Ebenheit Filigrandecken

Diskutiere Ebenheit Filigrandecken im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben gerade auf der Baustelle ein Thema mit der Ebenheit der Filigrandecken. Es geht nicht um die Ebenheit des einzelnen...

  1. #1 Bauinteressierter, 26.04.2019
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    Hallo,

    wir haben gerade auf der Baustelle ein Thema mit der Ebenheit der Filigrandecken.

    Es geht nicht um die Ebenheit des einzelnen Deckenelements insich, sondern um die Ebenheit von Deckenplatte zu Deckenplatte.
    Ich habe recherchiert und gelesen, dass die Normen zur Ebenheit sich immer nur auf die Platte selbst beziehen, nicht aber zwischen den Platten untereinander/zueinander, ist das korrekt?

    Der Maler hat Bedenken angemeldet, dass die Höhenunterschiede sich an der fertigen Oberfläche als Welle abzeichnen, insbesondere bei Streiflicht. Die Platten selbst insich, wenn er eine Richtplatte anlegt ist eben. Legt er eine längere Richtlatte über zwei Elemente hinwegt, sieht man den Unterschied und die Richtlatte kippelt. An den Stößen der Deckenelemente ist jetzt erst einmal kein großer Versatz, aber über die Länge der Elemente hinweg sieht man das schon mit der langen Richtlatte (vermutlich auch ggf. begünstigt durch Deckendurchbiegung). Mit einer normalen Spachtelung schafft es der Maler nicht, die Decken auszugleichen. Nun soll hier vom Putzer angeputzt werden, um die Höhe auszugleichen. Dies soll allerdings mit Mehrkosten zu meinen Lasten ausgeführt werden. Daher meine Frage:

    1) Gibt es eine Norm die diese Toleranz von Elementplatte zu Elementplatte für den Rohbau regelt?
    2) Hätte der Planer (Architekt) hier eine erhöhte Anforderung ausschreiben müssen, da ihm bewusst war, dass die Decken als fertige Decke bleiben soll? Im LV steht Deckenunterseite waagrecht geeignet für Spachtelung und Anstrich, sonst gibt es keine spezielle/erhöhte Anforderung im LV dazu.

    Danke.

    Stefan
     
  2. #2 Gast 85175, 26.04.2019
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Die DIN 18201/18202 regeln die Maßtoleranzen und denen ist es egal ob da in der Mitte der Platte gemessen wird, über Platten hinweg oder wie auch immer. Es gibt einfach nur eine zulässige Maßtoleranz und die darf nicht überschritten werden.

    Angesichts deiner Schilderung hat der Architekt „gewöhnliche Anforderungen“ ausgeschrieben, alles andere müsste da nämlich explizit stehen. Ob das in Ordnung ist hängt davon ab was für Oberflächen Du „bestellt“ hast. Die Oberfläche setzt sich vereinfachend gesagt zusammen aus „Ebenheit“ und „Glattheit“ (man kann auch eine Kugel glatt polieren, darum ist eben und glatt halt ein Unterschied).

    Jetzt wäre zuerst einmal zu prüfen ob die „gewöhnliche Anforderung“ vom Maurer auch so gebracht wurde. Wie das geht erfähst Du hier (es gilt die Zeile 5 der Tabelle auf S.7, aber bitte den Teil in dem steht wie zu messen ist nicht vergessen):

    http://architekt-buxtehude.de/wp-co...f1db59c7fa58c1ce64d4_merkblatt_toleranzen.pdf

    Hat der Rohbauer das so gebracht, dann ist der erstmal raus. Falls nicht, dann kannst den gleichmal verhaften.

    So, der Architekt hat jetzt für die Ebenheit der Decken die normale Stufe „flächenfertige Oberfläche ohne besondere Anforderung“ bestellt. Jetzt müsste man mal wissen was denn beim Maler so drinsteht. Wenn da nur so pauschal „irgendwas mit Fugen spachteln“ steht, dann muss er die Qualitätsstufe Q2 bringen. Das ist die Kombination aus „gewöhnlicher“ Ebenheit und „gewöhnlicher“ Glattheit. Der Rohbauer hat ja entweder die nirmale Ebenheit gebracht, oder Du hast das mittlerweile bemängelt und er hat dann nachgearbeitet und es so gebracht, wie auch immer, der Maler hat an dem Punkt jetzt dann keine Ausrede mehr, wenn er die gewöhnliche Ebenheit hat, dann muss er die gewöhnliche Glattheit dazu bringen und fertig ist „Q2“.

