Eigentumswohnung / MFH: Dicke d. Betondecke zu gering

Diskutiere Eigentumswohnung / MFH: Dicke d. Betondecke zu gering im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Liebe Experten, für die Decke über meiner Eigentumswohnung (darüber ist nur noch das Penthouse) ist in den Bauplänen eine Dicke von 24 cm...

  1. #1 Dahejul, 29.12.2019
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    Liebe Experten,

    für die Decke über meiner Eigentumswohnung (darüber ist nur noch das Penthouse) ist in den Bauplänen eine Dicke von 24 cm vorgesehen.

    Tatsächlich liegt die Dicke jedoch zwischen 21 (Kabelschacht) und 23 cm (Treppenhaus-Wand). Die Decke wurde als Filigrandecke ausgeführt, die Bewehrung ist vollständig bedeckt und nirgendwo sichtbar.

    Ist das per se als erheblicher Mangel zu sehen, oder können Abweichungen in der Größenordnung schonmal vorkommen und sind unbedenklich?

    LG
    Dahejul
     
  2. #2 simon84, 30.12.2019
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    Statisch sicher unbedenklich. 21cm ist weniger als 24 und entspricht somit nicht dem Beauftragten. Ein Mangel also ja.

    für wen soll es einen erheblichen Mangel darstellen und warum ? Was sind die Bedenken denn genau ? Was soll daran erheblich sein ?

    Wenn du eine Wohnung gekauft hast gehört vermutlich die Decke nicht dir sondern der WEG als Gemeinschaftseigentum
     
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  3. #3 Dahejul, 30.01.2020
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    Wenn dann würde die zu dünne Decke über meinem Kopf wohl nur für mich einen Mangel darstellen, denke ich mal (als Laie). Meine Bedenken waren – neben der Statik – der Schall- und sommerliche Wärmeschutz. (Die Decke ist zum Teil Hausdach und zum Teil Geschossdecke zum darübergelegenen Penthouse.)

    Machen die ~ 3 cm in den Punkten überhaupt einen Unterschied?
     
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  4. BaUT

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    Vielleicht solltest du dir einen Fachmann suchen der für dich nach echten Mängeln sucht und zur Abnahme nicht solchen Blödsinn spekulieren. Du hast ja offenbar weder von Statik noch von Schallschutz oder sommerlichem WS eine Ahnung.
    Was soll die Frage nach "wesentlichem" Mangel? Suchst du einen Grund für eine Abnahmeverweigerung?
     
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  5. #5 Dahejul, 31.01.2020
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    Natürlich habe ich davon keine Ahnung, sonst würde ich mich hier ja nicht erkundigen.

    Ich suche keinen Grund, die Abnahme zu verweigern. Im Gegenteil hoffe ich, die Wohnung ohne viel Ärger übernehmen und beziehen zu können. Ich dachte, dieses Forum ist dazu gedacht, bei „Bauexperten“ Rat einzuholen. Ein einfaches „das ist kein wirklicher Mangel und für den Schallschutz und sommerlichen WS unerheblich“ wäre insofern für mich konstruktiver gewesen als Mutmaßungen, ich wolle die Wohnung nicht abnehmen.
     
  6. #6 Fred Astair, 31.01.2020
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    Pass auf, dass Du nicht von der Baustelle fliegst. Hausrecht hat allein der Bauträger.
     
  7. #7 Dahejul, 31.01.2020
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    Na dann. Ich nehme mal an, der Bauträger wird mich nicht von der Baustelle werfen, solange ich nichts kritisiere. Ich habe zur Betondecke bisher gar nichts beim Bauträger bemängelt, denn vorher wollte Ich mich eben hier erkundigen, ob das überhaupt in irgendeiner Weise problematisch / ein wirklicher Mangel oder im Grunde egal ist.

    Hierzu hätte ich mir mal eine Einschätzung gewünscht. Insofern danke an Simon, der mir bisher als einziger eine klare Rückmeldung zu meiner Frage gegeben hat.
     
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