Eigenheimzulage 2006?

Diskutiere Eigenheimzulage 2006? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Welchen Artikel meinste? "Katie ludert im Schleckerland" "ARD zensiert Sex-Tatort" "Kelly Osborne feiert Grusel-Geburtstag" "die erogenen...

  1. Uli R.

    Uli R.

    Dabei seit:
    24.10.2003
    Beiträge:
    1.664
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    -
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    Welchen Artikel meinste?

    "Katie ludert im Schleckerland"
    "ARD zensiert Sex-Tatort"
    "Kelly Osborne feiert Grusel-Geburtstag"
    "die erogenen Zonen der Sternzeichen"
    oder
    "wie krank ist Rudi Carell" ? :D
     
  2. Rimbo

    Rimbo Gast

    Re:

    Vielen Dank für die Kommentare! Ich bin zuversichtlich, daß das klappt, das ist eine sehr schöne Aussicht! Rimbo
     
  3. Rimbo

    Rimbo Gast

    In die Bildzeitung schaue ich trotzdem nicht (prinzipiell)! kwT

    In die Bildzeitung schaue ich trotzdem nicht (prinzipiell)! Rimbo
     
  4. Paul

    Paul Gast

    Hi Alle!

    Habe beim Finanzamt ( nach dem Koalitionsvertrag ) nachgefragt und zur Antwort bekommen, dass die EHZ auf jeden Fall gezahlt wird, wenn der Kaufvertrag bzw. Bauantrag in 2005 gestellt wird und erst 2006 bezugsfertig ist. Ich mache den kompletten Innenausbau selbst. Mein Bauträger ist jetzt fast fertig, jetzt bin ich an der Reihe. Denke das ich ca.Februar/März 2006 einziehen kann. Wer bescheinigt mit die bezugsfertige Wohnung für das Finanzamt? Soll oder kann ich den Antrag schon jetzt stellen?

    Bitte um Hilfe

    Vielen Dank.
     
  5. #25 lakra-man, 17.11.2005
    lakra-man

    lakra-man

    Dabei seit:
    10.11.2003
    Beiträge:
    562
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    ----
    Zeitpunkt der Beantragung

    Antrag geht NICHT vorher (Kindergeld kannst ja auch erst beantragen, wenn die erste Windel gewechselt wurde ...).
    .
    EigZulG § 10 >>Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage<<
    Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Beginn der Nutzung der hergestellten oder angeschafften Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, für jedes weitere Jahr des Förderzeitraums mit Beginn des Kalenderjahres, für das eine Eigenheimzulage festzusetzen ist.
    .
    Gruß
    lakra-man
     
  6. campr

    campr

    Dabei seit:
    04.12.2005
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Südost-Oberbayern
    Benutzertitelzusatz:
    (Angelesene Laienmeinung)
    Eigenheimzulage, Bauantrag, Tektur

    Ich habe dieses Jahr den Bauantrag eingereicht und damit eine Voraussetzung für die Eigenheimzulage geschaffen. Wenn nächstes Jahr (noch vor dem Bau) eine Tektur notwendig würde, würde das was an der Eigenheimzulagevoraussetzung ändern?
     
  7. #27 Josilika, 10.12.2005
    Josilika

    Josilika

    Dabei seit:
    25.11.2005
    Beiträge:
    163
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    Sonneberg
    Nein - darum ja das Rennen der Bauherrn bei den Architekten - das gleiche Spiel wie letztes und vorletztes Jahr ;-) Der EINGANGSSTEMPEL beim Bauamt war immer der vermeintliche Stichtag ! Darum lassen auch welche Häuser planen, die erst später gebaut werden solln, nur die Mwst. Erhöhung zwingt viele noch 2006 alles über die Bühne zu ziehn ;-) GG
     
  8. #28 lakra-man, 10.12.2005
    lakra-man

    lakra-man

    Dabei seit:
    10.11.2003
    Beiträge:
    562
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    ----
    Josilika

