Dusche fachgerecht abgedichtet oder nicht?

Diskutiere Dusche fachgerecht abgedichtet oder nicht? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo Forengemeinde, ich schreibe meinen ersten Beitrag, weil ich nicht mehr weiß, was/wem ich denn nun glauben soll. 2013 sind wir in unser...

  1. #1 jamesno, 13.02.2019
    jamesno

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    Hallo Forengemeinde,

    ich schreibe meinen ersten Beitrag, weil ich nicht mehr weiß, was/wem ich denn nun glauben soll.

    2013 sind wir in unser neues Haus gezogen.
    Bei der Erneuerung von Silikonfugen im Bad (mit der Zeit hatten sich übliche Risse gebildet) fiel dem Handwerker auf, dass unsere Fugen in der Dusche schimmeln (auch wir hatten uns bereits öfter mal über Stockflecken in einer Höhe bis ca. Oberschenkel gewundert und diese entfernt).

    Unser Haus hat eine kontrollierte Be-/Entlüftung und im Bad ist selbst nach dem Duschen die Raumfeuchtigkeit nie über 70 Prozent, sonst eher 40-50 Prozent. Die Tür der Duschkabine lassen wir nach dem Duschen geöffnet.

    Auf Nachfrage gibt sich unser damaliger Fliesenleger überzeugt, eine farbige Dichtmasse aufgetragen und die Ecken mit Band abgedichtet zu haben. Habe heute die Armatur abgebaut und dort hinter den Fliesen direkt den Putz gesehen (keine farbige Dichtmasse, keine Dichtmanschetten).

    Außerdem bin ich sicher, der Fliesenleger war 2013 zwei Tage vor Ort (zum Fliesen, nicht für das zweimalige Auftragen der Dichtschlämme). Auf Bildern (Bautagebuch) ist zudem im Bereich Badewanne (unter Dachschräge mit grüner Trockenbauwand) und Dusche (massive Porotonwand mit Putz) keine Wand mit blauer/rosa/grüner Dichtschlämmfarbe zu erkennen.

    Erstes Foto, aufgenommen am 11.09., zeigt die Wanne unter grünen Rigips-Trockenbauplatten; links im Anschnitt ist eine verputze Wand zu erahnen, die gehört zur Dusche und ist nicht (farbig) mit Dichtschlämme gestrichen.
    Zweites Foto, aufgenommen am 12.10. - alles ist gefliest.

    Und nun? Ich befürchte das gleiche bei der Dusche im Gäste-WC. Bin kein Fachmann und will keinen Handwerker grundlos "beschuldigen". Andererseits möchte ich große (künftige) Schäden am Haus vermeiden, wenn permanent Wasser durch die Fugen auf den Putz & durch die Wand oder in den Estrich fließt... Auf der anderen Seite der Wand ist bislang noch nichts zu sehen...

    Danke für eure Ansichten/Meinungen/Anmerkungen/Kommentare.
     

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  2. am1003

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    Ohne Öffnung lässt sich das nicht wirklich beurteilen.
     
  3. #3 Fabian Weber, 13.02.2019
    Fabian Weber

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    Hast Du noch ein Ersatzfliese? Dann lass doch mal eine Fliese im Spritzwasserbereich entfernen. Dann sieht man ja, ob abgedichtet oder nicht.
     
  4. SIL

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    @am1003 also vom 1ten Foto her ist die Wanne gesetzt-ich sehe da keine Abdichtung an den Wandflächen auch die Fugen in der Ablage exemplarisch sind nicht verschlossen, also zumindest Teilbereiche sind nicht abgedichtet. .normalerweise werden dort wo Dusche/Wanne sitzen ja vorher gedichtet zumindest die Wandbereiche...
     
  5. am1003

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    Du hast Recht. Ich habe es nur nebenbei gesehen.
     
  6. #6 Lexmaul, 13.02.2019
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    Wenn er keine Rosettenabdichtungen geschweige denn eine Abdichtung auf dem Putz sieht, dann wird da wohl nix sein.

