Eigenheimzulage ab 2006

Diskutiere Eigenheimzulage ab 2006 im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Kann so nicht stehen bleiben! Im Gesetz http://bundesrecht.juris.de/eigzulg/__9.html steht: "§ 9 Höhe der Eigenheimzulage... (2) 1 Der...

  1. OK

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    Kann so nicht stehen bleiben! Im Gesetz
    http://bundesrecht.juris.de/eigzulg/__9.html steht:
    "§ 9 Höhe der Eigenheimzulage...
    (2)
    1 Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich 1 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.250 Euro.
    2 Sind mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung, kann der Anspruchsberechtigte den Fördergrundbetrag entsprechend seinem Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen.
    "
    +
    Grüße
    Oliver
     
  2. #102 Ralf Dühlmeyer, 18.04.2007
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    @ Ok

    Danke :konfusius :konfusius
    Kann ja auch gar nicht anders sein. Wenn es 100 % unabhängig von der Eigentümerzahl gäbe, wären alle WG´s längst Immobilienbesitzer.
    10 Eigentümer + ein paar Kinder und die Immobilie ist innerhalb der acht Jahre fast abbezahlt, weil alle EHZ beantragt hätten. :bounce: :bounce:
    MfG
     
  3. #103 Gutachterdb, 18.04.2007
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    Huch!:respekt
    Ich wusste gar nicht, dass man als Mieter neuerdings auch schon Eigenheimzulage beantragen kann :irre

    Naja, auf jeden Fall ist es ein sehr spannendes Thema.
    Blättert man im Gesetz weiter, kommt man auf folgende Aussage:

    (2) 1Sind mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung, steht jeder Anteil an dieser Wohnung einer Wohnung gleich; ...
    (§6EigZulG)

    Es kommt immer darauf an, wie teuer die Immobilie ist. Steht ein Kaufpreis von 125.000€ da, ist der Eigenheimzulage Genüge getan, solange es nur einen Eigentümer gibt. Teilen sich zwei Eigentümer mit gleichen Anteilen hinein, bekommt jeder die Hälfte der Zulage, da der einzelne Kaufpreis nur hälftig angesetzt werden kann. Kostet die Immobilie aber 250.000€, gibt es bei einem Eigentümer einmal 1.250€, bei zwei gleichen Eigentümern nach §6Abs2 eben zweimal 1.250€.
    Oder hab ich da was falsch verstanden?:deal
     
  4. #104 Gutachterdb, 18.04.2007
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    Um das anhand des Sachverhaltes noch einmal zu erläutern::shades

    Es werden die Rechnungen des Immobilienerwerbs verlangt. 1% der Anschaffungskosten, maximal 1.250€ werden pro Jahr ausbezahlt. Kostet die Immobilie insgesamt 100.000€, ist bei einem 50%-igen Eigentumsanteil also mit Anschaffungskosten 50.000€ zu rechnen. 1% davon sind nach Adam Ries und Eva Zwerg 500€, über die sich die gute Frau jährlich freuen darf.
    Kostet die Immobilie 300.000€, beträgt ihr Anteil an den Anschaffungskosten 150.000€. 1% davon: 1.500€, also der Maximalbetrag von 1.250€ als jährlicher Bonus.
    :wow

    Man möchte also davon ausgehen, dass der Miteigentümer bei einer Ummeldung ebenfalls die Eigenheimzulage von 1%, anteilig seiner Anschaffungskosten erhalten würde. (was mir ehrlich gesagt bisher auch unbekannt war). Man lernt scheinbar nie aus. :sleeping
     
  5. #105 Ralf Dühlmeyer, 18.04.2007
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    Das könnte man auch als Anleitung zum Betrug deuten. So nach dem Motto: Melde Dich mal da an, kommt ja keiner gucken. :motz
    MfG
     
  6. #106 Gutachterdb, 18.04.2007
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    Das kann jeder deuten wie er will. Wenn ich von Ummeldung schreibe, meine ich nicht, dass er sich nur auf dem Papier ummelden soll. Manchmal gibt es vielleicht auch Gründe, sich nicht umzumelden, obwohl es eigentlich so sein sollte.
    Wenn ich schreibe, dass jemand Geld holen soll, empfehle ich auch nicht einen Banküberfall.
    Aber ne gute Idee ist es trotzdem. Ich geh morgen mal abheben :D :D :D
     
  7. Gast217

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    Vorschlag:

    Um ein Deuten wie man will zu vermeiden, könnte man ja statt ummelden eigennutzen schreiben.