    "Schuster, bleib bei Deinen Leisten".
    .
    Wenn Sie diese Auskunft Ihren Bauherren schriftlich geben und dafür haften würden, hoppla, dann würden Sie sich aber wundern. So einfach ist das nicht, wenn Änderungen von der Behörde genehmigt werden müssen.
    .
    Bis dahin war es meine "Laienmeinung".
    .
    Josilika, bitte achten Sie bei Ihren Auskünften / Antworten in der Öffentlichkeit doch darauf, dass dann, wenn es sich um für Sie sachfremde Gebiete handelt, bei der Antwort "Laienmeinung" drunter steht. "Experte im Forum" lässt sonst den schnellen Leser dazu verleiten zu denken, es handelt sich um eine Antwort einer in Steuerfragen versierten Person. Sollten Sie natürlich für Ihre (vor)-schnellen Antworten haften wollen, dann immer zu!
    .
    Werter Leser:
    Das Finanzamt kann durchaus dann, wenn Änderungen der bisherigen genehmigten bzw. eingereichten Planung notwendig ist, zum "Problem" werden. Es ist daher ratsam, sich beim Finanzamt direkt zu informieren, denn auch ein Steuerberater kann die spätere Einzelentscheidung des Amtes nicht vorhersagen. Laienmeinung !
    .
     
  9. #29 Josilika, 10.12.2005
    Josilika

    Josilika

    Dabei seit:
    25.11.2005
    Beiträge:
    163
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    Sonneberg
    Tektur ist k e i n n e u e r Bauantrag
    sondern ne Veränderung der genehmigten Planung !!!

    Wenn ich ein Haus plan und bau und Eigenheimzulage bekomme und dann was verändern möchte - verliere ich nicht meine Ansprüche - ist doch Quatsch.
    Das Objekt Haus bleibt doch das gleiche, was campr wissen will - ist was nach Tektur und nicht nach völlig neuer Planung passiert.
     
  10. Uli R.

    Uli R.

    Dabei seit:
    24.10.2003
    Beiträge:
    1.664
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    -
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    darf ich auch ma meinen Laiensenf?

    Was issen wenn das eine "Genehmigung" im Freistellungsverfahren war? Dann gibbet doch gar keine Tektur, sondern nur einen neuen Antrag
     
  11. #31 lakra-man, 10.12.2005
    lakra-man

    lakra-man

    Dabei seit:
    10.11.2003
    Beiträge:
    562
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    ----
    @ Josilika II

    Sorry, genau da liegt das Problem. Sie verstehen es nicht. :mauer :mauer Und mir ist es grad "wurscht", was Ihre Auskünfte für IHRE Bauherren oder IHRE Bauherrin bedeuten.
    .
    Gehen Sie mal davon aus, dass ich weiß, was ein Nachtrag und was ein neuer Bauantrag ist. Wenn nicht, mein Profil lässt es Sie vielleicht erahnen. Sie wollen mit mir doch nicht über Verwaltungsrecht streiten, oder? Und ich mit Ihnen nicht über die Aufgaben einer Architektin.
    .
    Sie sind übrigens noch nicht auf den Hinweis Ihres "Laienstatus" in steuerrechtlichen Dingen eingegangen. Oder darf ich auch dort Profiwissen voraussetzen? Ganz nach dem Motto: "Nichts ist unmöglich" ????
    .
    Bin mal gespannt, ab wann Sie auch in Finanzierungs- oder Förderfragen antworten. Sie sehen, ich sags schon vorher.....
    .
    Und ich halte daran fest: "Schuster, bleib bei Deinen Leisten".
    .
     
  12. #32 Josilika, 10.12.2005
    Josilika

    Josilika

    Dabei seit:
    25.11.2005
    Beiträge:
    163
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    Sonneberg
    Dann erklären sie es mir doch - bin doch bereit dazuzulernen, aber was ist, wenn ein Bauherr nach dem alles beantrag wurde nun einen Tekturantrag stellt ? Manchmal ist es doch besser, wenn man in der Planungsphase noch was entdseckt, was für das Leben im Haus wichtig sein könnte und dann auf das Stück Lebensqualität mehr verzichtet - aus Angst vor der Schädlichkeit des Vorhabens.

    ---------- ich bin ihnen nicht böse und will es ja auch für mich wissen.

    W O steht in den Förderanträgen, dass man am Objekt nichts mehr verändern darf ?
     
