Duscharmatur - Warm- u. Kaltwasser unterschiedlich hoch???

Diskutiere Duscharmatur - Warm- u. Kaltwasser unterschiedlich hoch??? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Ok - Du hast recht, wir sind mal wieder neben der Spur. :o Wie Achim gesagt hat, ggf. kann man die Armatur über Exenter grade kriegen, obwohl das...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Ok - Du hast recht, wir sind mal wieder neben der Spur. :o
    Wie Achim gesagt hat, ggf. kann man die Armatur über Exenter grade kriegen, obwohl das sicher an die Grenze des Möglichen geht.
    Der Bauschaum ist für mich der Versuch die wacklige Duschwanne so lange zu fixen, bis die Gewährleistung whisky ist.
    Aber da ist Euer SV gefragt, der Schaumschlägerei auf den Grund zu gehen.
    I.O. ist das jedenfalls nicht.

    MfG
     
  2. #22 Gast943916, 09.07.2008
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    Gast943916 Gast

    Zitat:

    Selbst bezüglich der Einteilung der Sanitärobjekte konnten wir nur "grobe" Wünsche äußern - das andere, so der GÜ, ergibt sich beim Arbeiten/Verlegen - da könnte man NIE vorher genau sagen, wie es würde.

    dann hat er aber nicht viel Ahnung...

    GK-Platten schauen in Grün raus?!? - Hinter den Fliesen im Bereich der Dusche wurde etwas zur Abdichtung aufgetragen.

    sieht man doch, dass abgedichtet wurde

    "grüne" also imprägnierte Platten sind ok, nur hätte er auch die imprägnierte Spachtelmasse verwenden sollen
     
  3. Rene'

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    Hi!

    Was für eine Armatur soll den überhaupt montiert werden? Sind die Anschlüsse danach vielleicht sogar komplett verdeckt durch ein Duschpaneel?


    Gruß,
    Rene'

    PS: Den Schaum hat man meiner Meinung nach verwendet um den Ausschnitt im Estrich, der zu groß war, "anzupassen" .;)
     
  4. operis

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  5. #25 BauHERRIN, 10.07.2008
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    Nachdem Ihr mich gestern so kirre gemacht habt, habe ich die Fotos meinem SV geschickt.... Der war ziemlich entsetzt & hat mich auf Dinge aufmerksam gemacht, denen ich als Laie keine große Bedeutung beigemessen habe. :yikes

    - Fugen der GK-Platten an den Wänden wurden vor dem Fliesen nicht verspachtelt
    - verwendeter Bauschaum für den Sanitärbereich nicht geeignet
    - keine Abdichtung unter Bade- und Duschwanne (Wannen stehen einfach im Wannenträger in der Aussparung im Estrich, Lücken mit Bauschaum ausgefüllt), keine Abdichtung unter den Wannen oder am Estrich-Rand
    - Abdichtung Estrich - Wandanschluss fehlt (noch?) --> kein Fugenband

    Das waren die Dinge, die man auf den Fotos sicher erkennen konnte.

    Er fand die Ausführung ziemlich katastrophal... Sehr Ihr das auch so? Und gelten diese Regeln auch für das Gäste-WC? Da wurden nämlich auch keine Stöße der GK-Platten verspachtelt, und flexibles Fugenband ist da auch Fehlanzeige....

    Er riet mir, dem GÜ die Mängel schriftlich anzuzeigen & die dazugehörige Rechnung (Fliesenarbeiten im Sanitärbereich) nicht zu zahlen.

    Bin gerade ziemlich von den Socken :wow - dachte bisher immer, dass zumindest die Qualität der ausgeführten Arbeiten stimmt.....
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 10.07.2008
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    Natürlich ist SINNVOLL, den Boden abzudichten.
    Aber hier geht es nicht um sinnvoll vs. sparsam, sondern um Pflicht oder Nicht-Pflicht. Und da wär ich SEHR vorsichtig.

