Eigenheimzulage ab 2006

Diskutiere Eigenheimzulage ab 2006 im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Danke Michael! Wenn es von offizieller Seite kommt, dürften die Zweifel erst einmal beseitigt sein. Es ist genauso, wie es schon in den...

  1. #41 Gast217, 19.11.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Danke Michael!

    Wenn es von offizieller Seite kommt, dürften die Zweifel erst einmal beseitigt sein. Es ist genauso, wie es schon in den Vorjahren geplant war und wie es der Vertrauensschutz auch gebietet.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  2. krvox

    krvox Gast

    Eigenheimzulage bei Mietkauf von Privat

    Ich habe eine Spezialfrage zum Thema Eigenheimzulage:

    Habe ich auch Anspruch auf die Eigenheimzulage, wenn ich ein Objekt von privat per Mietkauf erwerbe (also einen notariellen Mietkaufvertrag mache und nach einigen Jahren Miete kaufe, wobei die gezahlte Miete auf den Kaufpreis angerechnet wird)?
     
  3. #43 Gast217, 29.11.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

  4. Uli R.

    Uli R.

    Dabei seit:
    24.10.2003
    Beiträge:
    1.664
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    -
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    btw. ich habe mal eine Anfrage auf dem kleinen E-Mail-Weg an das BMF gestellt wie genau sie sich diese Riester-Bau-Förderung vorstellen :D

    Mal sehen ob und wenn ja wann ich eine Antwort bekomme und ob und wenn ja was man damit anfangen kann *g
     
  5. #45 Gast217, 29.11.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo Uli,

    da bin ich auch gespannt. Ich hoffe Du wirst die Antwort, sollte sie kommen, hier einstellen.

    Marion :)
     
  6. Uli R.

    Uli R.

    Dabei seit:
    24.10.2003
    Beiträge:
    1.664
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    -
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    So das BMF.Bund hat mir also tatsächlich geantwortet ... :D
    und siehe da es kam die Art Antwort die ich erwartet hatte.

    Übersetzt heißt das für mich "kann sein das was gemacht wird wir glaubens aber nicht, legen Sie's mal unter "Gutwettergewäsch" ab *g"

     
  7. #47 Gast217, 12.12.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo Uli,

    ja so ist's. Der Koalitionsvertrag ist ja doch nur ein Vertrag zwischen zwei Parteien. ;)

    Marion :)
     
  8. #48 Gast217, 20.12.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Morgen wird's ernst für die Eigenheimzulage:
    Der Bundesrat tritt zu seiner letzen Sitzung in diesem Jahr zusammen.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  9. #49 Ralf Dühlmeyer, 21.12.2005
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    So, nu hat die liebe Seele Ruh...

    Der Bundesrat hat abgenickt, noch 10 Tage und sie is wech, die EHZ.
    MfG
     
  10. #50 Gast217, 21.12.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Jetzt warten wir nur noch auf Herrn Köhler. :)
     
  11. alpha

    alpha

    Dabei seit:
    04.04.2005
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    EDV Mensch
    Ort:
    Franken / Bayern
    Hallo,
    ich wollte meinen Bauantrag bis zum 29.12.05 bei der Gemeinde einreichen so dass ich die Eigenheimzulage noch bekomme. Nun bin ich auf der Internetseite vom Freistaat Bayern auf folgenden Artikel gestoßen:

    Heißt das jetzt das ich dich Eigenheimzulage doch nicht bekomme, obwohl ich meinen Bauantrag in diesen Jahr noch einreiche???
     
  12. #52 Gast217, 27.12.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo,

    Verkündung ist das, wofür wir noch auf Herrn Köhler warten.

    Marion :)
     
  13. #53 matula, 29.12.2005
    Zuletzt bearbeitet: 29.12.2005
    matula

    matula

    Dabei seit:
    16.11.2005
    Beiträge:
    261
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Angest.
    Ort:
    waiblingen
    wenn es sich um "die Verkündung" handelt, ist das m.E. nicht ganz so einfach - der Gesetzgeber kann auch Stichtage festlegen, die sogar Rückwirkend gelten können - in dem Fall ist das soweit bekannt der Jahreswechsel, unabhängig davon ob Herr Köhler am 01.01 oder am 10.01 das Gesetz unterzeichnet und "verkündet". In der Praxis führen rückwirkende Stichtage aber fast immer zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und werden daher eher vermieden...

    In keinem Fall ist der Zeitpunkt der Verkündung aber die "Ankündigung des Bundestages etwas ändern zu wollen"!

    Grundsätzlich:
    Wegen der Abschaffung reicht es -nach allem was bisher bekannt ist- den Bauantrag in diesem Jahr einzureichen bzw. den Kaufvertrag gültig zu schliessen.

    Du musst die grundsätzliche Entscheidung für die EHZ und die Anzahl der Förderjahre einfach trennen -das hat erst mal nichts mit der Abschaffung zu tun:

    1) Bauantrag oder notarieller Kaufvertrag müssen in 2005 gültig erfolgen, dann kann Anspruch auf EHZ bestehen (je nach Einkommen und Wohnobjekt)

    2) Ob Du auch für die vollen 8 Jahre EHZ erhälst kann sich nach dem Einzugstermin richten...

    Bsp.:
    *Du kaufst dieses Jahr eine Wohnung mit gültigem notariellem Kaufvertrag: ==> es besteht Anspruch auf EHZ
    *Du ziehst dieses Jahr ein (mit Ummeldung):
    ==> Anspruch auf 8 Jahre Förderung
    *Du ziehst erst in 2006 ein:
    ==> Du verlierst den Anspruch auf ein Förderjahr = 7 Jahre Förderung
     
  14. Uli R.

    Uli R.

