Ein Drittel des Architektenhonorars vor Baubeginn zahlen?

Diskutiere Ein Drittel des Architektenhonorars vor Baubeginn zahlen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; peanuts, der kollege hier soll gleich 25% vom ganzen bau vorstrecken und da steht auch noch keine wand....

  1. #21 Gast036816, 19.05.2014
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  2. #22 Middle Bird, 19.05.2014
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    Wow... vielen Dank fuer die zahlreichen Antworten.

    Also, wir bauen nicht mit einem GU sondern ein frei geplantes Haus eben mit dem Architekten. Beauftragt sind lt. Vertrag und HOAI die Phasen 1 bis 8. Die Abschlagsrechnungen lauten immer gleich, auch vom Wortlaut: ... bisher erbrachte Leistungen Leistungsphase 1 bis 5 (bzw. bei der ersten Rg. 1 bis 4). Es handelt sich mit der dritten Rg. dann ziemlich exakt um ein Drittel (den Witz mit dem Fussballer-Honorar kenn ich auch) des Gesamthonorars. Und die Rechnungen wurden innerhalb von 10 Wochen gestellt. Die Statik haben wir gesondert bereits gezahlt.

    Die Baugenehmigung haben wir gerade erst erhalten.
    Noch steht keine Wand...
     
  3. #23 Nutzername, 19.05.2014
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    Da sollte irgendwo in Deiner Rechnung eine Auflistung sein, mit den Leistungsphasen und Prozentpunkten, bzw. wieviel davon in Rechnung gestellt wird.
     
  4. #24 Middle Bird, 19.05.2014
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    Stimmt - wer lesen kann ist klar im Vorteil!

    Mit der Ausfuehrungsplanung werden dann die naechsten 25 % faellig.

    Ist wahrscheinlich alles ziemlich im Rahmen des Ueblichen, oder?
    So als Laie ist man halt doch eher immer etwas misstrauisch...
     
  5. #25 Gast036816, 19.05.2014
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    hast du denn die planunterlagen, die bislang in phase 5 erstellt wurden? lass sie dir übergeben.
     
  6. #26 Nutzername, 19.05.2014
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    Ja (kannst Du auch überprüfen, §34, HOAI 2013), wobei es spätestens dann etwas unübersichtlicher bei der Rechnungslegung wird, weil sich die LP 5-8 (sehr wahrscheinlich) zeitlich überschneiden.
    Es kommt dann vor, dass spätere LP bereits anteilig in Rechnung gestellt werden, obwohl die vorherige(n) noch gar nicht vollständig erbracht und abgerechnet sind.
     
  7. #27 Middle Bird, 19.05.2014
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    Bislang sind die Plaene nur auf den naechstgroesseren Masstab 1:50 hochgezogen worden. Diese Ausdrucke haben wir vorliegen. Eine Ausfuehrungsplanung hat mit uns aber noch nicht stattgefunden.
     
  8. #28 wasweissich, 19.05.2014
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    da wedet ihr auch weiterhin etwas abseits stehen . :)
     
  9. #29 Gast036816, 19.05.2014
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    Gast036816 Gast

    das aufblasen der entwurfsplanung von 1 : 100 auf 1 : 50 löst noch keinen zahlungsanspruch für phase 5 aus.
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 20.05.2014
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    Ich denke, Ihr solltet mal ganz dringend ein Gespräch mit Eurem Architekten führen, in dem Ihr Euch den Ablauf der Planung erläutern lasst. Und die Rechnungsinhalte!

    Oder Ihr macht mal einen Termin bei der Architektenkammer. Ihr wohnt ja in Kiel.
    http://www.aik-sh.de/
     
  11. #31 Middle Bird, 20.05.2014
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    Das klaerende Gespraech ist auch mein Gedanke. Ich wollte mir dafuer vorab eben ein paar solide Infos holen.

    Bitte nur noch einmal zum Verstaendnis: Bei der Ausfuehrungsplanung werden doch die (Material-)Details fuer die einzelnen Gewerke festgelegt. Da koennen wir natuerlich nur bedingt mitreden. Aber es wird doch auch z.B. festgelegt, ob die Tuerblaetter links oder rechts eingehaengt werden bzw. ob diese nach innen oder aussen oeffnen, wo die Toiletten, Waschbecken und Duschwannen im Raum platziert werden, die Steckdosen (wo und wieviele) sein sollen... Oder ist das wieder etwas anderes?

    Und wenn das erledigt ist, bekommt der Architekt die 25% fuer die Phase 5, richtig?
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 20.05.2014
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    Türaufschläge sollten eigentlich schon im Entwurf passen.

    Das gleiche gilt für die Badmöblierung. Ich kann doch kein Bad planen, wenn ich nicht weiß, wohin was kommt und wo das Abwasser anlaufen kann/muss.
    Obwohl - wir haben ja immer mal wieder Fälle für Andreas transparente Abwasserrohre ........

    Steckdosen hat der Hochbauplaner mal gar nix mit am Hut, das ist Fachplanung und die ist nicht Aufgabe des Hochbauarchitekten. Es gibt Kollegen, die das mitmachen, die dürfen dann dafür aber auch ein weiteres Honorar abrechnen!
    Das hätte der Euch aber mal ohne Nachfrage erklären müssen!!!

    Das alles muss aber in die Ausführungsplanung einfliessen. Schliesslich muss der Maurer oder der Tiefbauer ja die Grundleitungen an der richtigen Stelle legen, ggf. Schlitze in der Wand anlegen, Abmauerungen machen, der Estrich muss ausgespart werden, die Verteilung(en) müssen einen Platz finden usw usw usw.
    Die Zuarbeit kommt zwar von Fachplaner (bzw müsste daher kommen), aber das Zusammenführen und Abstimmen (keine Steckdose im Abwasserrohr :yikes) ist ein wesentlicher Teil der Ausführungsplanung!!!
     
  13. #33 Middle Bird, 20.05.2014
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    Danke fuer die Infos!!!
     
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