Duschtassen im Reihenhaus haben verschiedene Höhenmaße

Diskutiere Duschtassen im Reihenhaus haben verschiedene Höhenmaße im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Ich find aber die Öffnungsrichtung im Bad mit Wanne besser. Da reißt keiner die Türe auf und sieht einen nackig unter der Dusche oder so stehen...

  1. H.PF

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    Ich find aber die Öffnungsrichtung im Bad mit Wanne besser. Da reißt keiner die Türe auf und sieht einen nackig unter der Dusche oder so stehen...
     
  2. #22 RHM2012, 03.05.2013
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    Sehe ich genau so ! Eine Badezimmertüre die sich in den Flur öffnet finde ich auch nicht sehr ästhetisch
     
  3. #23 RHM2012, 03.05.2013
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    Wir reden hier von einem Reihenhaus mit den Aussenmaße von 10,5 x 5,60 , da sind die Möglichkeiten etwas begrenzt....! Da lässt sich das Rad nicht neu erfinden..
     
  4. H.PF

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    ein kleines Bad hat vorteile, wenn die Türe nach Aussen aufgeht. Kann keiner mit Herzklabaster dahinter liegen...
     
  5. #25 RHM2012, 03.05.2013
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    Wir hatten hier mal eine Diskussion um das Thema Duschakbinen, dort wurde ähnlich argumentiert...was auch nicht von der Hand zu weisen ist
     
  6. #26 gwynlavin, 04.05.2013
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    Komisch finde die Sache als Laie hier aber schon.

    Wenn ich als Kunde zwei möglichst niedrige Duschtassen bestelle (4,5cm) und dem Planer kommuniziere, dass ich einen Einbau direkt auf dem Boden erwarte, warum sollte ich mich dann mit dem obigen Resultat zufrieden geben? Würde ich mich schließlich die nächsten 30 Jahre drüber ärgern müssen.

    Ja, mein Wunsch steht vermutlich mal wieder nicht in der BLB, aber auch am Bau sind mündliche Verträge und Nebenabsprachen gültig - nur die Beweislage wird ungleich schwieriger.

    M.L.M.n habe ich als Kunde hier nicht Anschlüsse und Fallrohre für eine Dusche geordert, sondern einen meinen Bedürfnissen und Wünschen entsprechenden Einbau der Duschtasse (wie der TE diese wohl auch geäußert hat). Die Funktionsfähigkeit sicherzustellen ist Augabe des Planers, selbst wenn das bedeutet, dass er ein zusätzliches Fallrohr an der Dusche durch die Decke ziehen muss.

    Wenn der Planer diese Bestellung nicht Erwartungsgemäß ausführt, klingt das für mich erst einmal nach einen Mangel, für den er durchaus auch haftbar sein könnte.

    Gruss Gwyn
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 04.05.2013
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    Welchem Planer was kommunizieren.

    Hier ist ein BT, der ein Haus mit einer fertigen Planung verkauft. Dann ist die Ausstattung nachträglich geändert worden. Da war der Planer aber schon 23 Projekte weiter und hatte nichts, aber auch gar nichts mehr mit dem Bau am Hut!

    Der Verkäufer weiß nichts vn den Umständen vor Ort und der Technik, dem Bauleiter geht es hinten rechts vorbei, Hauptsache der Deckungsbeitrag ist maximal und der Handwerker ist der Doofe, der es irgendwie hinbiegen muss!

    Dafür müsste erstmal ein Vertrag zwischen RMH und dem Planer bestehen!

    Mensch, denkt doch erstmal nach, bevor Ihr hier wilde Theorien in den Umlauf bringt!
     
  8. #28 gwynlavin, 04.05.2013
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    Sehr geehrter Herr Duehlmeyer,

    ich werde es Ihnen noch einmal erklären, da sie kein Jurist sind. Um es leicht verständlich zu halten verzichte ich auf Zitate aus dem BGB etc.

    (1) Verträge bedürfen nur der Schriftform, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist.

    (2) Die Annahme eines Vertrages erfolgt durch "beiderseitige" Willensbekundung, nicht durch Unterschrift oder sonstige einseitige Rechts- und Gesetzesauslegungen.

    (3) Nebenabsprachen sind nur dann ungültig, wenn die Schriftform explizit vorgeschrieben ist.

