Durchfeuchtung Außenputz mit WDVS.

Diskutiere Durchfeuchtung Außenputz mit WDVS. im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Brandeins, klar Rechtsanwälte sind auch nur Menschen, wie auch Richter. Du darfst dabei nicht vergessen das eine Einigung vor dem...

  1. #41 Tauwasser, 20.03.2014
    Tauwasser

    Tauwasser

    Dabei seit:
    17.01.2011
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    91301 Forchheim
    Hallo Brandeins,
    klar Rechtsanwälte sind auch nur Menschen, wie auch Richter. Du darfst dabei nicht vergessen das eine Einigung vor dem Gütetermin für Ihn finanziell günstiger ist als mit Rechtsbeschluss, damit also weniger Kohle zu verdienen ist . Recht sollte doch nach den vorgefundenen Tatsachen entschieden werden. Dafür wurde ja der Sachverständige vom Gericht beauftragt um Klarheit für das Gericht zu finden, da vielleicht Bautechnische Laien. Leider sind wir heute an diesem Punkt der Verhandlung, auf uns selber gestellt und müssen eine Entscheidung treffen. Würden auch lieber heute als morgen mit den reparieren anfangen. Wenn aber nun doch noch etwas mehr im Säckel bleiben könnte, wäre das natürlich auch nicht schlecht, oder?

    Gruß- Tauwasser
     
  2. #42 Ralf Dühlmeyer, 20.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Hat Euer RA Euch mit vorgehaltener Waffe gezwungen, dem Vergleich zuzustimmen??? Wohl eher nein, oder?
    Dann schimpft nicht auf den RA, sondern auf Euch, die Ihr nicht das Kreuz hattet, die Sache weiter streitig durchzuziehen oder auf keinen, wenn denn die Argumente für die Annahme so gut waren, dass alles andere Harakiri gewesen wäre.

    Immerhin habt Ihr den Innenputz selber versemmelt. (Jetzt komm mir nicht - hätte der GÜ hinweisen müssen)
     
  3. #43 gunther1948, 20.03.2014
    gunther1948

    gunther1948

    Dabei seit:
    05.11.2006
    Beiträge:
    6.917
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    architekt/statiker
    Ort:
    67685 weilerbach
    hallo
    kann man den thread vom sebastian in ein eigenes thema verschieben, sonst gibt das nur durcheinander.

    gruss aus de pfalz
     
  4. #44 Tauwasser, 21.03.2014
    Tauwasser

    Tauwasser

    Dabei seit:
    17.01.2011
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    91301 Forchheim
    Hallo Herr Dühlmayer,
    hat er natürlich nicht, wobei eine (seine,unsere) Haltung auch als psychlogische Waffe anzusehen wäre. Wir sind halt nur unsicher mit der Situation und von Ihm kommt nur: Es war ein gutes Ergebniss, da die gegnerische Partei prozesserfahren sei.
    Wer kann uns den defintiv sagen, das wir bei Gericht mit allen unseren Beweisen recht bekommen?
    Das sagt Dir der Anwalt beim erstgepräch, schreibt stichhaltige Briefe das man glauben muß wir haben und bekommen recht. Beweisgutachten liegt mit 24000 Euro auch vor. Also?
    Inenputz: Dachgeschoßausbau rausgenommen, aber KFW 40 Haus Bj 2006. Wird vom BT im Verfahren nun als Spitzboden bezeichnet. Stimmt dann aber nicht mit unseren gekaufter Wohnfläche überein. Da Spitzboden kein Wohnraum. Dazu schuldet er trotz allem ein dichtes Haus, oder?

    Gruß -Tauwasser
     
  5. #45 Tauwasser, 21.03.2014
    Tauwasser

    Tauwasser

    Dabei seit:
    17.01.2011
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    91301 Forchheim
    Hallo Uban,
    die Betrag detailliert darzustellen möchte ich erstmal nicht. Er war einmal bei uns um die Sachlage zu klären und forderte ein Gerüst wegen des Dachunterstandes. Das zweite mal wurden ca 3-4 Stunden die Mängel begutachtet. Kosten für Schriftverkehr, Bilder wurde eigendlich alles vorab vereinbart.
    Nicht gerügte Mängel: War zum Beispiel die nicht verklebte Unterspannbahn.
    Die Sache ist beim LG anhängig.
    Das mit dem Innenputz und der Luftdichtheit ist uns auch bekannt.Und trotzdem stehen wir zur Zeit des baldigen Endes der Widerruffrist alleine da.

