Eine kleine Geschichte

Diskutiere Eine kleine Geschichte im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Eine kleine Geschichte (nun komplett) Schönen Guten Abend, Hier ein kleines Schmankerl zum Thema "Darf hier eigentlich jeder machen, was er...

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    Eine kleine Geschichte (nun komplett)

    Schönen Guten Abend,

    Hier ein kleines Schmankerl zum Thema
    "Darf hier eigentlich jeder machen, was er will ?"

    Diese Geschichte ist noch nicht zu Ende.
    (Der Name wurde geändert)


    Hier der Anfang mit der Frage:

    ----------------------------------------------------------------------------------
    Das Problem ist folgendes:

    Wir haben eine Doppelhaushälfte ohne Keller, mit dem Bau der anderen Doppelhaushälfte wurde nun begonnen - mit Keller.
    Eine Baugenehmigung hierfür liegt wohl vor, obwohl uns bis vor Baubeginn nicht definitiv bekannt gemacht wurde, das das Haus vollunterkellert wird.

    Mit dem Tag des Baubeginns wurden in unserem Haus Fotos gemacht um den derzeitigen Zustand festzuhalten und zu bestätigen das keine Schäden bestanden.

    Dazu hätte ich erstmal rechtliche Fragen, insofern Sie mir hier weiterhelfen können. Ist zur Genehmigung der Vollunterkellerung der anliegenden Doppelhaushälfte nicht eigentlich unser Einverständnis erforderlich?
    Und darf mit dem Bau begonnen werden ohne die rechtliche Situation vorher geklärt zu haben. Wie sollen wir uns verhalten?

    Wir haben mittlerweile Abzüge der Fotos erhalten, sowie eine schriftliche Bescheinigung, das an unserem Haus bei Begehung vor Baubeginn keine Schäden festgestellt werden konnten.

    Und nun das nächste Problem: zur anderen Seite an unserem Haus steht unsere Garage, welche nicht fest mit dem Haus verbunden ist, außer über den Putz, und ein eigenen Fundament hat. Am Putzübergang von der Garage zum Haus bestanden Haarisse im Putz, seit gestern hat sich dort nun ein Spalt gebildet, sowohl vorne als auch hinten von ca. 1 cm, was für uns eindeutig ein Zeichen dafür ist, das sich unser Haus in Richtung der Baugrube geneigt hat.
    Die Unterfangung wurde meiner Meinung nach nicht von einer Fachfirma ausgeführt, also nicht von einer Firma, welche damit Erfahrung hat. Zunächst hat man an der vorderen Hausecke ca. 2m breit ausgeschachtet, bis auf das Niveau des Fundamentes der entstehen Doppelhaushälfte, dort hat man dann ein Fundament gegossen und bis unter unser Fundament aufgemauert, welches man bis auf eine Tiefe von ca. 40cm unterhöhlt hat, in gleicher Weise wurde dann mit der hinteren Hausecke verfahren, ausgeschachtet, Fundament gegossen. Danach wurde die Baugrube ausgeschachtet (die hintere Ecke war hierbei noch nicht durch eine Mauer abgestützt, diese wurde nach dem Ausschachten der gesamten Baugrube aufgemauert) und entlang unserer Hausseite in der Mitte ein Erdstreifen von oben ca. 80 cm und unten ca. 1.50 m stehen gelassen. Nach dem Aufmauern der hinteren Ecke wurde der Erdstreifen in der Mitte ausgeschachtet (rechts und links davon bleib das Erdreich stehen, jeweils ca. 1.50 breit. Fundament gegossen und aufgemauert, heute nun wurden die beiden letzen Erdbereiche abgetragen.

    Die ganze Sache erscheint mir doch recht abenteuerlich und auf Grund der auftretenen Risse zur Garage mehr als bedenklich, leider ist man wohl manchmal nicht vorsichtig und vorausschauend genug um eher oder anders zu reagieren.

    Was meinen Sie zu dieser Vorgehensweise und was können wir tun um weiteren Schaden zu vermeiden , welche Rechte haben wir bezüglich des bereits entstanden Schadens und was müssen wir diesbezüglich einleiten?