    Würde den Flisör antanzen lassen und das mit dem bequatschen
     
  7. #7 Surfer88, 13.02.2019
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    Wieso stellen Sie sich diese Frage erst jetzt?
    Oder haben Sie Schlüsselfertig bezogen und das Bautagebuch als Geschenk zum Einzug vom Anbieter bekommen??
    2013 Einzug, 2019 Reklamation.... das wird rechtlich ein spannendes Thema, ob man jetzt noch jemanden belangen kann...

    Eins können wir alle bestätigen: am 11.9 war keine Abdichtung vorhanden!
    Wie siehts mit Bildern dazwischen aus?
    Falls Sie den Fliesenleger noch erreichen, nachfragen und dran glauben.
    Ansonsten:
    Es bleibt Ihnen nichts übrig als eine Fliese abzunehmen (ich würde vor Ort die Eckfliese an der Wanne oben abnehmen, dann können Sie gleich nach Fugenbändern ausschau halten)

    Lg
     
  8. #8 petra345, 13.02.2019
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    Die Gewährleistung könnte gerade abgelaufen sein. Aber man muß auch wissen, welche Normen und Regeln im Jahre 2013 gültig waren.
    Nach heutigen Regeln reicht es nicht (mehr) die Ecken abzudichten und Silikon ist keine Abdichtung nach heutigen Regeln.
    Genaueres wird man vermutlich auf den Seiten von Weber und Sopro finden. Letztes Jahr gab es dazu sehr viel Weiterbildung von diesen Firmen.
     
  9. #9 jamesno, 13.02.2019
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    Danke an alle für eure Antworten.

    Es kam die Frage auf, warum mir das erst jetzt auffällt.
    Nun, ich bin Laie und davon ausgegangen, dass der Fliesenlegermeister seine Arbeit fachgerecht und den Bauvorschriften entsprechend (es gab ja schließlich schon vor der Novelle der DIN-Norm 2017 welche) ausführt.

    Jetzt zeigen sich Stock-/Schimmelflecken, und ein anderer Handwerker hat diese mehr odere weniger zufällig bemerkt und mich darauf aufmerksam gemacht.

    Gewährleistungsfrist sind lt. BGB fünf Jahre.
    Hier geht es aber m.M.n. nicht um Gewährleisteung (wie bspw. ein großer Riss im Mauerwerk oder im Putz), sondern um einen Baumangel.


    Die fehlende Abdichtung rund um die Wanne ist mir eher egal, weil bis auf ein paar Spritzer das Wasser kaum gegen die Wand kommt. Dramatischer ist es in der Dusche, wo die Wand nahezu täglich Nässe/Feuchtigkeit ausgesetzt ist...
     
  10. #10 Surfer88, 13.02.2019
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    Hoffen Sie darauf, dass Okal Haus reguliert, ansonsten stehen Ihnen viele Jahre vor einer gerichtlichen Instanz bevor! Auf ein Gutachten folgt ein Gegengutachten usw.... glsuben Sie mir, das zermürbt!

    Was mich immer wieder im Bauwesen fasziniert:
    Für einen 5000€ Gebrauchtwagen wird Monatelang verglichen, getestet, Probegefahren.
    Ein 350.000€ Haus, kauft man mal eben so ohne sich über einige Details (während der Bauphase z.B) zu Informieren....

    Lg
     
  11. #11 jamesno, 13.02.2019
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    Wir haben nicht mit Okal Haus gebaut.

    Und glauben Sie mir: Ich habe mich in viele Dinge schon vor bzw. während der Bauphase eingelesen.
    Trotzdem bleibe ich Laie auf dem Gebiet und man kann bei mir nicht voraussetzen, dass ich weiß, wie eine Dusche fachgerecht abzudichten ist.

    Wenn sich jetzt herausstellt, dass die Dichtmanschetten fehlen, und der Fliesenleger behauptet, er habe einen Dichtanstrich vorgenommen (was aus den von mir aufgenommenen Bildern nicht hervorgeht), dann sehe ich das als Versäumnis des Fliesenlegers - und nicht als mein Versäumnis, dass ich ihn damals hätte darauf hinweisen müssen: "Ey, mach da mal Dichtschlämme drauf."
     
  12. #12 Surfer88, 13.02.2019
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    Nennen Sie bitte die Firma.
     