    Gruß- Tauwasser
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 21.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Nein, nicht unbedingt!
    Das muss am Ende luftdicht sein. Wer dafür in welchem Bereich zu sorgen hat, ist reine Vereinbarungssache.
    Ist die Vereinbarung nicht eindeutig, ist sie auszulegen.
    Die Auslegung erfolgt in letzter Instanz durch ein Gericht, dass rückschauend zu ergründen versucht, was denn die beiden Parteien wohl vereinbart hätten, wenn sie denn den Vertrag bei Unterschrift in diesem eindeutig formuliert hätten.

    Das da naturgemäß sehr diametrale Standpunkte (alles vs nichts) vertreten werden, ist logisch.7
    Hinterher hätte die eine Partei ganz deutlich ALLES, die andere NICHTS in den Vertrag geschrieben und meint, genau das auch mündlich kommuniziert zu haben.
    Nur reden zwei, wenn sie über das gleiche reden, noch lange nicht über das selbe!
     
  7. uban

    uban

    Dabei seit:
    07.01.2009
    Beiträge:
    1.081
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    dipl.-ing.
    Ort:
    Rheintal Oberrhein Murg
    Hallo Tauwasser,

    mir ist schleierhaft wie der SV für die wenigen Stunden 7000€ abrechnen kann.
    War dass der Gerichts-SV?
    Kann es sein das der SV schlampig arbeitet?

    Was ist denn jetzt die Ursache? Der fehlende Innenputz? Oder noch mehr ?
    Ihr habt bewusst auf den Innenputz verzichtet, der Firma hätte euch auf die Folgen hinweisen können.

    Warum seid ihr bzw eurer Baufachanwalt davon ausgegangen dass ihr 100% Recht bekommt?
    Kann es sein dass der Baufachanwalt, (ist ja nicht zu seinen Lasten) erstmal IMMER 100% fordert und sich dann bei 100-x% zufrieden zugeben? Bauherr kann ja zahlen.
    Das wäre dann wir auf dem orientalischen Basar, unseriöse Versprechen/Forderungen aufstellen und sich in der Mitte treffen beim richterlichen Gütetermin äh orientalischen Basar.

    Was sind denn die Argumente der Gegenseite?
     
  8. #48 Tauwasser, 21.03.2014
    Tauwasser

    Tauwasser

    Dabei seit:
    17.01.2011
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    91301 Forchheim
    Hallo Herr Dühlmeyer,
    schriftlich vereinbart wurde: Der Bauträger grenzt seine Leistung bis oberkante Treppe Dachgeschoß ab. Nachträglich ist von uns noch der Estrich in Auftrag gegeben und dieser Auftrag über den Bauträger erledigt worden. Immer noch unverputzte Innenwände zu dem Zeitpunkt.
    Unser Standpunkt wäre gewesen: Wenn nur andeutungsweise ein Hinweis auf Luftdichtheit gekommen, wäre verputzen gewesen.
    Ist unser erstes Haus wie bei vielen anderen wahrscheinlich auch. Somit sind wir mit KFW40 und Luftdichtheit sowie anderen bautechnischen belangen einfach Laien. Wir wußten nur das wir den Dachausbau da ja vorbereitet als Wohnraum, später in Angriff nehmen wollten.
    Alles scheint sich jetzt außerdem auf die undichte Dampfbremse festzulegen. Hier gibt es unstimmigkeiten mit der Verarbeitungsweise sprich den Anschluß an die Innenwand. Aufbau wie folgt: Hohllochziegel, Feinputz, Kleber, Dampfbremsfolie. Diese sei so Sachverständige so auf Dauer nicht dicht. Falten im Klebestellenbereich, auch offene Stellen.

    Gruß - Tauwasser
     
  9. #49 Tauwasser, 21.03.2014
    Tauwasser

    Tauwasser

    Dabei seit:
    17.01.2011
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    91301 Forchheim
    Hallo uban,
    Es war der Gerichts-SV.
    Ist von uns, eigendlich von unserem RA, empfohlen worden.
    Ursache laut SV: Dampfbremsfolie verarbeitung mangelhaft da nicht gesichert mit Latte, Kleber mangelhaft verarbeitet.
    Außenputz bis unter die Dachschalungbretter angeputzt ohne Kellenschnitt, oder Keilschnitt?, sowie dabei das Dichtungsband nicht sachgemäß angebracht.
    Innenputz bewußt rausgenommen: Müßte es dann nicht trotzdem dicht sein. Wie bereits erwähnt, egab zu diesen Luft problem keinen Hinweis des BT. Natürlich wurde im Laufe des Verfahrens dies von der Gegenseite bestritten. Aber es findet sich darüber auch kein Hinweis im Abnahmeprotokol, so unser RA.
    Das mit dem RA ist im Nachhinein aus meiner Sicht auch so zu sehen. Wo kein Wille auch kein Weg. Als der beim Gürtetermin vom Richter hörte das die Gegnerische Partei Prozesserfahren sei, hat er uns auch noch einmal eindrücklich darauf hingewiesen. Warum wohl?
    Die Gegenseite spricht bei dem Dachausbau von unserem Verschulden da kein Innenputz angebracht.
    Außerdem sei es ein Spitzboden und kein Wohnraum, im letzten Schreiben an das Gericht wortwörtlich niedergeschrieben.