    Marion :)
     
  8. #108 Gutachterdb, 19.04.2007
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    Leider war es mir nicht vergönnt, zwischen den Zeilen die Erkenntnis zu lesen, dass der Herr diese Immobilie nicht eigennutzt.
    Er schrieb nur von Ummeldung, was nicht automatisch die Eigennutzung ausschließt.
    Aber bin froh, dass ich wieder was dazugelernt habe :bounce: :bounce: :bounce:
     
  9. #109 butterbär, 21.04.2007
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    gottseidank wurde die eigenheimzulage stark eingeschränkt.

    für mich war sie nach dem "bomber command" die schlimmste heimsuchung deutschlands, die dazu beitrug unsere städte und regionen auf´s schlimmste mit banalem baumüll zu verschandeln.
     
  10. #110 Ingo Nielson, 21.04.2007
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    da gibt´s noch den "objektverbrauch" bei ehegatten. das objekt (egal wie teuer) kann nur einer verbrauchen. allerdings steht da immer njur "ehepartner". "lebenspartner" werden aber genausobehandelt, nehme ich an?
     
  11. #111 Gutachterdb, 22.04.2007
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    Auf jeden Fall bezieht sich der Objektverbrauch nur auf die Person. Wer schon einmal für ein Objekt die volle Zulage bekommen hat, bekommt nie wieder eine.

    Aber Fakt ist auch, dass es ein Segen für alle ist, dass diese sinnlose Förderung endlich weggefallen ist. Viele konnten sich die Finanzierung nur leisten, weil die Zulage in die Tilgung geflossen ist. Und nach 8 Jahren merkt man dann plötzlich, dass es hier ein kleines Problem gibt.
    Ist schon besser so :28:
     
  12. jörn v

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    gillt das mit den 50% auch bei einem slebst gebauten Haus? Also muß man dem Finanzamt dann auch 250.000 EUR an Baukosten nachweisen um die 1250 Euro zu bekommen?
     
  13. #113 Gutachterdb, 24.04.2007
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    Egal ob gebaut, gefunden oder fertig gekauft.
    Sie bekommen auf Ihre Anschaffungskosten 1% Förderung, maximal 1.250€.
    Und wenn Sie nur 200.000€ Anschaffungskosten nachweisen können, Ihnen auch nur 50% des Hauses oder der Wohnung gehören, gibt es eben nur 1.000€ Förderung.
    So lese ich das aus dem Gesetz. Genau wissen es die Mitarbeiter vom FA.
     
  14. #114 surfrichter, 04.05.2007
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    Ich beziehe mich auf mein Posting vom 19.03.

    Da meine Freundin aufgrund ihres 50% igen Eigentumsanteils auch nur 50% EHZ bekommt, nutzt sie die Immobilie nun nicht mehr alleine.
    Die FA sind aufgrund einer Dienstanweisung gehalten Anträge auf EHZ vorrangig zu bearbeiten. Das ist in Ihrem Fall leider(oder zum Glück) nicht geschehen. Wenn das passiert wäre, und das FA noch im Dez verg. Jahres einen Bescheid geschickt hätte, aus dem zu ersehen gewesen wäre dass sie nur 50% bekommt, hätte ich noch rechtzeitig reagieren können. Es ist uns gelungen unsere Sachbearbeiter hiervon zu überzeugen. Wir konnten glaubhaft machen, dass trotz späterer Ummeldung meinerseits, die Wohnung seit Dez. verg. Jahres von uns beiden genutzt wurde. Das Bewustsein das hier ein verschulden des FA vorlag, weil der Antrag drei Monate unbearbeitet rum lag, war durchaus vorhanden.
    Nun ist es amtlich und der Bescheid liegt auf dem Tisch.
    Wir bekommen beide für verg. Jahr volle 625,- EHZ. Ich hätte es nicht gedacht aber manchmal geht eben doch was.

    Wenn ich damals gewusst hätte was ich heute weiß, hätte ich es trotzdem anders gemacht. Wenn alles gut geht, bekommen wir dieses Jahr ein Kind. Wenn wir erst dieses Jahr fertig gestellt hätten und eingezogen währen, hätten wir 8 Jahre Kinderanteil bekommen. So werdens nur 7. Aber so ist das eben. Wieder was gelernt was man später nicht mehr braucht weil es sich ja um ein auslaufendes Modell handelt.