    (4) Es ist egal wie viele Parteien an der Erfüllung eines Vertrags beteiligt sind und wie diese Koordiniert wird, haftbar bleiben immer die Vertragsparteien.

    Also Herr Duehlmeyer, jetzt für Sie ganz deutlich: Was als Vertrag anzusehen ist und welchen Inhalt die Willensbekundung hatte unterliegt nicht Ihrer Interpretation sondern der eines qualifizierten Anwalts oder Richters.

    Und Ihre ständige Textpickerei (Gesetz will ich hier nicht sagen) und einseitige Rechtsauslegung zu Gunsten von ANs/As verunsichern AGs in Streitfällen deutlich mehr als sie diesen helfen. Im deutschen Rechtssystem gilt das Prinzip der Rechtspflege und nicht der für mich optimalen Rechtsauslegung.

    Falls Sie es Oben nicht bemerkt haben: Ich habe meine Aussage Oben bewusst im Konjunktiv gesetzt, da der mögliche Mangel keines Falls erwiesen ist - und ob der TE bei Bekundung des Mangel auch "Recht" bekommt steht auf einem anderen Blatt - aber dessen nicht-vorhanden-sein über irgendwelche Ausführungsketten zu begründen ist Schlichtweg absoluter, unqualifizierter Blödsinn! :mauer

    Gruss Gwyn
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 04.05.2013
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    Toller Vortrag! Aber was will uns dieser sagen?

    RMH hat (wie aus seinen anderen Themen zweifelsfrei zu entnehmen ist) einen GÜ, hat also mit dem Planer KEINERLEI direkte vertragliche Verbindung, egal ob diese nun mündlich schriftlich oder in anderer Form erfolgen kann/muss!

    Sie aber schreiben oben:
    Wie bitte soll RMH eine Haftung realsieren, wenn es kein Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Planer des GÜ gibt???
    Es geht nicht um die konjuntive Möglichkeit eines Mangels, sondern um die grundsätzliche Idee, der TE könne einen vom GÜ beauftragten Planer in Regress nehmen!

    Das ist (ich darf SIE zitieren)

    Wer verunsichert hier nun also andere Leser

    Wenn mein Reifenhändler mir einen Reifen von Conti aufzieht und mit dem ist was, dann wird die Conti mir völlig zu Recht was husten, wenn ich von denen Ersatz haben will!
     
  10. #30 feelfree, 04.05.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Was für ein sinnloses Wortgeklaube.
    Dann ersetze doch einfach Planer dur GÜ und alles ist gut.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 04.05.2013
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    Sorry freifühler, nichts ist durch den Begriffswechsel gut, weil ein GÜ andere Haftungsregeln hat als ein vom Bauherren direkt beauftragter Planer!
    Der direkt vom Bauherren beauftragte Planer ist dessen Sachwalter und hat dessen Willen umzusetzen.
    Ein BT oder GÜ ist eben kein Sachwalter der Bauherreninteressen, sondern der eigenen und somit mit anderen Maßstäben zu messen.

    Wie man das moralisch findet, ist eine Sache. Wie sich die Sache im Rechtsstreit darstellt eine andere.
     
  12. #32 feelfree, 04.05.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Du vertrittst also die Ansicht das der GÜ hier in jedem Fall fein raus ist?
     
  13. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nicht unbedingt.
    Wenn der TE z.B. nachweisen könnte, daß eine bestimmte Einbauhöhe der Duschwannen vereinbart war...
    Aber vermutlich scheitert es schon an ebendiesem Nachweis.
     
  14. #34 Gurkensalat, 05.05.2013
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    Ohne jegliche juristische Ahnung hätte ich ja doch so viel Vertrauen in unser Rechtssystem, dass keiner vom Laien verlangt, zusätzlich zu spezifizieren, dass die (offensichtlich vertraglich vereinbarte) niedrige Duschtasse nicht auf ein Podest zu stellen ist.
    Wird da wirklich so absurd geurteilt, obwohl der Auftraggeber als Laie ja annimmt, dass er mit der niedrigen Duschtasse auch einen niedrigen Einstieg erreicht?
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 05.05.2013
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    Tja - all die, die hier nach moralischen Maßstäben urteilen, scheinen zu vergessen, dass vor einem Richter immer mindestens zwei Seiten stehen.
    Meint Ihr denn wirklich, der GÜ wird sagen - oh sch........ade, haben wir glatt übersehen, natürlich wollte der Kunde die Dusche tief haben.