    Gruß- Tauwasser
     
  10. #50 Tauwasser, 21.03.2014
    Tauwasser

    Tauwasser

    Dabei seit:
    17.01.2011
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    91301 Forchheim
    Hallo uban,
    Es war der Gerichts-SV.
    Ist von uns, eigendlich von unserem RA, empfohlen worden.
    Ursache laut SV: Dampfbremsfolie verarbeitung mangelhaft da nicht gesichert mit Latte, Kleber mangelhaft verarbeitet.
    Außenputz bis unter die Dachschalungbretter angeputzt ohne Kellenschnitt, oder Keilschnitt?, sowie dabei das Dichtungsband nicht sachgemäß angebracht.
    Innenputz bewußt rausgenommen: Müßte es dann nicht trotzdem dicht sein. Wie bereits erwähnt, egab zu diesen Luft problem keinen Hinweis des BT. Natürlich wurde im Laufe des Verfahrens dies von der Gegenseite bestritten. Aber es findet sich darüber auch kein Hinweis im Abnahmeprotokol, so unser RA.
    Das mit dem RA ist im Nachhinein aus meiner Sicht auch so zu sehen. Wo kein Wille auch kein Weg. Als der beim Gürtetermin vom Richter hörte das die Gegnerische Partei Prozesserfahren sei, hat er uns auch noch einmal eindrücklich darauf hingewiesen. Warum wohl?
    Die Gegenseite spricht bei dem Dachausbau von unserem Verschulden da kein Innenputz angebracht.
    Außerdem sei es ein Spitzboden und kein Wohnraum, im letzten Schreiben an das Gericht wortwörtlich niedergeschrieben.

    Gruß- Tauwasser
     
  11. #51 saarplaner, 21.03.2014
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Wenn ihr von euch aus zum BT gesagt habt, lass den Teil X mal raus, konnte der BT mMn davon ausgehen, dass ihr in der Lage seid, die Arbeiten auch fachgerecht auszuführen.
    Wenn ihr dazu nicht in der Lage seid, habt ihr euch eigenen Sachverstand beizuschaffen, der euch sagt wie das geht.

    So würde ich die Sache sehen.

    Luftdichtheit erfolgt beim Massivbau durch den Innenputz sowie eienm fachgerechten Anschluss der Dampfbremse am aufgehenden Mauerwerk.

    Wenn das fehlt sieht es sehr blöde für euch aus.

    Das Gericht scheint ja dieser Erkenntnis zu folgen.
     
  12. #52 Tauwasser, 21.03.2014
    Tauwasser

    Tauwasser

    Dabei seit:
    17.01.2011
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    91301 Forchheim
    Hallo Saarplaner,
    erst einmal Danke an alle und an Dich die hier mitdiskutieren und Ihre Erfahrungen und Meinungen kunttun.
    Nur zur Info: Der Innenputz wurde in dem Verfahren als sowiso Kosten bereits vom Streitwert abgezogen.
    Die Lufdichtheit eines Gebäudes sollte doch eigentlich vom Bauträger geschuldet sein, oder? Beim BT-Schreiben über die Zusatzleistungen steht: Ausführung und Wärmedämmung gemäß der Energieeinsparverodnung.
    Dem Gericht und unserem RA ist die mometane Lösung nur lieb und recht und uns teuer.

    Gruß - Tauwasser
     
  13. #53 Ralf Dühlmeyer, 21.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Damit sagt das Gericht doch eindeutig, dass es den Deckel für die Innenputzerstellung (samt Luftdichte) bei DIR sieht.
    Also so wie wir.

    Dass Du das nicht gewusst hast, kann nicht zu Lasten des BT/GÜ gehen, der nicht Deine Fachkenntnis bis ins letzte hinterfragen muss, ebensowenig, ob Du für die Eigenleistung einen fähigen Bauleiter hast.

    Du erinnerst mich an den schwarzen Ritter aus "Ritter der Kokosnuss": "Einigen wir uns auf unentschieden!"
     