    MfG
     
  7. #27 BauHERRIN, 10.07.2008
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    Puh, jetzt mal eines nach dem anderen:

    Fugen an den Stößen der GK-Platten nicht verspachtelt: Habe da ein schönes Foto, aufgenommen, während der Flisör gerade an der Arbeit war. Da kann man die verschiedenen Schichten (GK-Platte, Abdichtung weil hinter der Duschwanne, Fliesenkleber & Fliese) gut erkennen:

    [​IMG]

    Im Gäste-WC wurde es genauso gemacht.

    Bauschaum: Der SV meinte, dieser Bauschaum sei nicht mechanisch belastbar & würde schwinden. Es gäbe Montageschaum extra für den Einbau von solchen Wannen, der sei blau. Bei diesem würden die Wannen nach einer gewissen Zeit "quietschen". Ist es denn zulässig, die Lücken zwischen Wanne/Wannenträger & Aussparung im Estrich bzw. GK-Wand einfach mit Bauschaum auszuschäumen?

    Abdichtung zwischen Estrich-Kante & Wand ist also kein MUSS???? Und auch nicht an den Rändern der Aussparung im Estrich, wo die Wannen stehen?
     
  8. #28 BauHERRIN, 10.07.2008
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    SV empfahl uns weiterhin, das "Protokoll der Dichtheitsprobe des Abwasseranschlusses" für die Duschwanne anzufordern, da man an diesen Ablauf nach Einbau ja nie mehr rankommt. Muss der GÜ sowas haben?
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 10.07.2008
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    20 * :mauer - smilie setz
    Dem Trockenbauer und dem Fliesör gehort die Lizenz entzogen.
    Fliesen weg, Torckenbau weg (dann kann der Sanilöter seinen Anschluß richten) und dann üben wir das nochmal - so lange bis es klappt.

    Sorry - aber das ist mit dem Wort Pfusch nicht mehr zu umschreiben.

    Wenn die Beplankung jetzt noch einlagig ist............... :lock

    Nochmal 20 :mauer
     
  10. #30 BauHERRIN, 10.07.2008
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    @ Ralf Dühlmeyer:

    ...also lag unser SV doch nicht so ganz neben der Spur, als er sagte, das Bad sei eine ziemliche Katastrophe?

    Was meinst Du mit "einlagige Beplankung"? Der Wandaufbau ist badseitig eine Lage grüne GK-Platte, dahinter so ein Isozeugs (komme gerade nicht auf den Namen, so ein gelbes Zeug, nicht "Rockwool", sondern das andere, womit auch Dächer isoliert werden), und auf der anderen Wandseite dann eine graue GK-Platte, weil kein Feuchtraum.

    Wir arbeiten gerade an dem Schreiben für den GÜ, und ich bin jetzt total verunsichert & weiss gar nicht mehr, was ich wirklich schreiben kann, um dem GÜ keine Steilvorlagen zu liefern, aber trotzdem keinen Pfusch angedreht zu bekommen.

    Die nicht verspachtelten GK-Platten sind also zu reklamieren, aber die fehlende Abdichtung Estrich-Wandanschluss sowie die in Bauschaum gesetzten Wannen nicht?

    Und dieses Dichtheitsproben-Protokoll muss auch gemacht werden?

    Bauherrin - gerade sprachlos
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 10.07.2008
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    Aufdrösel:
    Eine Lage GK unter Fliesen = schwerer Mangel
    Abdichtung über unverspachtelete Fugen = schwerer Mangel
    Fliesen über unverspachtelete Fugen = Mangel
    Schaum an der Dusche = Mangel
    Abdichtung / Fugenband im Boden-Xel = Mangel, wenn Anhydritestrich
    Dichtheitsprotokoll = innen nicht zwingend nötig, nur AUSSERHALB des Hauses

    Der Rückbau der Wände ist die einzige Sanierungsmöglichkeit, denn beim Abnehmen der Fliesen ist die GK-Platte SChrott.

    (So - jetzt haut mich, wenn mann meine Schnürsenkel sieht :D)
     
  12. #32 BauHERRIN, 10.07.2008
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    ...EINE Lage GK unter Fliesen: schwerer Mangel??? Ja, hätte der denn dann alle Wände mit 2 Lagen GK ausführen müssen???? Oder gibt's da wieder Ausnahmen?

