Doppelhaushälfte Satelitenschüssel

Diskutiere Doppelhaushälfte Satelitenschüssel im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Also wenn ich es richtig verstanden habe: Er hat bisher immer Deine Schüssel kostenlos mitgenutzt... und ist jetzt fest davon überzeugt, dass Du...

  1. #21 adelbert60klein, 26.09.2023
    adelbert60klein

    adelbert60klein

    Dabei seit:
    14.08.2023
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    2
    Also wenn ich es richtig verstanden habe: Er hat bisher immer Deine Schüssel kostenlos mitgenutzt... und ist jetzt fest davon überzeugt, dass Du dafür verantwortlich bist, ob er jetzt noch Fußball schauen kann oder nicht, ohne sich selbst um die Kosten zu kümmern? Aber meine Frage: Hast du ihm vorher Bescheid gegeben, dass Du nun die Schüssel abbaust oder wurde er eines Tages böse überrascht? :D
     
  2. #22 VeriGraz, 26.09.2023
    VeriGraz

    VeriGraz

    Dabei seit:
    25.09.2023
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    4
    @alle

    die Schüssel wurde vom Vorbesitzer gekauft. Der Nachbar hat sich ohne zu fragen anscheinend dran gehängt.

    Falls es jemanden interessiert…. mein Anwalt sagte: weder im Grundbuch noch im Kaufvertrag steht etwas vom gemeinsamen Nutzungsrecht. Die Schüssel ist auf meinem Dach, meinem Haus, mein Eigentum. Er hat sich einfach dran gehängt. Somit: ich muss nichts bezahlen. Sollte ich jedoch zwecks guter Nachbarschaft doch etwas dazubezahlen, muss mir der Nachbar ein Dokument unterschreiben dass diese Zahlung ein Entgegenkommen meinerseits ist, und kein Schuldbekenntnis/Zugeständnis. Ich erkenne keine Rechte und Pflichten an.

    Ich danke euch für die Hilfe und die Ratschläge.
    (Natürlich denkt mein Nachbar immer noch dass er im Recht ist, die Schüssel wohnt schon länger da als lch )
     
    adelbert60klein, ynnus, nordanney und einer weiteren Person gefällt das.
  3. #23 VeriGraz, 26.09.2023
    VeriGraz

    VeriGraz

    Dabei seit:
    25.09.2023
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    4
    Beim roten x war die Schüssel vorher, also am Anfang meiner Terrasse.
     

    Anhänge:

  4. Dipol

    Dipol

    Dabei seit:
    20.09.2010
    Beiträge:
    846
    Zustimmungen:
    404
    Beruf:
    RFT-Meister & VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft
    Ort:
    Leinfelden-Echterdingen
    Weder vermag ich eine derart kess rotzfreche Kaperung der Antenne weitab der Brandmauer ohne Einverständnis des Vorbesitzers zu glauben noch ...
    dass bei der Demontage das über die Hausbreite zum Nachbarn verlegte Koax arglos übersehen wurde. ;)

    Dass bei Anschluss von zwei Wohnungen auch nicht erdungspflichtige Antennen mit 2 m Distanz unterhalb von Dachkanten noch in den Schutzpotentialausgleich beider Häuser einbezogen werden mussten, scheint auch kein Grund für Kummer gewesen zu sein?
     
    Fred Astair gefällt das.
  5. #25 klappradl, 27.09.2023
    klappradl

    klappradl

    Dabei seit:
    10.02.2021
    Beiträge:
    2.050
    Zustimmungen:
    879
    Beruf:
    Abfallentsorgung
    Ort:
    Düsseldorf
    Wenn es so war, braucht doch gar nicht weiter darüber nachzudenken. Viel Spaß mit solch einem Nachbarn.
     
  6. #26 ichweisnix, 27.09.2023
    ichweisnix

    ichweisnix

    Dabei seit:
    21.11.2022
    Beiträge:
    1.377
    Zustimmungen:
    472
    D. h. er war unerlaubt auf dem Grundstück? Anzeige!
     
  7. #27 derjacky, 27.09.2023
    derjacky

    derjacky

    Dabei seit:
    11.09.2008
    Beiträge:
    277
    Zustimmungen:
    61
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Eifel
    Das Wahrscheinlichste ist doch:
    Die Nachbarn haben damals eine Schüssel aufgehangen und sich sozusagen geteilt.
    Nun hast du sie abmontiert ohne Rücksprache(dein Recht) und den Nachbarn unbewusst vom TV ausgeschlossen.
    Dann dem Nachbarn großzügig die alte Schüssel geschenkt.

