Einbehalt bei Schaden an andrem Gewerk

Diskutiere Einbehalt bei Schaden an andrem Gewerk im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Eric, besteht ein Unterschied zwischen: Ofenbauer nahm ein Fäustel und kloppte mutwillig ein Loch in den Außenputz oder aber Ofenbauer...

  1. #21 Kalle88, 09.10.2015
    Kalle88

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    Eric, besteht ein Unterschied zwischen:

    Ofenbauer nahm ein Fäustel und kloppte mutwillig ein Loch in den Außenputz oder aber Ofenbauer beschädigte in Folge von Montiervorgang den Außenputz. Kann z. B. das Bohren für die Halterung im MW sein, wodurch ein größerer hohlliegender Teil Putz sich gelöst hat.

    Ist die Folge in dem der Schaden entstand irrelevant dafür wie man mit dem Thema umgehen soll und wie man es persönlich bewerten soll? Ich meine, bis auf Dich und Wortmann sind wohl die wenigstens hier mit solcher juristischen Fachtiefe gesegnet, dass einzig das persönliche Bewerten anhand von Erfahrungswerten in der Vergangenheit übrig bleibt.

    Hätte der Ofenbauer auch den entstanden Schaden selber beheben können? Um vollen Anspruch auf Werklohn zu haben?
     
  2. Eric

    Eric

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    Für den Schadensersatzanspruch bedarf es einer schuldhaften Pflichtverletzung. Bei dieser Sachlage würde es hieran wohl fehlen, wenn die Putzhohllage nicht auf Anhieb ( zumutbare Voruntersuchung ) zu erkennen war. Zweifelhaft wäre auch ein Schaden. Denn die Putzhohllage wäre ein Mangel des Putzers und hätte von diesem eh beseitigt werden müssen.

    Ein Werkunternehmer hat nur ein Nachbesserungsrecht an seinem fehlerhaft herstellten Gewerk. Hier ist die Beschädigung zwar anläßlich der Werkerstellung entstanden, aber an einem anderen Bauteil. Der Unternehmer dürfte also nur mit Zustimmung des AG den Putz reparieren. Anderes Beispiel: Ofenbauer bohrt, ohne vorher das Vorhandensein von Elektrokabeln mit einem Detektor überprüft zu haben und durchbohrt ein Stromkabel. Dann darf er das beschädigte Stromkabel auch nicht in Eigenleistung reparieren.
     
  3. #23 wasweissich, 11.10.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    findest du deine thesen nicht etwas ..... verwirrt ?

    die versicherung soll an den ofenbauer zahlen .... wieso ?? den schaden , derzu beheben ist hat der doch garnicht ,
    den schaden hat der TE ....:shades

    oder doch an den TE , der ja geschädigt wurde ..... (ach nein , der hat ja den werklohn , der dem ofenbauer zusteht ...)
    dabei wäre er normalerweise die zielperson einer schadensregulierung , er hat ja diesen ....

    wie viel soll die (von dir unterstellt ) nichtzahlende versicherung jetzt überweisen ??

    .....summe des kostenvoranschlags inkl ?
    .....summe des kostenvoranschlags exkl ?
    .....tatsächliche kosten der reparatur ? (ach so , geht ja garnicht , die rechnung gibt es erst .... ja wann den ?)
    nur so nebenbei , solche rechnungen fallen schonmal höher oder niedriger aus , weil solche reparaturen ja meist doch im stundenlohn erledigt werden .
    .....den betrag , den der TE einbehalten hat , an den Ofenbauer , der den schaden nicht hat ?
    .....oder einen anderen , (welchen denn nun ) an den TE , der nachweislich den schaden hat ?

    was ist dann mit den sich gegebenenfalls ergebenen differenzbeträgen ?

    irgendwie ist die welt doch bunter als weiss und schwarz .
     
  4. #24 wasweissich, 11.10.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ausserdem stellt sich auch noch die frage , wie sowas dann in der buchführung auftaucht ....
     
  5. #25 dimitri, 11.10.2015
    dimitri

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    Ofenbauer meldet an Haftpflicht, die schickt je nach Versicherung und zu erwartender Höhe einen Schadengutachter vorbei. Schäden wird begutachtet und an einen Partnerbetrieb übergeben. Schaden wird behoben und von der Versicherung an den Partnerbetrieb bezahlt.

    Die Welt könnte so einfach sein...
     
  6. #26 wasweissich, 11.10.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Das mit dem partnerbetrib fällt wegen gewährleistung beim neubau aus .nichtdesto trotz sieht sich einer an ,ob der kostenvoranschlag nachvollziehbar ist ,deckung wird zugesagt und auf die rechnung gewartet .trudelt die ein ,ist in ein paar tagen die kohle da ....

    So ist es im wirklichen leben .

    Hier fehlt halt noch die rechnung .nicht die vom ofenbauer ....
     
Thema: Einbehalt bei Schaden an andrem Gewerk
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