    Ich find übrigens die EHZ als Förderung für junge Familien gar nicht so schlecht. Bei vielen seriösen Kreditvermittlern fließt die EHZ übrigens in eine Anlage die nach Ablauf der Zinsbindung eine Ablösung des Reskredits sichern soll.

    so long
     
  15. #115 EricNemo, 14.01.2008
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    Hallo, eine kurze FRage zur EHZ, bei der ich einfach nirgends ne klare Antwort bekomme:
    Als Vorraussetzung lese ich überall Notarvertrag oder Bauantrag vor dem 01.01.2006. Ich habe mein Notarvertrag Dez. 2007 unterschrieben, das Haus stand aus rechtlichen Gründen (Streit zwischen zwei BT) 2 Jahre im erweiterten Rohbau rum, der Bauantrag ist somit ein gutes Stückchen vor 2006 eingereicht worden, nur halt nicht auf meinen Namen - spielt das eine Rolle? Könnte ich somit sogar noch EHZ bekommen? (Hab damit garnicht gerechnet^^)
     
  16. #116 EricNemo, 14.01.2008
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    möööp, ich glaub kein Gesetz ist schwerer per Google zu finden als das "Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage". Bei http://bundesrecht.juris.de wird es nämlich nicht gelistet... Die ganzen Infoseiten zur EHZ, auch offizielle, sind in dem angesprochenem Punkt nicht eindeutig, das Änderungsgesetz schon: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl105s3680.pdf Hier ist immer vom Anspruchsberechtigten die Rede.
     
  17. Bere

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    Rister statt Eigenheimzulage??

    Es kam in letzter Zeit öfters in der presse, dass man angeblich die Beiträge für die Risterrente als Tilgung ohne Verlust der Zulagen einsetzen kann.

    Gibt es diese Option schon? Lohnt sich sowas? Weiss jemand, ob der Staat einen Ersatz für die Eigenheimzulage plant, oder geplant hat?
     
  18. pitman

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    EHZ, Bauantrag-Änderung, Finanzamt, Unterlagen

    Da ich das Netz erfolglos rauf und runter gesucht habe, wende ich mich nun an Euch:

    - EHZ Ende 2005 beantragt
    - Bau aus diversen Gründen noch nicht begonnen
    - Bauantrag fristgerecht verlängert. Dabei haben wir allerdings aufgrund eines neuen Paragraphen Veränderungen am bisherigen Bauantrag vornehmen müssen. Obwohl z.B. die Dachneigung verändert wird, sieht das Bauamt dies als Änderung und nicht als neuen Bauantrag an.
    - Baubeginn => Anfang nächsten Jahres

    Welche Unterlagen, muss ich zum Zeitpunkt des Einzugs zur Beantragung der EHZ an das FA senden.

    Den kompletten Bauantrag, erste Fassung, aktuelle Fassung, inkl. Ansichten, Schnitten, Änderungen, usw. ?
    Oder nur die jeweils aktuellste Fassung ?
    Oder einfach nur eine Aufstellung der Gewerke, der Finanzierung und der Genehmigung des Bauantrags mit Stempel von Ende 2005.

    Kann das FA anderer Meinung als das Bauamt sein und die Änderungen als neuen Bauantrag deklarieren und somit die EHZ streichen ?

    Gruß und vielen Dank vorab
    pitman
     
  19. #119 bruchpilot, 15.04.2009
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    Wenn ich mich recht entsinne, geht das so definitiv NICHT.

    EHZ konnte man erst beantragen, wenn man in seine selbst bewohnte Immobilie EINZIEHT. Weitere Voraussetzung für EHZ-Bewilligung war Einreichung eines Antrages auf Baugenehmigung (bei Bau) ODER Datum des notariellen KV (bei Kauf einer Immobilie) VOR dem 31.12.2006.

    Problem bei Dir wohl auch, dass die meisten Baugenehmigungen zeitlich befristet sind, wenn eine gewisse Frist überschritten und kein BV realisiert wird, ist diese hinfällig und muss neu beantragt werden.
     
  20. pitman

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    @bruchpilot:

    Das ist eigentlich nicht das Problem.
    Sehe aber gerade, dass ich das in meinem Posting falsch geschildert habe.
    Sorry dafür !

    => Der Bauantrag (und nicht wie oben falsch geschrieben die EHZ) wurde fristgerecht Ende 2005 gestellt und genehmigt.
    => Bau aus diversen Gründen noch nicht begonnen.
    => Die Verlängerung nach Ablauf der 3-Jahresfrist ist ebenfalls fristgerecht eingereicht und genehmigt.

    Im Zuge dieser Verlängerung ist es aufgrund eines neuen Paragraphen (Grenzbebauung) zu einer Änderung am geplanten Vorhaben gekommen. Das Bauamt akzeptiert dies als Änderungsantrag und nicht als Neuantrag.

    Wie verhält es sich nun beim FA. Welche Unterlagen müssen wir einreichen und kann es sein, dass das FA losgelöst vom Bauamt sagt: Aufgrund Änderung Dachneigung ist das für uns ein neuer Antrag => Somit keine EHZ.

    Gruß
    pitman
     
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