    Dabei seit:
    24.10.2003
    Beiträge:
    1.664
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    -
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
  15. soul

    soul Gast

    Hallo zusammen! Also hier kann ich noch hinzufügen, daß es wichtig ist, wann der Übergang der Nutzen, Gefahren und Lasten erfolgt. Ist dieser nämlich im notariellen Kaufvertrag für 2006 vorgesehen, bekommt man auch ab dann, sofern man dann in 2006 auch einzieht, für die vollen acht Jahre EHZ. Hab ich grad alles abgeklärt, wir haben den Kaufvertrag nämlich am 27.12. noch machen können und jetzt im Januar ist erst der Besitzübergang vereinbart. Kann man hier http://focus.msn.de/finanzen/immobilien/eigenheimzulage auch noch mal nachlesen!

    Schönen Tag noch! :)
     
  16. matula

    matula

    Dabei seit:
    16.11.2005
    Beiträge:
    261
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Angest.
    Ort:
    waiblingen
    dass das beim Hausbau der Fall ist hoffe ich doch...wir ziehen erst im April ein und gehen noch auf 8 Jahre....das hatte ja den Sinn um Häuslebauer gegenüber Wohnungskäufern nicht schlechter zu stellen...das Bsp. bezog sich aber auf einen Wohnungskauf - hier gilt doch 8Jahre nur wenn Kaufjahr=Einzugsjahr, oder??
     
  17. soul

    soul Gast

    Ja, wir haben ein Haus mit Grundstück gekauft und hier gilt diese Regelung. Habe extra noch bei zwei Finanzbehörden nachgefragt, weil wir sonst noch nen Blitzumzug im vergangenen Jahr gestartet hätten. Aber ich habe die ganz klare Aussage bekommen, daß die Förderung über 8 Jahre erst in dem Jahr beginnt, in dem der Eigentumsübergang stattfindet und wir aber den Anspruch an sich gesichert haben durch den Vertragsabschluß in 2005.

    Geht aus dem verlinkten Bericht auch hervor, da steht auch was über die Bauherren.

    LG
     
  18. tiger

    tiger

    Dabei seit:
    17.04.2004
    Beiträge:
    187
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Technical Sales Specialist
    Ort:
    Bingen
    wie sieht das denn bei uns aus ?

    Ich frage mich wie die Sachlage bei uns aussieht ... wir haben 2003 (nach "ganz alter" letzter EHZ Regelung) den Bauantrag eingereicht. Im Frühjar 2004 angefangen zu bauen. Nach 5 Wochen hat BU uns mit vermurksten Keller sitzen gelassen (siehe entsprechenden Thread hier) und wir habe 2 Jahre lang Baustillstand über uns ergehen lassen müssen wegen Beweissicherungsverfahren. Jetzt in 2006 gehts weiter und Einzug wahrscheinlich Frühjahr 2007.
     
  19. #59 numerobis1, 22.05.2006
    numerobis1

    numerobis1

    Dabei seit:
    14.02.2006
    Beiträge:
    161
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Winnenden
    Benutzertitelzusatz:
    Märzweckarchitekt
    wurde weiter oben schon geschrieben....

    ...solange gleiches Haus auf gleichem Grundstück, ist alles im "grünen Bereich"....
     
  20. #60 elsinio, 21.08.2006
    elsinio

    elsinio

    Dabei seit:
    20.08.2006
    Beiträge:
    21
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Energieelektroniker
    Ort:
    Castrop-rauxel
    Hallo
    ich bin neu hier in Forum. Ich werde mit großer Wahrscheinlichkeit in den nächsten Wochen einen Neubauvertrag unterschreiben. Jetzt habe ich hier ein paar Fragen. Der Bauantrag des Bauträgers wurde noch im Dezember 2005 gestellt. Bekomme ich die Förderung dann noch? Wann beantrge ich die denn dann?
     
Thema: Eigenheimzulage ab 2006
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bayernlabo keine eigenutzen

    ,
  2. eigenheimzulage bauantrag gestellt nicht im grundbuch eingetragen

    ,
  3. eigenheimzulage 2003 ab wann

Die Seite wird geladen...

Eigenheimzulage ab 2006 - Ähnliche Themen

  1. Bayerische Eigenheimzulage BayernLabo

    Bayerische Eigenheimzulage BayernLabo: Servus, Wir haben am 30.10.2020 die Bayerische Eigenheimzulage beantragt, bis jetzt haben wir noch nichts gehört auch keine Bestätigung das wir...
  2. Eigenheimzulage: Dezember 2003 Kaufvertrag unterschrieben,Einzug 2006 welche Konseque

    Eigenheimzulage: Dezember 2003 Kaufvertrag unterschrieben,Einzug 2006 welche Konseque: Liebe Forianer, ich habe eine spezielle Frage zur Eigenheimzulage, konnte leider bisher keinen vergleichbaren Fall finden, habe die selbe Frage...
  3. Eigenheimzulage 2006?

    Eigenheimzulage 2006?: Nach den heutigen Nachrichten schaut es ganz so aus, dass Angela Merkel Kanzlerin wird und somit sicher die Eigenheimzulage im kommenden Jahr...
  4. Eigenheimzulage 2006??

    Eigenheimzulage 2006??: Guten Tag! Da unserem BVH erst eine Änderungs des Bebauungsplans vorausgehen muss können wir mit einer Genehmigung des Bauantrags erst Anfang...