    Unabhängig von allen rechtlichen Hintergründen musst DU mit dem Nachbarn zusammenleben.
    Ich finde jetzt die Hälfte der "Umpflanzungskosten" mitzutragen ist doch durchaus andenkenswert und wäre mir die 100-200 Euronen sicherlich im Sinne einer friedlichen Nachbarschaft wert...
     
  8. #28 Kriminelle, 27.09.2023
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.123
    Zustimmungen:
    1.598
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Vielleicht einfach mal alles lesen, dann braucht man nicht mutmaßen.
     
  9. Oehmi

    Oehmi

    Dabei seit:
    23.02.2023
    Beiträge:
    1.085
    Zustimmungen:
    493
    Beruf:
    Diplom-Kümmerer
    Ort:
    Niedersachsen
    Wer nicht in der Lage ist eine geschenkte Satellitenschüssel am Balkon zu montieren und dann noch auf die Idee kommt das machen zu lassen und die Kosten teilen zu wollen, sollte mindestens seine Quelle für bewegtes Bild überdenken.
    Aber eigentlich sollte der direkt enteignet werden und eine Mietbude zugeteilt bekommen, wenn es schon an sowas scheitert.
     
  10. #30 derjacky, 27.09.2023
    derjacky

    derjacky

    Dabei seit:
    11.09.2008
    Beiträge:
    277
    Zustimmungen:
    61
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Eifel
    " Der Nachbar hat sich ohne zu fragen anscheinend dran gehängt." das ist doch die Mutmaßung der Themenstarterin.
    Mein Tipp ist ganz klar sich nicht wegen einem kleinen Eurobetrag die Nachbarschaft versauen. Man muss ja keine Freunde werden, will aber weiter in Frieden leben...
    Hier im Forum wollen immer viele ihr absolutes Recht am besten direkt mit Anwalt durchsetzen, die müssen aber dann später nicht mit den Folgen einer vergrämten Nachbarschaft leben.
    Ich vertrete da halt einen anderen Ansatz....
     
    Dipol gefällt das.
  11. #31 Kriminelle, 27.09.2023
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.123
    Zustimmungen:
    1.598
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Ja, man kann die Schüssel natürlich auch verkaufen, zb bei Kleinanzeigen. Vielleicht kauft der Nachbar die dann ja ;)

    Der Nachbar kann bestimmt gut grillen :D
     
  12. #32 Fred Astair, 27.09.2023
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.026
    Zustimmungen:
    6.003
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Falsch.
    Fast alle, die hier nach ihrem Recht fragen, wollen dafür kein Geld ausgeben, keinen Streit, unerkannt im Hintergrund bleiben und am Liebsten ein göttliches Schwert, was plötzlich auf den vermeintlichen Bösewicht herniederfährt und wollen von uns nur wissen, wo der Knopf dafür ist.
    Anderenfalls würden sie hier nicht fragen sondern gleich einen Anwalt engagieren.
     
    VollNormal und Dipol gefällt das.
  13. Dipol

    Dipol

    Dabei seit:
    20.09.2010
    Beiträge:
    846
    Zustimmungen:
    404
    Beruf:
    RFT-Meister & VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft
    Ort:
    Leinfelden-Echterdingen
    Angesichts gefühlt höchstens 5% normkonform installierter Antennen ist es nicht sooo verkehrt eine EFK mit der Antennenmontage zu beauftragen. Wenn jedoch die Schätzung des b.v.s zurtifft, dass vier von fünf EFK mit VNB-Konzession ihre Unterschrift für ein VDE-Auswahlabo "vergessen" haben, ist es nicht ganz einfach eine zu finden, die noch weiß was nach IEC 60728-11 gefordert ist und dazu keine Märchen erzählt.

    Es gibt in Foren Ausnahme-Autodidakten, welche die für Antennensicherheit zuständige DIN EN IEC 60728-11 (VDE 0855-1) nicht nur spontan benennen können sondern auch besser als manche EFK wissen, was in der wirklich steht. Das scheint auf dich als Diplom-Kümmerer (?) zuzutreffen, denn sonst würdest du nicht so rigoros Enteignung für Eigenheimbesitzer fordern, die eine Satelliten-Antenne nicht ausrichten können und auch von Normen zumeist keinen blassen Schimmer haben.
    :bierchen:
     
    Fred Astair gefällt das.
  14. Dipol

    Dipol

    Dabei seit:
    20.09.2010
    Beiträge:
    846
    Zustimmungen:
    404
    Beruf:
    RFT-Meister & VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft
    Ort:
    Leinfelden-Echterdingen
    Weder ist bekannt wann die Antenne montiert wurde, noch der Zeitpunkt zu dem sich der Nachbar mit oder ohne LNB-Wechsel angeschlossen hat. Auch nicht ob die Antenne an der eingezeichneten Position erdungspflichtig oder nur ein PA erforderlich war.

