Doppelhaushälfte

Diskutiere Doppelhaushälfte im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Vor drei Monaten haben wir ein Grundstück gekauft und wollten eine Doppelhaushälfte bauen. Das Nachbarngrundstück wurde ein paar Wochen früher...

  1. #1 fred911, 18.02.2006
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    Vor drei Monaten haben wir ein Grundstück gekauft und wollten eine
    Doppelhaushälfte bauen. Das Nachbarngrundstück wurde ein paar Wochen
    früher verkauft . Das Doppelhaus sollte von einem Bauträger gebaut werden.
    Inzwischen sind unsere Baupläne fertig, unterschrieben und vom Bauamt
    genehmigt . Aber der Nachbar hat jetzt Probleme mit diesem Bauträger wegen der
    Wohnfläche (er hat ein bisschen mehr erwartet, aber wegen Dachschrägen ist die
    Nettowohnfläche kleiner) und zieht die Sache vor Gericht. (So wie es
    aussieht, kann es Jahre dauern) .
    Jetzt kommen die Fragen : - Darf ich ohne der Nachbarseite bauen?
    - Kann er meinen Bau verhindern ?
    - Ich muss auf seinem Grundstück auch graben .
    Was ist wenn er es nicht erlaubt?
    - Die Trennwand ist 17.5cm dick geplant. Muss ich
    die Wand dämmen (vermutlich mit Styropor)
    in die Nachbarsrichtung und wenn er endlich
    baut, kann man doch den Styropor entfernen.
    Brauche ich auch seine Erlaubnis?
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 18.02.2006
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    Das ist ...

    ... eine ganz besch...... Situation in der Ihr jetzt seid und bei der es vor Allem darauf ankommt, wie Ihr mit dem Nachbar steht.
    Auf jeden Fall solltet Ihr einen Anwalt (Fachanwalt für Baurecht) zur Prüfung der Verträge einschalten (von wem habt Ihr das Grundstück gekauft, was steht im Kaufvertrag zur Bebauungsmöglichkeit).
     
  3. #3 fred911, 18.02.2006
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    Das Grundstück haben wir von einer privaten Person gekauft.
    Bebaungsmöglichkeiten: EFH oder DHH.
    Das Grundstück war zuerst 580m² groß und sehr
    teuer, deswegen wurde es geteilt 290/290m².
    Jetzt kann man nur ein Doppelhaus bauen.
     
  4. sepp

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    ob sie nur ein halbes haus bauen dürfen, entscheidet die gemeinde.
    eine 17,5 er wand ist nicht zu dick (seien sie froh).
    die doppelhauswand sollte auf alle fälle gedämmt werden, wenn absehbar ist, daß der nachbar noch jahre braucht.
    hier sollten sie sich mit dem nachbar einigen um die "zeitl. begrenzte grenzüberschreitung" für die dämmung auszuführen. ansonsten bleibt ihnen nur die möglichkeit innerhlab ihrer grenzen zu bauen.
     
  5. #5 fred911, 18.02.2006
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    innerhalb bauen

    "innerhalb bauen" ist schwer.
    Die Nachbarseite muss ich sowieso
    beim Kellerbau "ankratzen". :mad:
     
  6. #6 Harald W., 19.02.2006
    Harald W.

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    Wenn das Grundstück..

    ..geteilt wurde, gehe ich davon aus, das auch die Baugenehmigung auf Euer Grundstück erteilt und Ihr damit eigentlich bauen "könntet". Das Problem liegt in der Umsetzung, wie schon die Vorredner beschrieben haben. Baut der Nachbar auf längere Zeit nicht, ist nicht nur die oberirdisch sichtbare Wand (Wärmeschutz) euer Problem, sondern auch und wichtiger die unterirdisch liegende Kellerwand. Diese müßte vorläufig im Bezug zur "Kellerwanddichtigkeit" so gebaut werden, wie wenn das Haus 4-seitig frei stehen würde.
    Mein erster Gedanke beim Durchlesen des Threads war eigentlich, sucht euch gemeinsam einen neuen "Hausersteller" wenn das vertraglich noch geht, anstatt das der Nachbar jetzt anfängt zu prozessieren, oder ist das ein "Prozeßhansel"?
     
Thema: Doppelhaushälfte
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