    Wenn Q2 nicht reicht, weil Du es schöner haben willst, dann wäre die nächste Stufe Q3, dafür braucht man dann aber „bessere Ebenheit“ und „bessere Glattheit“. Für die Ebenheit gilt dann die Zeile 6 der Tabelle von vorher und zur Glattheit komm ich später nochmal. Der „Ebenheitsunterschied“ zwischen Zeile 5 und 6 muss durch Verputzen/Spachteln/Wasauchimmer erbeacht werden und es ist ein besonderer Aufwand, das muss also irgendwo stehen (stehts evtl schon beim Maler iwo?), ansonsten bekommt derjenige der es macht tatsächlich mehr Geld dafür.

    Ob der Architekt das hätte irgendwo ausschreiben müssen, das hängt davon ab was Du zu dem gesagt hast. Wenn Du „Rauhfaseruntergrund“ oder „normal Standard“ bestellt hast, dann hat er es richtig gemacht, weil das ist Q2 (incl. gewöhnlicher Ebenheit) und das muss man mit den Handwerkern nicht vereinbaren, das müssen die sowieso mindestens bringen. Nur wenn Du mehr beim Archi bestellt hast, dann hätte er das reinschreiben müssen, es wäre aber auch dann wohl von den Handwerkern nicht kostenlos gemacht worden.

    Hier noch zu den Oberflächenqualitäten (da steht zwar „Putzoberflächen, kannst aber auch auf die Betondecken übertragen):

    http://www.gips.de/fileadmin/user_u...merkblatt03_putzoberflaechen_innenbereich.pdf
     
  3. #3 Bauinteressierter, 26.04.2019
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    Danke für die Antwort.

    Hmm, die zulässigen Toleranz sind bei 1m Messversatz schon 10mm und bei 4m 15mm. Den Versatz mit der Richtlatte schätze ich so knapp bei 1cm, vermutlich daher noch drin. Muss ich aber natürlich explizit prüfen.

    Die Decken sind beim Maler in Q3 spachteln ausgeschrieben für eine anschließende Vliestapete. Da tut der Versatz natürlich weh und muss so wie ich die Situation jetzt einschätze der Höhenausgleich zu meinen Lasten erfolgen - da der Rohbauer wohl innerhalb Toleranz ist.

    Stefan
     
  4. #4 Gast 85175, 26.04.2019
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Es wäre jetzt noch zu prüfen ob der Maler nicht das komplette „Upgrade“ von Q2 auf Q3 schuldet, aber das ist immer so ein blödes Thema, weil es einfach nicht geht so große Differenzen zu „spachteln“ (also dünnschichtig zu arbeiten). Das ist so ein leidiges Dauerthema, einfach nur weil man bei meinen Planerkollegen den Widerspruch in sich, also den dickenmäßigen Unterschied zwischen Putz und Spachtelung nicht einsehen will... Von Q3 auf Q4 ginge es wohl definitorisch mit der „Spachtelung“, aber von Q2 auf Q3 wirds schwierig...
     
  5. #5 Fabian Weber, 26.04.2019
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    Nein, es wird die ganze Decke gemessen.

    Aufgrund des LVs sehe ich da eher eine flächenfertige Unterseite der Decken und daher Zeile 6 mit etwas höheren Anforderungen als Zeile 5.
     
  6. #6 Gast 85175, 26.04.2019
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    Was muss der Rohbauer da bringen? Eine fertige Oberfläche, oder eine Oberfläche die dazu geeignet ist gespachtelt zu werden (als eine nicht flächenfertige Oberfläche)?
     
  7. #7 Fabian Weber, 26.04.2019
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    Das ist natürlich nicht ganz geklärt, aber spachteln ist nicht putzen, sondern gehört eher zum malern.

    Darum wäre es für mich eben Zeile 6.
     
  8. #8 Bauinteressierter, 29.04.2019
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    Danke für eure Antworten.

    Ich würde es auch so wie Fabian Weber interpretieren, dass die Oberfläche des LVs eine erhöhte Anforderung darstellt, da Spachteln wirklich Sache des Malers ist und der Maler genau deswegen auch auf den Putzer verweist.
    Morgen ist Maler und Putzer auf der Baustelle, um das Thema abzustimmen
     
Thema: Ebenheit Filigrandecken
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