Drainage im Garten aber nicht im Grundbuch

Diskutiere Drainage im Garten aber nicht im Grundbuch im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben eines von 12 Reihenhäusern vom Bauträger gekauft. Im Notarvertrag steht, dass Drainagen etc. nicht im Kaufpreis enthalten sind....

  1. #1 T.Frank, 07.08.2002
    T.Frank

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    Hallo,

    wir haben eines von 12 Reihenhäusern vom Bauträger gekauft.
    Im Notarvertrag steht, dass Drainagen etc. nicht im Kaufpreis enthalten sind.
    Im Grundbuch sind auch keine Drainagen vermerkt.
    Es sind aber Durchleitungsrechte vermerkt, da vorne im Vorgarten ein gemeinsamer Abwasserkanal läuft. Dies ist auch im Kaufvertrag farblich markiert.

    Nun hat der Bauträger wie er sagt "von sich aus entschieden", dass eine Drainage durch die Gärten gelegt wird und es auch selbst bezahlt. (Die Gärten steigen vom Haus weg an und es ist lehmiger Boden)

    Als ich den Bauträger darauf ansprach, meinte er, wir hätten doch nur Vorteile dadurch! Aber wenn ich die Leitung nicht will, kann er gerne alle (zukünftigen) Eigentümer anschreiben, dass ich die nicht wollte und deshalb sie wieder entfernt wird.

    Laut Bauamt ist ein Drainagerohr genauso zu behandeln wie ein Abwasserrohr.
    D.h.
    a) es muß ins Grundbuch
    b) es muß eine Reinigungs/Spülmöglichkeit geben (z.B. einen Schacht)

    Jetzt meine Fragen
    1. Ist eine Drainage überhaupt sinnvoll?
    2. Muss sie ins Grundbuch eingetragen werden?
    3. Wer muss die Kosten hierfür tragen?
    4. Gibt es normalerweise nicht eine Entschädigung für ein Leitungsrecht?
    5. Welche Nachteile können aus dem Vorhanden sein der Drainage entstehen (z.B. dort keine Gartenhütte mit Fundament)?
    6. Welche Nachteile können aus der Tatsache entstehen, dass die Drainage keinen Kontoll- und Spülzugang hat?
    7. sonstiges :-)

    MfG
    T.Frank
     
  2. #2 T.Frank, 07.08.2002
    T.Frank

    T.Frank

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    Ergänzung:Drainage im Garten aber nicht im Grundbuch

    Noch eine Frage.

    Unser haus ist das 3. von unten. Sollten wir nicht darauf bestehen, dass in den 2 weiter unten das Recht eingetragen wird, dass wir das dahin weiterleiten dürfen?
     
  3. MB

    MB Gast

    Also, aus den Rechtsfragen halte ich mich raus. Die anderen wahrscheinlich auch.
    Kontrollschächte müssen bei jeder Richtungsänderung des Drainrohres angeordnet werden. Zu Drainung gehört aber auch Filter- und Sickerschicht, entsprechend lagenweise Verdichtung, legen des Rohres in gleichmäßigem Gefälle etc.
    Sinn hat eine Drainanlage (nicht Drainrohr alleine, das nutzt so gar nix) bei bindigem Boden, um direkt am Haus vom Lastaflle aufstauendes Sickerwasser auf nichtstauendes Sickerwasser zu kommen. Bei grundwasser ist die sinnlos.
     
Thema: Drainage im Garten aber nicht im Grundbuch
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