Einbau Fenster

Diskutiere Einbau Fenster im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir wollen eine Altbauwohnung sanieren und würden gerne in einem Raum der wenig Licht hat, ein neues Fenster einbauen. Bisher...

  1. Qmarks

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    Hallo zusammen,

    wir wollen eine Altbauwohnung sanieren und würden gerne in einem Raum der wenig Licht hat, ein neues Fenster einbauen. Bisher gibt es hier nur eine Balkontür (Balkonausrichtung Ost).
    Für das Fenster müsste ein neuer Ausschnitt in der Wand geschaffen werden, laut Fensterbauer prinzipiell machbar und auch von Statik etc kein Problem. Die Lage des Fensters wäre so, dass es niemanden der Hausgemeinschaft beeinträchtigen sollte bzw sichtbar aus den Wohnungen wäre.

    Allerdings haben wir uns gefragt wie es rechtlich mit den Parteien ist, brauchen wir hier die Zustimmung? Wie viele der der Parteien müssen dafür zustimmen? In welche Form muss die Zustimmung vorliegen? Was können wir machen falls uns die Zustimmung untersagt bleibt?

    Vielleicht hat hier ja schon jemand Erfahrung gemacht und ist bereit diese zu teilen :)

    Viele Grüße
    Qmarks
     
  2. #2 VollNormal, 19.05.2024
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    Da kuckst du in eure Teilungserklärung und ins Wohneigentumsgesetz.

    Ich würde ja doch eher eine Tragwerksplanerin wegen der Statik befragen.
     
  3. Qmarks

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    Hi,

    danke für die Antwort - Statiker wird über Maurer (Subunternehmer der Fesnterbauers) ohnehin noch hinzugezogen, ging mir hier darum zu vermitteln dass zumindest schon eine erste Einschätzung vorliegt bevor wir uns an die anderen Eigentümer wenden.

    Ging mir im ersten Schritt darum, ein Gefühl zu entwickeln was rechtlich gemacht werden muss.

    Gruß
    Qmarks
     
  4. Oehmi

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    Grundsätzlich hat der Fensterbauer recht. Es ist nur eine Frage des Preises.
     
  5. #5 VollNormal, 19.05.2024
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    Auch dieser kann ein Problem sein ...

    Aber ja, technisch machbar ist mit entsprechendem Aufwand (fast) alles.
     
    Oehmi gefällt das.
  6. #6 nordanney, 19.05.2024
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    Zum ersteren Teil: Ja, Du brauchst die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (einfache Mehrheit), denn die Fenster sind zwingend Gemeinschaftseigentum. Anders lautende Vereinbarung sind nichtig - nur die Kosten für den Tausch/die Instandhaltung der Fenster kann mit Beschluss auf die Wohnungseigentümer übertragen werden.
    Zum letzteren: Was könnt Ihr machen? Einfach mit den jetzigen Fenstern leben und nicht ändern. Das ist die einzig rechtlich saubere Lösung. Doof, aber ist so.
     
  7. Qmarks

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    Danke für die Hilfestellung!
     
  8. Qmarks

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    Hallo, ich muss diesen Thread nochmal kurz hervorholen...

    Wie kann man denn herausfinden, ob es sich bei einer Wand um eine Brandschutzwand handelt und sich dadurch ohnehin andere Randbedingungen ergeben würden?

    Danke vorab und Gruß
    Mark
     
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