  14. #54 Tauwasser, 21.03.2014
    Tauwasser

    Tauwasser

    Dabei seit:
    17.01.2011
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    91301 Forchheim
    Hallo Herr Dühlmeyer,
    möchte doch lieber kein schwarzer Ritter sein.:yikesin
    Wenn man studiert hat und täglich im Bauwesen unterwegs ist, mag Unwissenheit sträflich sein. Wenn Du aber nichts dergleichen in deinem Erfahrungsschatz hast, was dann? Kein Haus kaufen? Jeder andere Hersteller muß noch so jede Kleinigkeit irgendwelchen Stellen mitteilen das die Hersteller sich drangsaliert vorkommen. Nur im Baugewerbe läßt man die Ahnungslosen im Regen stehen und ins Messer laufen.
    Bitte klicken falls nicht bekannt: Hoffe der Link klappt.

    http://www.ddiv.de/presse/news-2013...e-bauherren-durchschnittlich-24.000-euro.html

    Also kein anderer Ausweg als der bereits gegangene. Sollen wir nehmen was wir noch kriegen und Augen zu und durch?

    Gruß - Tauwasser
     
  15. #55 saarplaner, 21.03.2014
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2014
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Wir predigen nicht umsonst, dass wenn man keine Ahnung hat, man sich jemanden besorgen muss, der sich mit sowas auskennt.

    Das Bauen heute kein Kinderspiel ist, muss bekannt sein! Da kann sich doch seriös wirklich niemand vor verschließen.

    Ergänzung:
    In deinem Link steht es doch deutlich: mangelnde Kontrolle!
     
  16. #56 Tauwasser, 11.11.2015
    Tauwasser

    Tauwasser

    Dabei seit:
    17.01.2011
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    91301 Forchheim
    Hallo zusammen,
    hole meinen Thread hervor, weil dann kann zurückverfolgt werden was bisher geschah.
    Also, hatten einen Folgeschaden nach dem Gütetermin vor Gericht angemeldet, Schadensbild: Feuchtigkeitsspuren auf der Dampfbremse und Schimmel auf der Dämmung.
    Sachverständiger machte Ortstermin und wurde an der Dampfbremse, die größere Fehlstellen hatte, fündig.
    Im ersten von Ihm erstellten Gutachten wurden, nur belanglose kleinigkeiten an der Dampfbremse bemängelt.
    Z.B.: Kleber der Dampfbremse nicht ordnungsgemäß angebracht, Dampfbremse unter Spannung verlegt etc.
    Das war im Juli 2015. Erklärte nach Abschluss der Besichtigung nebenbei dass es September 2015 werden wird bis das Gutachten fertig ist.
    Bis heute noch keine Mitteilung/ Gutachten vom Gericht.
    Dazu kommt 2013 hatte unser Bauträger die Geschäftsstelle verlagert und einen neuen Geschäftsführer einstellte. (Wird der von dem eingestellt, keine Ahnung)
    Unser ehemaliger Bauträger führt sein Geschäft mit alter Adresse und neuem Namen weiter. (Wußten wir nicht)
    Nun Ende August 2015 wird Insolvenz bei ausgelagerter Geschäftsstlle gemeldet.
    Anwalt sagt wir haben nun keine möglichkeit mehr den in Anspruch zu nehmen da ja das erste Geschäft wahrscheinlich pleite ist und er damit unser Bauträger nichts mehr zu tun hat.
    Auf meine Anfrage ob wir den Streithelfer, Dachdämmung und Dampfbremseneinbauer belangen können meinte der RA es wäre möglich aber damit ein neuer Fall, denke er meint damit wohl sein Salär.
    Ob der Streithelfer aber noch in der Gewährleistung wisse unser RA nicht.
    Wir sind einfach nur noch ratlos.
     
  17. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Also ehrlich mal ... Sauerkrautplatten (HWL) partiell einen Putzstrich drauf und die Folie angeklebt ... da pfeift es durch, als wäre nichts. Da ist die unverputzte Wand noch RICHTIG luftdicht dagegen.

    Also Blower-Door mit Leckagensuche, komplette Innenverkleidung runter, luftdichte Ebene errichten, Blower-Test mit Leckagensuche, WDVS auf korrekte Verklebung kontrollieren. Glück haben, dass alles erwischt wurde.
     
  18. uban

    uban

    Dabei seit:
    07.01.2009
    Beiträge:
    1.081
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    dipl.-ing.
    Ort:
    Rheintal Oberrhein Murg
    Das mit der Insolvenz ist ja megamässig ungünstig, wer hat denn bisher die Kosten (waren ja bei 7000 € für den SV) vorgestreckt, Du?

