hier richtig gestellt. Und zwar geht es um folgendes:
    Wir haben eine Doppelhaushälfte in Hessen und mein Nachbar will an seine Hälfte zur Seite hin einen Anbau machen wo 3 Wohnungen entstehen sollen. Den Gedanken kann ich grundsätzlich verstehen.
    Leider ragt der Anbau über das bestehende Doppelhaus drüber und es ragt außerdem 3 Meter in den Garten (auf das wir dann leider Blicken werden). Wir werden mit ihm darüber reden und auch falls wir keinen Einfluss darauf haben, ihm sagen das die Planung bei uns eben keine Freudensprünge auslöst.

    Zu meiner Frage:
    Er plant dazu eine Terrasse Überdachung die direkt an unser Grundstück grenzt, daher brauch er eine Genehmigung von mir, womit wir auch kein Problem haben. Aber wie sieht das ganze mit dem Anbau aus? Kenne nur die 3 Meter Regel von der Grenze aus. Gibt es da noch andere Regeln weswegen er meine Genehmigung bräuchte? Höhe des Anbaus oder das es weiter in den Garten ragt?
    Ich bin sicher kein Nörgler und wenn es so ist, dann ist es eben so, auch wenn es (zumindest denkt meine Frau das) den Wert unseres Hauses mindert, es wird ja schließlich von einer Doppelhaushälfte zu einem Reihenendhaus).
    Konnte bei Google leider nichts wirklich hilfreiches finden und hoffe auf einige Erfahrungen und Wissen von den Nutzern :-)
    IMG-20220607-WA0006.jpg IMG-20220607-WA0007.jpg
     
  2. Dimeto

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    Dieses subjektive Gefühl mag ein Kaufinteressent teilen, ich halte es aber für ausgeschlossen, dass diese Tatsache das Ergebnis eines Wertgutachtens beeinflusst.
    Die Abstandsflächenberechnung ist schon komplizierter, doch da der Anbau 8m von Euch entfernt geplant ist, müsste er schon 20m hoch sein, um zustimmungspflichtig zu werden. Bis auf die Terrassenüberdachung sehe ich keine nachbarschützenden Belange berührt.

    Wenn Eure Hälfte die gleiche Trauf- und Firsthöhe wie das Nachbarbestandsgebäude hat, halte ich den Anbau zwar für nicht genehmigungsfähig, aber das betrifft nur das öffentliche Baurecht, also das Verhältnis Nachbar Bauamt.

    Wenn der Nachbar das so durch bekommt, könnte man sogar von einer Wertsteigerung Eures Hauses sprechen, weil damit eigene Erweiterungsoptionen eröffnet werden.
     
    CVA und simon84 gefällt das.
  3. #3 simon84, 09.06.2022
    simon84

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    Ich wollte grade sagen, dass in fast 8 Meter Entfernung ein anderer Gebäudeteil in der Sichtlinie eures Gartens stehst, nunja, das ist halt einfach mal so.
    Könnte doch auch einfach ein anderer Nachbar sein, oder eine Scheune oder sonstwas.

    Überdachte Terrasse finde ich eigentlich super, vielleicht mit Seitenwand/Sichtschutz geplant, dann braucht ihr keine mehr auf eurer Seite bauen.
    Da würde ich mich mit dem Nachbarn eher drauf einigen, dass es optisch euren Ansprüchen entspricht.
    Ihr wollt doch sowieso nicht dem Nachbarn auf die Terrasse schauen oder?

    Was habt ihr denn aktuell an der Grenze, Hecke? Zaun?

    Ich persönlich finde das Vorhaben eigentlich auch gut, denn wie schon geschrieben eröffnet es die Möglichkeit selber etwas änliches auf der anderen Seite zu machen. Das kann bei einem späteren Verkauf ja auch förderlich sein.
     
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Doppelhaushälfte anbauen (Nachbar)

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