Doppelhaushälfte mit Keller - nachbar ohne

Diskutiere Doppelhaushälfte mit Keller - nachbar ohne im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; so isch no au wiedr, wia mir Schwoba saget

  1. haera

    haera Gast

    so isch no au wiedr, wia mir Schwoba saget
     
  2. #22 Drahreg, 23.10.2003
    Drahreg

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    ... ich baue auch zum ersten Mal ...
    Also, um die Sache mal für mich zusammen zu fassen (bei Sven mag die Sache knapp anders aussehen): ich stoppe meinen BU, er soll keine Gründungswand errichten, sondern das überstehende Fundament abschlagen. Dann hole ich von meinem Nachbarn die Genehmigung ein, auf seinem Grundstück ein neues (von meinem getrenntes) Fundament zu bauen, und errichte darauf dann eine Gründungswand. Der Spass wird mich einige tausend Euro kosten fürchte ich und damit meine komplette Baufinanzierung - wenn nicht gleich kippen - so doch in eine Schieflage bringen.

    Oder???
     
  3. Sven

    Sven

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    fertiger Bauherr
    Sieht bei mir nicht anders aus...
    Aber so schlimm ist es nicht..
    Bei mir betragen die Mehrkosten ungefähr 3T€(Wand 50cm Breit und 10 M lang) plus Anfüllen, was ich eh Hätte machen müssen..
    Und das Abschlagen des Fundamentes, kann sich mal dein BU Ankreiden.. Was ist den In den Plänen Verankert..ist ein Überstand vereinbart wenn nicht, kannst du dich zurücklehen und dich darauf berufen, das du das Fundament so nicht bestellt hast...
    Sprech doch mal mit deinem Nachbarn wie er die Sache sieht...
    Die Wand ziehst du bis 80cm unter Oberkante Gelände und fertig...
    Ist alles halb so wild, nur ärgerlich wegen dem Geld!!!!!!
    Und klär ab, wer die Statik macht und die Gewährleistung übernimmt. Frag doch mal den BU Von nebenan, was er dafür haben will, wenn er die Gründung übernimmt,????
    Hast du nen Bauleiter????? wenn nein , nimm dir einen??
    Gruß Sven
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Wer sagt eigentlich, dass der Nachbar Fundamente braucht?
    Vieleicht ist für den eine etwas stärkere Bodenplatte ohne Fundamente billiger?
    Dann wiederum könnten 3-4 Punktfundamente auf den gewachsenen Boden genügen?
     
  5. #25 Drahreg, 23.10.2003
    Drahreg

    Drahreg

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    ... ich baue auch zum ersten Mal ...
    @ Lebski: das kann ich ja nicht beeinflussen, wie der Statiker vom Nachbarn rechnet.

    @Sven: der BU von Nachbarn kommt von außerhalb, für eine Wand reist der nicht mit seiner Baukolonne an.
    Ganz dumme Frage: Was ist ein Bauleiter? Ich dachte, das ist der Typ von meinem Bauunternehmen, der aufpasst, das alles richtig läuft. Kann ich da noch einen eigenen drüber stellen? Und was kostet das?
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "des" Thema hat noch zusätzlichen Pfeffer

    ... die Gründungswand statisch auf die Anforderung des Nachbarn eingestellt ? ... wie sieht des mit querstehenden Wänden aus ? ... Stichwort: "Fundamentabtreppung" ???

    MfG
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    Re: "des" Thema hat noch zusätzlichen Pfeffer

    genau! das, was ich mehrfach geschrieben hab: alles wird in gleicher ebene gegründet.
    das hat auch konsequenzen. aber wofür schreib ich eigentlich? :smoke
     
  8. #28 Drahreg, 25.10.2003
    Drahreg

    Drahreg

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    ... ich baue auch zum ersten Mal ...
    also, ich hab noch mal nachgefragt. statik wurde berrechnet, gewährleistung übernimmt mein BU.

    bezüglich schallbrücke würde mir versichert, dass dies kein problem darstellen würde und es üblich sei doppelhaushälften auf eine durchgehende kellersohle zu stellen.

    die kosten der gründungswand werden wohl auf mir hängen bleiben. :´(

    gruß, g.
     
  9. #29 Markus G., 16.12.2003
    Markus G.

    Markus G. Gast

    Rückfrage an haera

    Jetzt muß ich auch mal genau nachfragen:
    1) Wer als erstes (mit Keller) baut, muß (falls der zweite ohne Keller bauen will) auf eigene Kosten die Gründungsmauer (oder was dann speziell erforderlich ist) herstellen? Richtig?

    2) Hat der erstbauer vom Bauunternehmer bauen lassen, so kann er diese Kosten auf den BU abwälzen? Wenn ja, warum?