  13. #13 jamesno, 13.02.2019
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    Die Baufirma hat sich zwischenzeitlich aufgelöst; ein kleines Unternehmen aus Niedersachsen, das "schlüsselfertiges" Bauen angeboten und dafür verschiedene Unternehmen aus der Region koordiniert hat.
    In einem entsprechenden Schreiben wurden uns alle Gewerke für die eventuelle Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen genannt.
    Der Fliesenleger war/ist mir ohnehin (noch) bekannt.
     
  14. #14 Surfer88, 13.02.2019
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  15. #15 Lexmaul, 13.02.2019
    Zuletzt bearbeitet: 13.02.2019
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    Es gibt aber den arglistigen Mangel, wo dann bis zu 10 Jahren gelten.

    Und da kommt ein Flisör schlecht raus, denn er muss die Regeln kennen und hat sie ja wahrscheinlich nicht ausgeführt.

    Also ne Chance hätte der TE, aber wird wohl wie so oft nen langen Atem benötigen. Aber manchmal hilft auch ein einfaches Reden...
     
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  16. #16 Fabian Weber, 13.02.2019
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    Gewährleistungseinbehalt schon ausbezahlt?
     
  17. #17 jamesno, 13.02.2019
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    Es gab eine "Abnahme": Wir sind gemeinsam mit dem Bauleiter und dem Technischen Berater der Firma von Raum zu Raum gegangen und haben festgelegt, ob dort noch Nacharbeiten vonnöten waren (war meist nicht der Fall). Qua Definition haben wir mit Einzug damit das Haus "abgenommen".

    Zu Arglist habe ich mir auch schon Verschiedenes angelesen. Klingt in der Auslegung in der Tat kompliziert durch Beweispflicht auf meiner Seite, aber das von Lexmaul vorgeschlagene Gespräch mit dem Fliesenleger steht nun erst einmal an, ehe ich mit der rechtlichen Schiene komme...
     
  18. #18 Surfer88, 13.02.2019
    Zuletzt bearbeitet: 13.02.2019
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    Nach dem Urteil BGH 08.03.2012 - VII ZR 116/10
    "verschweigt ein Unternehmer einen offenbarungspflichtigen Mangel arglistig, wenn ihm dieser bei der Abnahme bekannt ist und er ihn dennoch nicht offenbart (...). Dabei reicht es für die Kenntnis des Mangels aus, dass der Unternehmer die für den Mangel ursächliche, vertragswidrige Ausführung der Werkleistung erkannt hat."

    Da Flisör bei GU oder BT keinen direkten Vertragspartner darstellt, Pech gehabt. Zu beweisen dass der GU bei Abnahme davon wusste wird unmöglich, zumal die Firma nicht mehr existiert.
    Deswegen liebe ich Gutachten bei (Schlüssel-)Fertighäusern so! :)
    Da streitet man sich dann mit einem Anwalt vom GU auf der Baustelle über die Arbeit vom Gipser z.B rum!
    Leider keine Chance.
     
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  19. #19 Jo Bauherr, 13.02.2019
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    Empfand ich früher ähnlich - allerdings nur bei den Objekten, mit denen man vorher nix zu tun hatte... Was es da nicht alles gab ...

    Hier der Fall ist schon speziell. Ein Profi-Anbieter und Baujahr 2013. Empfinde ich eher als unwahrscheinlich. Kann aber sein.
    Zu wenig Information bislang.

    Schimmel in Fugen etc. entsteht zumeist durch mangelnde Reinlichkeit und/oder bei unzureichender Lüftung... Würde erstmal dort ansetzen.
    (Ist die Fliesen nach Benutzung abzurakeln eigentlich zu viel verlangt?)


    .
     
  20. #20 Manufact, 14.02.2019
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    Hmm, bin etwas verwirrt:
    Die Fugen schimmeln und es wird über Abdichtungen diskutiert.
    Was ist jetzt das Problem: Der Schimmel oder eine Grundsatzdiskussion einer Abdichtungsproblematik?
    Ist denn ein Wasserschaden im unteren Stockwerk aufgetreten, sind Fliesen von der Wand gefallen (Rigips quillt bei Feuchtigkeitsaufnahme).
    Oder habe ich etwas übersehen?
     
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  2. fehlende abdichtung okal

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