  13. #33 susannede, 10.12.2005
    susannede

    susannede

    Dabei seit:
    15.06.2005
    Beiträge:
    5.345
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Baufrau
    Ort:
    Bayern
    Benutzertitelzusatz:
    dipl.- ing. architekt
    @ Josilika

    ...das steht da, Laienmeinung!!!, nicht. Ich denke (Laiendenke!!!), es hängt vom Umfang der Änderung ab, ob ein BV noch im Rahmen der genehmigten Planung bewertet wird, oder als Neuantrag eingestuft werden muss oder wird. Dies kann im schlechtesten Fall sogar gravierend sein, falls die LBauO sich in relevanten Punkten geändert hat (alles schon vorgekommen, kostenmäßig in die Röhre geguckt und gestaunt).
    Grüße!
    PS: ...aber unter "Freunden"...gibt es nicht auch behördlicherseits Ermessensspielräume?
     
  14. campr

    campr

    Dabei seit:
    04.12.2005
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Südost-Oberbayern
    Benutzertitelzusatz:
    (Angelesene Laienmeinung)
    <klugscheiß-modus>
    Wenn Du schon diesen Spruch nimmst, dann bitte richtig:

    "Schuster, bleib bei Deinem Leisten".

    Das hat nichts mit Leisten aus dem Baumarkt zu tun, sondern ist ein Werkzeug des Schusters.
    </klugscheiß-modus>
     
  15. #35 lakra-man, 10.12.2005
    lakra-man

    lakra-man

    Dabei seit:
    10.11.2003
    Beiträge:
    562
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    ----
    ...

    Für den Softwareentwickler und Klugscheißer: Korrekt und danke für den Hinweis, ich lerne gleichfalls gerne hinzu. Auch interessant: zu Wikipedia http://www.faz.net/s/Rub4C34FD0B1A7E46B88B0653D6358499FF/Doc~E9BF41036AF7044498E6358CCA7047269~ATpl~Ecommon~Scontent.html:
    .
    Für die Architektin:
    Das Baurecht darf mit dem Steuerrecht nicht vermengt oder verwechselt werden. Den Antrag auf die Eigenheimzulage kann ich doch erst stellen, wenn ich schon in dem Objekt wohne. Nach meiner Laienlogik ist das aber erst möglich, wenn das Baurecht, sprich Baugenehmigungsverfahren, abgeschlossen ist. Also kann der Bauherr oder die Bauherrin nicht schon „alles beantragt“ haben, wie Sie, Frau Josilika, oben erwähnten.
    .
    Ich warte leider noch immer auf den Laienstatus in Ihren steuerlich wichtigen Aussagen, werde das aber für mich einfach so hinnehmen, um hier keinen weiteren Streit darüber aufkommen zu lassen.
     
  16. #36 Baufuchs, 10.12.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ Campr

    Falsche Korrektur.

    Ein Schuster, der Schuhe in Handarbeit herstellt, hat für die Schuhe seiner guten Kunden die sog. Leisten angefertigt, d.h. ein Holzmodell des Fußes (oder der Füße bei mehreren Kunden).

    Es ist also durchaus korrekt zu sagen. Schuster, bleib bei deinen Leisten!

    Dieser Schuster hat eben mehr als einen Leisten!

    PS: Wenn schon Klugscheissen, dann richtig! :smoke
    Eigenes Wissen ist besser als angelesen bei Wikipedia
     
  17. Quelle

    Quelle

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    1.413
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Mann
    Ort:
    S-H
    herrjeh, wird zeit, dass das jahr rum ist. immer der stress hier :Roll
     
  18. #38 Baufuchs, 10.12.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie denn,

    wo denn, was denn? Was für`n Stress???? :D :D

    Das ist Stress:
     
  19. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    schöööön :D

    :winken
     
  20. #40 Josilika, 11.12.2005
    Josilika

    Josilika

    Dabei seit:
    25.11.2005
    Beiträge:
    163
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    Sonneberg
    Guten Sonntagmorgen lieber Lakra-Mann
    und was ist - angenommen der Fall tritt ein - man wohnt, hat beantragt und baut innerhalb des Bewilligungszeitraums um.................... (Frage)
    ..... soviel zur Theoretikermeinung :"Alles abgeschlossen ist" - ich geh immer davon aus , dass ein Haus ein Lebewesen ist, dass sich weiterentwickeln kann .... bewegt (Fugen) und dass auch gepflkegt werden muß ............. jedenfalls nichts was ABGESCHLOSSEN ist.