    3) Wenn 2) mit ja beantwortet, wie lange kann er dies tuen?
     
  10. Degu

    Degu

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    Hallo zusammen! Wir stehen im Moment vor dem gleichen Problem: Wir haben bereits eine Doppelhaushälfte mit Keller gebaut und jetzt kommt ein Nachbar, der ohne baut. "Ihn kann ja schließlich niemand zwingen mit Keller zu bauen". Tun wir ja auch nicht, aber ich kann auch nicht ganz verstehen, warum wir die ganzen Mehrkosten tragen sollen. Uns wurde immer gesagt, der Nachbar muß sich dem anpassen, wer zuerst angefangen hat mit dem Bau. Außerdem meine Frage, was ist denn mit § 908 BGB? Meiner Meinung nach regelt § 909 BGB eher den umgekehrten Fall, wenn der erste ohne Keller baut, kann der NAchbar nicht einfach eine Vertiefung herstellen, da ja sonst sein Haus kippen würde. Ist aber zuerst der Keller da, dürfte der Nachbar nach § 908 nichts unternehmen, was das Nachbargebäude zum einstürzen bringt oder beschädigt. Kennt jemand vielleicht ein Gerichtsurteil darüber oder sich dazu äußern ob meine Auslegung richtig ist? Unsere Architektin sagt, wir sollten gar nichts unternehmen, da er nicht einfach ohne Absicherung bauen darf.

    Vielen Dank schonmal im voraus!

    Claudia
     
  11. #31 VolkerKugel (†), 13.06.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Da hat sie Recht ...

    ... die Kollegin.

    Welche Mehrkosten sollt Ihr den eigentlich tragen :confused:
     
  12. Ebel

    Ebel

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    Beispiel

    Schau bitte mal hier:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Änderung-des-Pauschalpreises__f11855.html
     
  13. Degu

    Degu

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    Grundsätzlich bin ich an der genauen Rechtslage interessiert wer für was aufkommen muß. Allerdings gibt es bei uns ein Problem, daß die Doppelhaustrennwand nur 17,5 cm breit ist, da eben als Doppelhaus geplant. Daraus dreht uns der Architekt des Nachbarn einen Strick und meint, er könnte das Haus der Nachbarn nicht so bauen, wie geplant. Er möchte den ausgehobenen Boden einfach wieder verfüllen und verdichten und das Haus drauf stellen. Diese Art und Weise der Nachbarbebauung ist mir allerdings vollkommen unbekannt. Vorangegangene Erkundigungen haben immer ergeben, daß eine Stützwand gezogen werden muß und die Kosten immer der anbauende Nachbar zu tragen hat. Wir sollen uns jetzt allerdings an den Kosten der Wand beteiligen, da das einfache Verdichten ja nicht möglich ist. Ich allerdings bekomme das Gefühl, daß man unsere dünne Wand einfach als Vorwand nimmt und die Situation ausnutzt. Wäre nett, wenn du uns dazu deine fachkundige Meinung geben könntest. Vielen Dank!
     
  14. Ebel

    Ebel

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    Meinung

    Es gibt hierzu zwei Gesichstpunkte. Wer welche kosten zu tragen hat hängt von den Verträgen ab. Das ist der rechtliche Gesichtspunkt.

    Der andere ist der baustatische Gesichtspunkt. Sie haben ein Haus gebaut nach einer geprüften Statik. Jetz will Ihr Nachbar den Bodendruck verändern. Also geht vom Nachbar eine Schädigungswirkung auf Ihr Grundstück aus. In der Regel ist derjenige für die Beseitigung der Schadenswirkung verantwortlich, der einen anderen schädigen will - aber wie gesagt in der Regel, im konkreten Vertrag kann die Kostenverteilung anders geregelt sein.
     
  15. #35 Baufuchs, 14.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kramt mal

    das Nachbarrechtsgesetz NRW raus

    "Grenzwand" nachlesen. (§ 21)

    Nach § 21 hätte DEGU dem Nachbarn das Bauvorhaben anzeigen müssen. (§ 21 (2))
    Der wiederum hätte fordern können, dass bauliche Maßnahmen (§ 21 (1)) getroffen werden, die für sein eigenes BV notwendig sind.
    Die DEGU dadurch entstehenden Mehrkosten hätte der Nachbar gem. § 21 (4) allerdings selbst tragen müssen.

    Dem Grunde nach entstehen dem Nachbar nun Kosten, die er bei Verfahren nach § 21 Nachbarrechtsgesetz ohnehin hätte tragen müssen.

    Anwalt fragen, der sich im Nachbarrecht auskennt.:konfusius
     
Thema: Doppelhaushälfte mit Keller - nachbar ohne
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