Druckzuschlag auch bei noch fehlender Leistung?

Diskutiere Druckzuschlag auch bei noch fehlender Leistung? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Glaskugel an vorgegeben zum Ankreuzen: "Abnahme unter Vorbehalt der ... Mängel" Den Nachsatz hat der Fragesteller formuliert. Kein BU ist...

  1. #21 Baufuchs, 19.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Glaskugel an

    vorgegeben zum Ankreuzen:

    "Abnahme unter Vorbehalt der ... Mängel"

    Den Nachsatz hat der Fragesteller formuliert.
    Kein BU ist so blöd, den Nachsatz so zu verfassen, dass der sich auf die Gesamtabnahme beziehen würde. Oder doch?:irre

    @BauHERRIN:

    Bitte nachlesen und hier mal im exakten Wortlaut zitieren.
     
  2. #22 Schwabe, 21.09.2008
    Schwabe

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    Ganz einfach: nichts! Da es rechtlich nur bestimmte Arten von Abnahmen gibt, das von ihnen zitierte aber nicht unter diesen vorgegeben Arten fällt, war es keine Abnahme. Sprich: rechtlich hat eindeutig keine Abnahme stattgefunden, max. eine rechtlich unrelevante Vorbegehung. Da können noch so viel Beiträge geschrieben werden in dem versucht wird, etwas hinein zudeuten, was nicht ist.
     
  3. Julius

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    Dann bleibt nur noch, zu hoffen, daß Du einen Richter findest, der das genauso sieht.
     
  4. #24 BauHERRIN, 21.09.2008
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    Ich zitiere:

    "Abnahme erfolgt vorbehaltlich der Beseitigung der nachstehend aufgeführten Mängel. Die Abnahme der Nachbesserungsleistungen wird beantragt."
     
  5. Julius

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    Toll...
    Und wer hat sich das ausgedacht?
     
  6. #26 Baufuchs, 21.09.2008
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    Ergebnis

    Abnahme ist erfolgt.

    Lediglich wg. der festgestellten Mängel hat sich der Bauherr seine Rechte vorbehalten.
     
  7. #27 BauHERRIN, 27.09.2008
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    Abzug wg. noch fehlender Leistung & Mängeln

    Hallo Ihr,

    ich hätte es mir ja denken können: Unser Lieblings-GÜ lässt sich den Abzug wg. noch fehlender Leistung & noch zu behebender "kleiner Mängeln" nicht gefallen & bombardiert uns mit bösen Briefen. :yikes

    Der Bautenstand "nach Bezugsfertigkeit" sei erreicht & die Rate in voller Höhe fällig. Bis zur Erledigung der kleineren Restarbeiten & der Herstellung der Außenanlagen hätten wir ja noch die Schlussrate "nach vollständiger Fertigstellung". Diese beträgt gerade mal 4.900.- Euro - und alleine für die Außenanlagen haben wir 6.200.- Aufpreis bezahlt..... Wir haben ihm von der Bezugsfertigkeitsrate 6.000.- abgezogen, das reicht knapp für die fehlenden Außenanlagen, und die Schlussrate von 4.900.- könnte dann für die "kleineren Restarbeiten" und Mängelbeseitigung herhalten.

    Der GÜ akzeptiert das jedoch nicht und hat uns nun eine "1. Mahnung" inklusive 10.- Euro Mahngebühr geschickt. Ich bin rechtlich nicht so bewandert & weiß momentan nicht, wie ich mich verhalten soll :o Die Frist, die er in der Mahnung setzt, ist recht kurz (5 Kalendertage) - und ich weiß nicht, was danach kommt.... 2. Mahnung? Oder Schlimmeres?

    Neben Kleinigkeiten, die er garantiert eh nicht mehr macht, steht noch die "Überprüfung der Statik des Balkongeländers" aus - die Brüstung ist nur 86,5 - 87 cm hoch, obwohl wohl 90 cm vorgeschrieben sind, und außerdem wackelt das Geländer wie ein Lämmerschwanz....., und dann fehlt eine Rollladenschiene an der großen Glasfront im Wohnzimmer, so dass der Rollladen nicht benutzt werden kann. Die Schiene wurde beim Schweißen der Dachbahnen auf dem Balkon angebrannt und zwecks Austausch entfernt - die neue fehlt noch.

    Was mache ich nun? :( Ich möchte mich auf der einen Seite nicht ins Unrecht setzen und fällige Beträge nicht zahlen - aber auf der anderen Seite möchte ich auch nicht für noch fehlende Leistungen in Vorlage treten.....
     
  8. #28 Baufuchs, 27.09.2008
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    Unterlagen

    zusammenpacken und ab zum Anwalt.
     
  9. #29 BauHERRIN, 27.09.2008
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    Echt???

    Dachte, wir sind so gut wie fertig und könnten uns das sparen.... Wenn er das Balkongeläder korrigieren & die Rollladenschiene anbringen lässt, wären es nur noch die Außenanlagen.

    Alternativ wäre ich auch zufrieden, wenn ich die 6.200.- vom Gesamtpreis abziehe, er Balkon & Rollladen richtet und sich dann vom Acker macht (wäre mir noch das allerliebste)....
     
  10. #30 Baufuchs, 27.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was ist

    mit Innentüren+Treppe? Fehlten die nicht auch noch?
     
  11. #31 BauHERRIN, 27.09.2008
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    Beides ist - auf unseren Wunsch hin - noch nicht eingebaut:

    Die Innentüren & Zargen liegen verpackt im Wohnzimmer. Der Einbau soll - auf unseren Wunsch hin - erst nach dem Verlegen der Böden erfolgen.

    Das Treppengerüst ist im Haus, allerdings noch mit den "Baustufen". Ich stehe in telefonischem Kontakt mit dem Treppenhersteller, die Stufen liegen bereit & werden von uns abgerufen, sobald der Innenausbau fertig ist.

    Dafür kann ich ihm schlecht was einbehalten, denn dann kommt er und sagt: Okay, morgen bauen wir die Türen ein - damit schieße ich mir selbst ins Knie....
     
  12. #32 BauHERRIN, 29.09.2008
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    Hilfe!

    Unser GÜ schreibt, er hätte nichts mit dem BGB zu tun (vonwegen Einbehalt f. Mängel/Druckzuschlag), und er würde erst weiterarbeiten, wenn wir den kompletten Betrag zahlen.....

    Kann das sein???
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 29.09.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Wieso?
    Steht er ÜBER dem Gesetz???
    Warum nehmt Ihr noch ernst, was der schreibt??
     
  14. #34 BauHERRIN, 29.09.2008
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    Er behauptet, nichts mit dem BGB zu tun zu haben und droht uns mit Anwalt, falls wir nicht zahlen. Und Weiterarbeiten (Mängel beseitigen, restliche Leistungen erbringen) will er erst, nachdem WIR unser vertragswidriges Verhalten aufgeben & zahlen….. Befürchte, jetzt sollten wir doch zum Anwalt…
     
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