    Der wird eher mit Argumenten kommen wie:
    Es ging ja grad drum, die eh schon unvermeidliche Kante nicht noch höher zu machen.
    Und was wird der Richter dann wohl machen?
     
  16. #36 Achim Kaiser, 05.05.2013
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    Hmmm .....
    Wenn zur Erfüllung eines Sonderwunsches die Änderung der Physik notwendig wird .... könnte das schwierig, langwierig, aufwändig und teuer werden - die Evolution hat da doch heftig Lieferzeit.

    Ausgangslage :
    Es gibt ein geplantes Reihenhaus mit einer Standardausführung und -ausstattung .... das wird *gekauft*.
    Im Standard gibts eine *normale*, 15 cm hohe Duschwanne .... Montagehöhe unspezifiziert.
    Nun soll anstelle dieser Duschwanne eine Duschwanne mit 4,5 cm Höhe zur Ausführung kommen.

    Hier gibts dann 3 Möglichkeiten ....
    Duschwanne wird anstelle der Standardwanne versetzt. Die Montagehöhe ergibt sich aus den vorhandenen Gegebenheiten.
    Hier bewegt sich der Mehrpreis in der Größenordnung der Materialpreisdifferenz. - Das wurde am BV veranstaltet.

    Kommt die Anforderung *UK Duschwanne* = OK FFB bleiben noch 2 Möglichkeiten.
    Möglichkeit 1 : Abflußinstallation kriegt nen zusätzlichen Fallstrang, die per Kernlochbohrungen nachträglich ins Gebäude gesanzt wird ...
    u.U. müssen noch ein paar Wandschlitze ins Gebäude geprügelt werden ... oder *Freu, Freu, Freu* es gibt nen zusätzlichen Marterpfahl im drunterliegenden Geschoss an dem die Kids sich freuen jemanden anbinden zu dürfen ... oder es gibt ne abgehängte Decke, erhöhtes Thema beim Geräusch weil die Abwasserleitung unter der Decke verzogen wird (ist bei Reihenhäusern meistens der Bereich Wohnzimmer/Küche ... da kommt Geschepper immer sehr gut .... ) ..... .... Kosten deutlich 4-stellig (wäre es dem Bauherren nicht wert gewesen ... nach eigener Aussage)

    Möglichkeit 2
    BU sagt - geht nicht und lehnt den Auftrag ab - Aus die Maus, Ende im Gelände.

    Was mich ganz deutlich stört an mancher Argumentation hier ist ganz einfach das Negieren der Ausgangslage.
    Wir sind hier nicht bei der Planung/Ausführung eines Indiviualbaues sondern es ist ein Produkt von der Stange das die Möglichkeit bietet in manchen Bereichen abweichend vom Standard Individualisierungen zu ermöglichen.

    Der ganze Vorgang zeigt aber eines ganz deutlich : Die Komunikation des Endzustandes als *gewünschte Anforderung* ist wichtiger als die Änderung eines Details mit der Annahme .... dann wirds schon so werden wie gedacht.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  17. #37 RHM2012, 05.05.2013
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    Schön ausgeführt Achim Kaiser und ich finde den Thread wirklich interessant

    Leider hat der GÜ den Termin am Samstag auf Montag, 18 Uhr verschoben. Vertraglich wurde nichts vereinbart (schriftlich) alles mündlich. Ich gehe nach lesen des Threads zu 90% davon aus das nichts an dem Podest geändert werden kann aber dennoch werde ich den Termin wahrnehmen und mir das in aller Ruhe erklären lassen.

    Es ist schon bemerkenswert in welchen Richtungen die Gedankegänge gehen.

    Danke alln hiermit..werde mich natürlich nach dem Termin melden

    Einen schönen Sonntag noch...
     
  18. #38 RHM2012, 07.05.2013
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    Feedback:

    Die Sanitärfirma hat so tief wie möglich die Duschtasse gesetzt!! Wie Achim erwähnte:

    Möglichkeit 2
    BU sagt - geht nicht und lehnt den Auftrag ab - Aus die Maus, Ende im Gelände.


    Es geht wirklich nicht und wenn dann mit Kosten die in keinem Verhältnis stehen. Ich habe gelernt: kommuniziere genauer und vorallem halte es schriftlich fest.

    Läuft wohl unter der Kategorie LEHRGELD

    Allen einen guten Start in den Tag
     
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