Drainage und abgedichteter Keller

Diskutiere Drainage und abgedichteter Keller im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Hallo liebe Experten, da ich im Gesamten Forum nicht fündig geworden bin, war ich so frei und habe ein neues Thema erstellt. Folgendes: Es geht...

  1. #1 Nichtmitmir, 14.12.2024
    Zuletzt bearbeitet: 15.12.2024
    Nichtmitmir

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    Hallo liebe Experten,

    da ich im Gesamten Forum nicht fündig geworden bin, war ich so frei und habe ein neues Thema erstellt.

    Folgendes:

    Es geht um 8 Einfamilienreihenhäuser Bj. 1990. Unter den Häusern sind Drainagen verbaut, welche auf der Rückseite dann jeweils in ein KG Rohr geführt werden. Das KG Rohr leitet das Anfallende Grundwasser und Regenwasser in ein Pumpenschacht, welches von dort dann in die Kanalisation gepumpt wird.

    Es ist zu 1/8 geregelt, dass sich alle an die Pumpenanlage zu beteiligen haben. (Wartung, Austausch etc.)

    Folgendes ist jetzt passiert: Das KG Rohr wurde seit 34 Jahren weder gewartet noch gereinigt. Nun ist das passiert, was passieren musste. Das KG Rohr wurde durch Verwurzelung verstopft. Was dazu führte, dass hier von 8 Häusern, 5 Keller mit Wasser zu tun hatten. Da man im Pumpenschacht sehr schnell sehen konnte, dass kein Wasserfluss mehr vorhanden war, konnte dies ja nur ein Indiz dafür sein das dass KG Rohr verstopft ist.

    Firma kommen lassen, die auch Drainagen Reinigung macht. Mit Kamera rein, sofort nach weniger als 4 Meter die Verwurzelung gesichtet. Mit Wasserfräse rein und die Verwurzelung entfernt. Zack der Wasserfluss war wieder da und die Keller nach einer Stunde Wasserfrei.

    Nun waren ja 3 Keller davon nicht betroffen, weil die Eigentümer hier die Keller im Nachhinein (Nach Fertigstellung der Häuser) abgedichtet haben. Und diese sind nun der Meinung sie bräuchten sich nicht an die Kosten zu beteiligen.

    Jetzt die eigentlichen Fragen:

    Gehört das KG Rohr nicht auch zur Pumpenanlage?

    Da das KG Rohr komplett durch alle Grundstücke bis zum Pumpenschacht läuft, ist dies dann nicht Gemeinschaftseigentum?

    Und brauchen die Eigentümer wirklich aufgrund von abgedichteten Kellern keinen einzigen Cent zahlen?

    Würde mich freuen hier einiges an Feedback zu erhalten. Bedanke mich schonmal im voraus an alle Schreiberlinge.

    Beste Grüße
    Nichtmitmir
     
  2. #2 Nichtmitmir, 17.12.2024
    Nichtmitmir

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    Nachtrag: Die Keller sind nur von innen nachträglich abgedichtet worden.
     
  3. #3 VollNormal, 17.12.2024
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    Das sind alles rechtliche Fragen, die ohne Kenntnis der genauen vertraglichen Festlegungen nicht beantwortet werden können und hier im Forum auch nicht beantwortet werden dürfen.
    Ich empfehle, einen Fachanwalt hinzuziehen, der Einblick in das Vertragswerk hat.
     
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  4. BaUT

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    Was für eine idiotische Argumentation:
    "Weil mein Keller nicht nass geworden ist, muss ich mich auch nicht an den Sanierungskosten der schadhaften Regenentwässerungsanlage kümmmern?"

    Ich spiel mal Mediator:

    Wenn es denn so geregelt ist, dass die Regenentwässerungsanlage jedem zu 1/8 gehört, dann gehören dazu mit Sicherheit das Sammelrohr, der Schacht und die Hebeanlage bis zum Übergabepunkt an das öffentliche Kanalnetz.

    Eigentlich sollten sich alle 8 Eigentümer die regelmäßige Wartung (gern alle 2 Jahre) teilen.
    Die "Ersparnisse" der jahrelang nicht durchgeführten Wartung der Anlage kam ja auch allen 8 Miteigentümern zugute.
    Die Sanierung der Anlage muss nun auch von allen 8 Eigentümern zu gleichen Teilen getragen werden.

    Die Sanierung der Wasserschäden in einigen Kellern muss allerdings jeder betroffene Hauseigentümer für sich bezahlen.
    Das können die Betroffenen wohl kaum auf die Gemeinschaft umwälzen.
     
  5. #5 Nichtmitmir, 17.12.2024
    Nichtmitmir

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    @VollNormal,

    ich hatte schon soetwas vermutet. Trotzdem Danke.

    @BaUT,

    so sehe ich das ganze auch. Selbst Leute ohne dieses Fachliche Wissen, sehen es ähnlich. Und das jeder für seinen Keller die Kosten zu tragen hat, selbstredend. Besten Dank.
     
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