Effektiver Jahreszins

Diskutiere Effektiver Jahreszins im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Nein, du musst aus Kreditsumme, Kreditrate und Restschuld das r "ausrechnen" und daraus den Effektivzinssatz x = r-1. Deine Kreditrate ist...

  1. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    nein meine Kreditrate ist bei 4,54% und 260.000€ Kredit mit 1,5% Tilgung: 1308,67€

    Danke dir.

    Viele Grüße
     
  2. kike

    kike

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    260.000 * (1,50% + 4,54%) /12 = 1308,67 € p.m.

    Das stimmt auch.

    Hmm, wollte eigentlich nichts "gewagt" unterstellen, sondern habe deine Darstellungen aus den diversen Threads übernommen. Ich habe auch nichts davon geschrieben, dass du nachfinanzieren musst, sonderen davon, dass es im Vorfeld sinnvoll ist die Möglichkeit zu klären - denn die ist m.E. wesentlich existenzieller als die Frage der genauen Berechnung des Effektivzinses auf das 1/100tel - denn da ändert sich eben nichts an der Belastung. Sorry, wollte dir da nicht auf die Füße treten.

    Grüße kike
     
  3. #23 BRINVEST, 08.05.2011
    BRINVEST

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    "Der effektive Jahreszins ist ja der Sollzins inkl. Aller Gebühren. Aber wir haben ja keine, wieso ist der Effektive Jahreszins dann höher als der Sollzins"

    Zunächst muss man die Zahlungen bestimmen, die zu den einzelnen Zeitpunkten anfallen, mit Entwicklung der Restschuld.

    Dies geschieht, indem das Konto mit dem Sollzinssatz abgerechnet wird;
    dazu braucht man den Sollzinssatz und die Abrechnungsmethode.

    Da hat man schon das erste Problem:
    die Abrechnungsmethode ist nicht bekannt.

    Unterstellt man folgendes.
    - die Zahlungen sind monatlich nachschüssig
    - direkte Zins und Tilgungsverrechnung
    - einen monatl. Sollzins von 4,54/12 = 0,3783
    - es fallen keine weiteren Nebenkosten an

    dann kann man damit den Rückzahlungsplan bestimmen.

    Finanzmathematisch ist der effektive Zinssatz als interner Zinsfuss definiert; das heisst die zu den jeweiligen Zeitpunkten mit dem effektiven Zinssatz abgezinsten Zahlungen müssen der anfangsauszahlung (Kredithöhe) entsprechen.

    Dies ist auch die Sichtweise der neuen Preisangabenverordnung, wo die EU Richtlinien eingearbeitet wurden.

    Vorher war das leider nicht so, da mußte man den Effektivzinssatz
    über ein Vergleichskonto mit einer sehr eigentümlichen Abrechnungsweise bestimmen.

    In obigem Falle , direkte Zins- und Tilgungsverrechnung, keine weiteren Nebenkosten,
    entspricht dann der monatliche Sollzins dem monatlichen
    Effektivzins.
    Soweit ist die Sichtweise dann richtig.

    Nur, wie schon gesagt;
    Der monatl. Effektivzinssatz muss in einen jährlichen Effektivzins
    transformiert werden, durch die Zinseszinseffekte:

    Bei 12 unterjährigen Zahlungen:
    1 + zinseffjährl./100 = (1 + sollzinsmonatl./100) hoch 12

    zinseffjährl. = 4,6356

    Insofern könnte das hinkommen mit dem angegebenen
    Effektivzinssatz von 4,64.

    Muss aber nicht zwangsweise;
    es sind einige Konstellationen theoretisch denkbar, dass trotzdem
    Nebenkosten anfallen und in den effektiven Zinssatz mit einberechnet
    wurden:
    - das Konto wird anders abgerechnet
    - der Effektivzinssatz wird nach der alten PAngV berechnet
    - der kurioseste aller Fälle , ergibt sich daraus, dass die Kreditinstute nach der neuen PAngV den Effektvzinssatz praktisch beliebig angeben können, da sie eigene zukünftige Annahmen über die Zinsentwicklung nach der Zinsbindungszeit willkürlich miteinfließen lassen können:
    http://www.fmh.de/finanz-themen-art...nnlose-angaben-verbraucherkredit-richtlinie-2
     
  4. #24 Nutzer des BEFs, 09.05.2011
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    Aber da kommen noch etwa 300 Euro Sonderzahlung (308 Euro Riester-Zulage?) dazu, damit du auf den Endkreditbetrag kommst, oder?
     
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