    ABER die eigentliche Situation war ja die:
    Bauherr X hat 2005 pünktlich seinen (nicht ICH) Architekten aufgesucht und stellt nun im Forum fest ..... hm könnte ich ja doch einige Hinweise noch in den Plan einarbeiten und damit alles korrekt ist - bei der Gemeinde die Tektur einreichen.
    Da war die Frage des Bauherrn X ob die Tektur für die Eigenheimzulage schädlich ist, da ja alle Medien behaupten , dass es ab 31.12.2005 vorbeisein könnte (KÖNNTE) - wäre also die Tektur vom 3.1.2006 schädlich.

    Und darauf meine (Hinweis: Laien) Meinung - NEIN, da ja das Objekt Haus eingereicht ist zum Stichtag und es sich lediglich um eine geringe optische Änderung handelt.

    Und darauf hin meine Frage an den Fachmann - da dass Architektendasein nach dem 31.12. nicht abgeschafft wird, was ist wenn Bauherr Y mit pünktlich eingereichten Bauantragsunterlagen nachträglich was verändern will............
    a) Tektur - d e nk i c h keine Probleme
    b) wenn einer richtig umbaut ------ denk ich auch nicht da


    man kombiniere - Knobelaufgabe Mathematikaufgabe Bezirksliga :
    wenn der Kaufvertrag für ne Gebrauchtimmobilie mit Stichtag 31.12.05 gilt der Käufer aber noch Gelegenheit hat, diese Immobilie umzubauen und da sind die Beamten - wo es den roten Punkt gibt sehr eigen ..... haha auch für olle Häuser wolln die einen bauantrag - sogar wenns ne Gaube werden könnt - oder sich ne Fensterreihe ändert - oder ne tragende Wand rausfliegt ........ haben die dann alle die A....Karte gezogen, weil denen dann alles verloren geht nur weil die noch mal ins Bauamt gehen ???

    Mein Baugefühl als logisch denkender Architekt mit dem Hang meinen betroffenen Bauherrn zu helfen durch die Paragrafenwelt ........ hat bisher schon vielen geholfen, wenn die Gegenseite mal zur Gegenargumentation aufgefordert wurde:

    Bauherr X mit Einreichung Bauantrag zum 31.12. hat genauso das RECHT wie Bauherr Y mit Kaufvertrag zum 31.12. das entsprechende Objekt was sie beide ja mal in Zukunft als Wohnimmobilien nutzen wollen noch nachträglich ohne Verlust der Eigenheimzulage das RECHT was umzubauen --------------- also nix mit Schubfach.

    Ich denke - dass das nicht nur Bauherr X - der die Frage stellte sondern allgemein mal als Frage auch in den zu prüfenden Behörden auftaucht - und naja wie gesagt - ich bin hier um auch weiterhin zu überleben - und um meine Bauherrn vor Schubfachantworten zu bewahren und um eine Lösung für die Probleme der betroffenen Bauherrn zu finden. Ich dank auch für ne Antwort, die weiter helfen kann.
     
Thema:

Eigenheimzulage 2006?

Die Seite wird geladen...

Eigenheimzulage 2006? - Ähnliche Themen

  1. Bayerische Eigenheimzulage BayernLabo

    Bayerische Eigenheimzulage BayernLabo: Servus, Wir haben am 30.10.2020 die Bayerische Eigenheimzulage beantragt, bis jetzt haben wir noch nichts gehört auch keine Bestätigung das wir...
  2. Eigenheimzulage: Dezember 2003 Kaufvertrag unterschrieben,Einzug 2006 welche Konseque

    Eigenheimzulage: Dezember 2003 Kaufvertrag unterschrieben,Einzug 2006 welche Konseque: Liebe Forianer, ich habe eine spezielle Frage zur Eigenheimzulage, konnte leider bisher keinen vergleichbaren Fall finden, habe die selbe Frage...
  3. Eigenheimzulage 2006??

    Eigenheimzulage 2006??: Guten Tag! Da unserem BVH erst eine Änderungs des Bebauungsplans vorausgehen muss können wir mit einer Genehmigung des Bauantrags erst Anfang...