    Wie kriege ich denn raus, ob das Anhydritestrich ist??? Im Vertrag steht Zementestrich auf Dämmschicht, aber wir haben FBH, und da musste er angeblich einen anderen Estrich nehmen (???). (BTW, was heisst denn das X im "Boden-X-el"?

    Kann ich wirklich Rückbau der Wände fordern???
     
  13. #33 buddelchen333, 10.07.2008
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    ich denke Ralf kennt sich dort aus!!

    vielleicht schonmal einen Anwalt für Baurecht ins Auge fassen, den Unternehmer zum Ortstermin mit Eurem Sachverständigen bestellen und klar machen, daß ihr es so nicht akzeptiert...:motz:motz:motz
     
  14. #34 Gast943916, 10.07.2008
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    Gast943916 Gast

    im Prinzip ja, aber nur die Wände die gefliest werden,
    Alternative wäre die CW Profile im Achsabstand von 31,25mm zu stellen, ist hier aber auch nicht geschehen, sieht man an der Anzahl der senkrechten Schraubenreihen.
    Doppelte Beplankung aber dann immer beidseitig, da die Rückseite der Wand eine so hohe Spannung bekommt, dass die Fugen reissen.

    Die Fugen unter dem Fliesenbelag sind in jedem Falle in Q 1 (Grundverspachtelung) zu verspachten.
    Imprägnierte Platten auch mit impr. Spachtelmasse verspachteln, kein Muss, aber eine Empfehlung der GK Industrie.


    Zitat aus VOB/B §4 Abs.2 Punkt 1:

    "Der AN hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die annerkannten Regeln der Technik.... zu beachten."
    Diese Ausführung in deinem Bad entspricht NICHT d. R.d. T. !!!

    §4 Abs. 7:
    "Leistungen die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, hat der AN auf EIGENE Kosten durch Mangelfreie zu ersetzen. Hat der AN den Mangel zu vertreten, so hat er auch den dartaus entstehenden Schaden zu ersetzen."

    Was sagt uns das? raus mit dem Mist und neu machen.

    Grüße vom Gipser
     
  15. #35 Gast943916, 10.07.2008
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    Gast943916 Gast

    sorry das 2. Zitat soll natürlich die Antwort sein auf Deine Frage,
    hab mich wohl etwas vertan.....
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 10.07.2008
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    Besser so???
     
  17. #37 Gast943916, 10.07.2008
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    Gast943916 Gast

    vielen Dank
     
  18. #38 BauHERRIN, 10.07.2008
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    @Gipser: Dankeschön für Deine Erklärung! Hatte es jedoch auch so verstanden - bin zwar etwas gestresst im Moment, aber für einfache Aufgaben reicht es nocht :)

    Die Abstände der Profile sind ziemlich genau 60 cm, das haben wir gemessen, als die Wände noch offen waren.

    Und die Fugen unter dem Fliesenbelag hätten auch verspachtelt werden müssen, besonders unter der Abdichtung.

    Also muss ich den GÜ auffordern, die Fliesen zu entfernen & den Untergrund entsprechend den aRdT vorzubereiten.

    Zur Montageschaum-Nummer noch eine Frage: Jeder schüttelt den Kopf darüber, dass der einfach die zu große Lücke im Estrich mit Bauschaum ausgeschäumt hat - bei beiden Wannen. Aber WIE hätte er es machen sollen, wenn nicht so? Kann ich das als Mangel aufführen, oder schiesse ich mir damit selbst ins Knie, weil er mir dann widerlegt, dass es regelwidrig ist?
     
  19. #39 Ralf Dühlmeyer, 10.07.2008
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    Loch im Estrich gleich für die richtige Grösse anlegen oder Nacharbeiten und Verdübeln(Fachausdruck!).
    Geht alles, man(n) muss nur wollen.
     
  20. #40 Gast943916, 10.07.2008
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    wollte Dir nur eine Grundlage geben für Deine Argumentation,
    habe nicht an Deinem Sachverstand gezweifelt
     
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