eigenkapital mit bargeld aufstocken?

Diskutiere eigenkapital mit bargeld aufstocken? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Vorsicht: Wenn das Geld (zumindest teileweise) aus Schenkungen stammt, sind diese einkommensteuerpflichtig! Daher besser erstmal in sauber...

  1. Julius

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    Vorsicht:
    Wenn das Geld (zumindest teileweise) aus Schenkungen stammt, sind diese einkommensteuerpflichtig!
    Daher besser erstmal in sauber nachweisbarer Darlehensform (schriftlicher Darlehensvertrag).
     
  2. Iceman

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    Das geht mir jetzt auch nicht in den Kopf:
    Über 350.000 € bzw. vermutlich eher ca. 400.000 € Kredit aufnehmen wollen und sich dann fragen wie man 100.000 € ansparen kann?
    Sorry, aber das ist nicht Dein Ernst?
     
  3. #23 ThatsME, 21.10.2010
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    Aber: Der Freibetrag für nicht-Verwandte liegt bei 20.000 Euro (pro 10 Jahre). Bei Verwandten liegt er höher.

    Martin
     
  4. Rene'

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    Hi!

    Mal unabhängig davon wer denn seriös sich "mit und mit" 15.000€ in bar spart und sich unter das Kopfkissen legt... Mein persönlicher Rat:

    Leg Dir die 15.000€ gut weg. Denn am Ende wirds (immer!) deutlich teurer als erwartet.
    Jetzt die Beleihung um 15.000€ zu drücken um einen Zinssatz der um 0.0X% günstiger ist zu bekommen nutzt nichts wenn man zum Ende hin sieht das man nicht hinkommt und 15.000€ zum "Friss oder Stirb"-Zinssatz nachfinanzieren muss.

    Sollten die 15.000€ am Ende denoch übrig bleiben = sofort Sondertilgen! Die dadurch ersparten Zinsen (auf die ganze Laufzeit gesehen) bringen mehr als jetzt um die zweite Stelle hinterm Komma zu feilschen.

    Gruß,
    Rene'
     
  5. #25 Pascal82, 21.10.2010
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    haha,

    kan ich ein paar deiner freunde kennenlernen,
    ich würd auch was nehmen..

    lass die kohle doch bar und kauf ne küche damit- zahl den xy handwerker bar ect.

    wirft keine fragen auf und gut!

    man kann geld auch zum problem machen...
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2010
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    Nur zur Klarstellung.
    Handwerker müssen mW für jede Rechnung einen Kontobeleg nachweisen können.
    Barzahlungen an Handwerker sind damit VÖLLIG ausgeschlossen, um das "Waschen" von Schwarzgeld über die Barzahlung von Handwerksleistungen auszuschliessen.

    Würde mMn Sinn machen eine solche Regelung auf andere Bereiche hochpreisiger Rechnungsbeträge auszuweiten. :o
     
  7. #27 Achim Kaiser, 21.10.2010
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    Nö, wieso denn das ?
    Man sollte blos das Verbuchen nicht vergessen.

    Ich nehm jeden Betrag in bar (und Quittung über die Bezahlung).
    Ist doch zulässiges Zahlungsmittel.

    Doof wirds nur wenn der RG als haushaltsnahe Aufwendung geltend gemacht werden soll - da ist die bargeldlose Zahlung vorgeschrieben aber auch das ist in dem Fall nicht mein Problem sondern auch m.E. nur eine ziemlich hirnlose Regelung die noch nicht vorm Richter war.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2010
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    Vom Verbuchen bin ich stumpf ausgegangen. Das mit dem Barverbot mag wirklich aus den haushaltsnahen Dienstleistungen (allein dieses Wortkonstrukt :yikes) stammen.
     
  9. #29 Skeptiker, 21.10.2010
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    Nein, sind sie keineswegs, schließlich handelt es sich bei Bargeld um das gesetzliches Zahlungsmittel schlechthin. In etlichen Handwerken sind Barzahlungen sogar so üblich, dass alles andere Stirnrunzeln auslöst: Bäcker, Friseure, div. Reparaturen ... . Über Handwerkerleistungen insbes. im Baugewerbe sind aber Belege zu erstellen und zwei Jahre aufzubewahren.
     
  10. flo79

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    Irgendwie macht doch die ganze Frage ohne ein anständiges Finanzierungskonzept und eine genaue Aufstellung der Kosten keinen Sinn.

    Vor allem nicht irgendwelches Geld vorab in einen Bausparvertrag einzubezahlen.

    Das is doch keine normale Vorgehensweise von der Reihenfolge her.
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Er will es doch nur der Bausparkasse geben, von BSV war nicht die Rede. :D

    Na ja, alles ziemlich konfus.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #32 Desperado, 21.10.2010
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    am ende dieses threads wird sowieso der te schreiben: sorry, leute. ich habe diesen thread nur im rahmen einer diplomarbeit zum thema "geldwäsche" oder "bargeldloses zeitalter" gestartet...:winken
     
  13. #33 Ibrahim, 24.10.2010
    Ibrahim

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    Vielen Dank lieber TE für die köstliche Unterhaltung!

    Einfache Antwort auf die Ausgangsfrage:

    Wenn das Geld legal und versteuert ist, dann kannst Du es in Deine Finanzierung einbauen wie auch immer Du möchtest.

    Wenn das Geld keinen lückenlosen Lebenslauf aufweisen kann, dann kannst Du es unter
    keinen Umständen in deine Finanzierung einbauen.

    Cool, ne?
     
Thema: eigenkapital mit bargeld aufstocken?
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