    Dass der Nachbar sein Koax ungenehmigt und vom Vorbesitzer unbemerkt über die ganze Hauptwohnseite oder als Blitzfänger über das Dach verlegt haben soll, überfordert meine Lebenserfahrung ebenso wie dass dessen Koaxkabel bei der Demontage nicht aufgefallen sein soll. Wireless-Anschlüsse an LNB sind noch nicht erfunden, Koaxkabel sind zu sehen. ;)
     
    Dimeto gefällt das.
  15. Oehmi

    Oehmi

    Dabei seit:
    23.02.2023
    Beiträge:
    1.085
    Zustimmungen:
    493
    Beruf:
    Diplom-Kümmerer
    Ort:
    Niedersachsen
    Wenn schon keiner mehr weiß, wie man eine Sat-Schüssel normgerecht installiert, sollte man umso mehr
    Den Titel hat mir mal mein Chef gegeben. Fand ich (auch für die anonymen Weiten des Internets) passend. Selbstverständlich bin ich weit davon entfernt irgendeine DIN für Antennensicherheit zu zitieren.

    Mir fehlt nur das Verständnis dafür, wie man es schaffen kann eine DHH sein eigen zu nennen, ohne über die Sozialkompetenz zu verfügen, mit seinem neuen Nachbarn über eine (vermeintlich) gemeinschaftlich genutzte Sat-Schüssel und deren Verbleib zu kommunizieren und darüber hinaus noch teilenswerte Kosten bei der Installation selbiger auf dem selben Balkon zu verursachen.
    Aber ja, Eigenheimbesitzer ohne DIY Sat-Schüssel abschaffen. JETZT. :bierchen:
     
    Dipol gefällt das.
  16. Dipol

    Dipol

    Dabei seit:
    20.09.2010
    Beiträge:
    846
    Zustimmungen:
    404
    Beruf:
    RFT-Meister & VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft
    Ort:
    Leinfelden-Echterdingen
    Nächste Stufe ist die Enteignung all derer, die im Zuge der Energiewende als Nicht-EFK PV-Anlagen an Balkonen oder auf dem Dach selbst montieren.

    Foren, welche Beiträge dazu nicht umgehend löschen, sind von der GSG 9 oder einem MEK umgehend zu schließen. ;)
     
    simon84 und Oehmi gefällt das.
Thema:

Doppelhaushälfte Satelitenschüssel

Die Seite wird geladen...

Doppelhaushälfte Satelitenschüssel - Ähnliche Themen

  1. Grenzbebauung Balkonbau an Doppelhaushälfte Saarland

    Grenzbebauung Balkonbau an Doppelhaushälfte Saarland: Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe mir letztes Jahr eine Doppelhaushälfte im Landkreis Neunkirchen/Saar im...
  2. Dacheindeckung bei Doppelhaushälfte wiederherstellen

    Dacheindeckung bei Doppelhaushälfte wiederherstellen: Hallo Zusammen, wir haben eine Doppelhaushälfte gebaut und zu vor eine Hälfte abgerissen und dem Nachbar zugesichert alles wiederherzustellen,...
  3. Doppelhaushälfte kleines Stück Mauer entfernen

    Doppelhaushälfte kleines Stück Mauer entfernen: Guten Morgen zusammen, ich möchte von der community eine erste Einschätzung einholen ob ich in einer Doppelhaushälfte ein kleines Stück 11er...
  4. Grundwasser zwischen Doppelhaushälften

    Grundwasser zwischen Doppelhaushälften: Hallo, letztes Jahr ist nach Starkregen mein Keller mit Grundwasser vollgelaufen. Das Wasser kam aber nicht durch die Außenwände oder den Boden,...
  5. Risse in Wand zum Nachbarn Doppelhaushälfte

    Risse in Wand zum Nachbarn Doppelhaushälfte: Hallo zusammen, Wir haben uns vor kurzem ein Haus von 1989 gekauft und sanieren es teilweise. Nachdem wir Tapeten in einem Zimmer weggemacht...