EEWärmegesetz Ersatzmaßnahmen

Diskutiere EEWärmegesetz Ersatzmaßnahmen im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wir bauen gerade eine Wohnhaus. Es wird eine KWL mit Wärmerückgewinnung verbaut. Desweiteren soll eine PV Anlage auf die Südseite. Da in...

  1. #1 andy012, 15.07.2019
    andy012

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    Hallo,
    wir bauen gerade eine Wohnhaus. Es wird eine KWL mit Wärmerückgewinnung verbaut. Desweiteren soll eine PV Anlage auf die Südseite. Da in der Straße eine Gasleitung ist, würden wir gerne Gas benutzen.
    Unser Energieberater sagt uns, dass Gas + KWL nicht das EEWärmegeset erfüllen. Ich muss zu den Gasheizung + KWL + Solar auf das Dach machen. PV zählt nicht (verstehe ich).
    Nun gibt es in den Ersatzmaßnahmen des EEWärmeG. Auf der Seite zwei "
    Bestätigung des Sachkundigen, des Anlagenherstellers oder des Fachbetriebes
    zur installierten Anlage zur Abwärmenutzung" ist eine KWL aufgeführt, die wir 100%ig haben.

    Wenn man das EEWärmeG nicht erfüllt und danach eine KWL verbaut. Ist das damit erledigt? Oder muss ich die 15% mit der KWL in der Rechnung nachweisen?
     

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