    Und jetzt willst gegen den SV vorgehen und bei ihm, wegen terminlicher Verzögerung, einen Schadensersatz zu erzielen?
     
  19. #59 Tauwasser, 11.11.2015
    Tauwasser

    Tauwasser

    Dabei seit:
    17.01.2011
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    91301 Forchheim
    Hallo,
    #Taipan: Danke für die Rückmeldung.

    #Uban:
    Leider ist das mal in so einem Fall, wer klagt der zahlt.

    SV oder Gericht verklagen, verlorene Mühe. Bleibt nur der Handwerker oder? Und da läßt mich der RA im Regen stehen.
    Wie siehst Du die Situation? 99% der angezeigten Mängel durch den SV erkannt, wenn auch spät.
    Gibt es den rein gar nichts mehr was ich tun kann?
     
  20. #60 Ralf Dühlmeyer, 11.11.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Was heisst, Dein RA lässt Dich im Stich?

    Er hat Dir, wenn ich das rrichtig verstehe, die Risiken und Chancen einer Verfolgung der Mängel gegenüber dem Sub des GÜ dargelegt.
    Das muss er machen. Sagt er Dir Alles kein Thema, gewinnen Sie locker, wenn es nicht so ist, dann haftet ER nämlich wegen Falschberatung.

    Und das es ein neuer Fall ist, ist doch auch klar. Du bist gegen X vorgegangen. Jetzt willst Du gegen Y vorgehen. Neue Schriftstücke, neue Argumente der Gegenseite, usw usw.
    Das einzige, was sich der Anwalt vielleicht erspart, sind 2, 3 Stunden Falleinarbeitung.
    Alles andere ist kein Karl-Theodor!
     
Thema: Durchfeuchtung Außenputz mit WDVS.
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. wdvs durchfeuchtet

    ,
  2. fassade dämmen wieso keilschnitt

    ,
  3. wdvs feucht

    ,
  4. Neubau WDVS nass verarbeitet,
  5. Wdvs nass bauphase,
  6. wdvs feuchte Aufnahmen ,
  7. feuchtigkeit im wärmeverbundsystem,
  8. durchfeuchtung wdvs,
  9. feuchtigkeit im putz auf wdvs,
  10. feuchtegehalte wdvs ,
  11. wie soll wdvs im feuchtigkeit geschutzt werden,
  12. wdvs feuchtigkeit,
  13. wdvs nass,
  14. außenputz hält nicht,
  15. wärmedämmverbundsystem feuchtigkeitsschaden
Die Seite wird geladen...

Durchfeuchtung Außenputz mit WDVS. - Ähnliche Themen

  1. Neubauvorhaben - Nässe/ Durchfeuchtung im Bereich der Abdichtung (Bitumenbahn) auf der Bodenplatte

    Neubauvorhaben - Nässe/ Durchfeuchtung im Bereich der Abdichtung (Bitumenbahn) auf der Bodenplatte: Hallo liebe Mitglieder:innen des Bauexpertenforums, wir bauen aktuell ein 160m² Einfamilienhaus im hohen Norden in massiver Bauweise mit...
  2. Erhöhte Wärmebrückenbildung aufgrund von feuchtem Mauerwerk reversibel?

    Erhöhte Wärmebrückenbildung aufgrund von feuchtem Mauerwerk reversibel?: Hallo, ich habe bei mir im Erdgeschoss an 2 Hausecken (Baujahr 1976, Südwestecke und Nordostecke) Wärmebrückenbildung und durch zeitweise...
  3. Durchfeuchtung / Horizontalsperre

    Durchfeuchtung / Horizontalsperre: Hallo zusammen, hoffe auf einen Ratschlag dieser Gemeinde in folgender Angelegenheit - bin ziemlicher Laie, was die Instandhaltung von Altbauten...
  4. Mauerwerk u. Türlaibung durchfeuchtet

    Mauerwerk u. Türlaibung durchfeuchtet: Hallo alle zusammen! Unsere Garage, Baujahr 2005, ist als zweischaliges Mauerwerk (innen Kalksandstein, Luftschicht, außen Klinker) gemauert...
  5. Statistik, Durchfeuchtung von Kellern Bj. 1906

    Statistik, Durchfeuchtung von Kellern Bj. 1906: Ich muss in einem Gerichtgutachten Stellung dazu beziehen, ob bei einem Keller Bj. 1906 üblicherweise mit Feuchtigkeit zu rechnen ist. Hat jemand...