Doppelhaushälfte Nachbar hat Grundstücksgrenze lt. Vermesser überschritten

Diskutiere Doppelhaushälfte Nachbar hat Grundstücksgrenze lt. Vermesser überschritten im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben eine Doppelhaushälfte gekauft. Wir wollen an unserer Doppelhaushälfte jetzt anbauen (2geschossig). Der Nachbar hat das schon...

  1. #1 Kassandra, 23.09.2024
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    Hallo, wir haben eine Doppelhaushälfte gekauft. Wir wollen an unserer Doppelhaushälfte jetzt anbauen (2geschossig). Der Nachbar hat das schon gemacht (eingeschossig). Wir haben durch unseren Vermesser jetzt feststellen müssen, dass die gemeinsame Wand zum Nachbarn 15 cm auf unserer Seite des Grundstücks verläuft. Wir haben aber kein Grundbucheintrag mit einer Baulast Eintragung oder sonstige Einverständnis-Erklärungen unserer Vor-Vorbesitzer. Muss das beim Amt hinterlegt sein?
    Grundsätzlich spielt das ja keine Rolle und es wäre auch überhaupt nicht wichtig, würde mich aber trotzdem mal interessieren. Weiß das einer?
     
  2. BaUT

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    Wieso nicht?
    Wenn ihr jetzt beim Kauf feststellt, dass da ein illegaler Überbau erfolgt ist, dann habt ihr jetzt die Chance diesen Überbau beim Nachbarn anzuzeigen und ein jährlich zu zahlende Überbaurente zu vereinbaren. Weiterhin sollte dieser Überbau im Lastenverzeichnis eingetragen werden. So haben beide Parteien und das Amt offiziell Kenntnis und es kann weiteren Überschreitungen vorgebeugt werden.
     
  3. #3 ichweisnix, 23.09.2024
    ichweisnix

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    Und schon hast du dann einen neuen Freund (bezgl. der Rente). Wer weis wer dafür verantwortlich war.
     
  4. BaUT

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    Die Höhe der Rente ist frei verhandelbar, aber der Überbau sollte dokumentiert werden, insbesondere vor dem Hintergrund des geplanten Anbaus. Genauer kann das sicher @Dimeto erklären.
     
  5. #5 nordanney, 23.09.2024
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    Völlig egal, wer dafür verantwortlich war. Entweder gibt es ein Regelung aus der Vergangenheit oder es muss eine für die Zukunft geben.

    Ich kaufe doch kein Grundstück mit Haus zum Preis von X und merke dann, dass das Grundstück anders als gekauft bebaut wurde. Oder würde es Dich nicht stören, wenn Dein Nachbar auf die Idee kommt, sein Gartenhaus einfach in Deinen Garten zu stellen (wobei das ein schlechtes Beispiel ist - das Gartenhaus kannst Du einfach abreißen, den Anbau des Nachbarn nicht)?
    Das geht einfach nicht. Und man kann tatsächlich auch vernünftig miteinander reden.
     
  6. Dimeto

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    Vielleicht könnte ich das, wenn der Sachverhalt klar wäre.
    ... passt nicht so recht zur Überschrift. Im Moment glaube ich eher an ein Missverständnis.

    Zur Klärung bedarf es eines Lageplans, der Angabe des Bundeslandes und der Baujahre der Häuser und des Anbaus.
     
  7. #7 VollNormal, 23.09.2024
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    Falls es wirklich eine gemeinsame Wand ist, sollte sie korrekt mittig auf der Grenze stehen. Eine 30 cm dicke Wand, die auf beiden Grundstücken jeweils 15 cm einnimmt, halte ich nach den wenigen bisherigen Informationen erstmal nicht für unplausibel.
     
  8. #8 ichweisnix, 23.09.2024
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    Um welche Wand geht es überhaupt. Die vom ursprünglichen Haus, oder die vom Anbau?
     
  9. #9 Kassandra, 23.09.2024
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    Danke euch erstmal für die Antworten. Es geht um die Wand vom Anbau. Aber ich muss mich korrigieren, laut Lageplan, den ich heute bekommen habe ist der Überbau 28 cm und zum Garten hin 20 cm. Wir wohnen in NRW
     
  10. #10 Kriminelle, 23.09.2024
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    Ah, ok. Ich hätte jetzt die Hauptmittelwand gedacht.
    Wenn vom Anbau, dann baut ihr quasi hinten an, also Ihr an den Anbau des Nachbarn?
    Ist das denn nicht schon vorher aufgefallen? DH haben doch immer eine erkennbare Trennung?!
     
  11. #11 Kassandra, 24.09.2024
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    Leider nein, da das Grundstück etwas schräg läuft. Scheinbar hat der Nachbar das nicht vermessen lassen, als er angebaut hat.
     
  12. FW3000

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    Vielleicht postest du einen Auschnitt aus dem Lageplan. Kannst die persönlichen Daten ja unkentlich machen.
     
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