    Gruß PM

     
  2. JDB

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    Helfer 1 tritt auf den Plan...

    Geplante Unterfangungen sind in einer statischen Berechnung vor Baubeginn nachzuweisen (Material / Querschnitte / Standsicherheit). Die Ausführung ist in der DIN 4123 geregelt (nur 4 Seiten). Bei gemauerten Unterfangungen ist besonders auf die kraftschlüssige Verbindung zwischen Mauerwerk und stehendem Erdreich zu achten (Verguss mit Magerbeton). Sie können ihr zuständiges Bauaufsichtsamt aufsuchen und sich nach der Baugenehmigung und dem Planer erkundigen, der für diese Baumaßnahme verantwortlich ist. Die Beweissicherung sollte auch auf die Unterfangung und deren Bauabschnitte ausgedehnt werden, evtl. ebenfalls durch einen unabhängigen, vereidigten Sachverständigen.
     
  3. JDB

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    Antwort von 'PM'

    Vielen Dank für Ihre Antwort,

    die Din Vorschrift liegt mir mittlerweile vor. Noch eine Frage, inwieweit ist der Statiker dafür verantwortlich, das nach seinen Berechnungen gearbeitet wird und wer ist haftbar zu machen falls Schaden auftreten? Ich nehme an das dürfte der vom Bauherrn beauftragte Bauleiter sein?

    Gruß PM


    ----
    Es geht weiter...

    Eure Meinungen bitte nicht hier sondern dort
     
  4. JDB

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    Helfer 2 tritt auf den Plan...

    Sobald eine Unterfangung des Grenzfundamentes bei einer DDH erfolgt, sind bei einer Grundstücks-Realteilung Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück notwendig, für die eine Einverständniserklärung und evtl. Baulasteintragung erforderlich sind.
    Des Weiteren hat die Erfahrung gezeigt, daß Unterfangungen im konventionellen Verfahren (Untermauern) i.d.R. zu Setzungen führt.
    Nach der neuen DIN 4123 sind jetzt statische Nachweise vorgeschrieben, siehe Beitrag von ***Helfer1***
     
  5. JDB

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    Und wieder 'PM'


    Was bedeutet Realteilung.

    Ich habe die Din gelesen, da heißt es sinngemäß, das bei Unterfangungen auf konventionelle Weise (also untermauern) mit Setzungsrissen zu rechnen ist.
    Ok - aber inwieweit muß ich das Dulden, insbesondere wenn ein Einverständnis von uns nicht vorliegt? Und in welchem Rahmen sind Setzungsrisse noch als tolerierbar anzusehen.

    Statische Nachweise nutzen allerdings auch sehr wenig, wenn nicht nach den statischen Berechnungen, bzw. nicht nach Din gearbeitet wird und über 3 Tage unser Haus sozusagen freischwebend mit einer Untermauerung von max. 1/3 da stand?

    Leider erfolgte die Beweissicherung erst danach, somit konnte auch die Bauphase nicht dokumentiert werden. Allerdings haben wir selbst Fotos gemacht, inwieweit sind diese u.U. beweiskräftig?

    Nochmal zur Din - da heißt es weiter, sollen Setzungrisse, die bei konventioneller Untermauerung entstehen können, vermieden werden, muß eine ander Art der Unterfangung angewandt werden (sinngemaß). Schrei - natürlich sollen die vermeiden werden!!! Nur wir wurden ja nicht gefragt, und ehe wir einschreiten konnten war ja schon alles ausgebuddelt.
    Klar das kostet mehr, aber das müßte doch dann vom Nachbarn sichergestellt werden, oder nicht?

    PM
     
  6. JDB

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    Und wieder 'Helfer 2'

    Ist das DH-Grundstück im Grundbuch so eingetragen, daß jede DHH auf einem eigenen Flurstück steht, so spricht man von Realteilung. Bei einer "Grundstücksteilung" nach dem WEG-Gesetz (Wohnungseigentum-Gesetz) wird lediglich das Nutzungsrecht wie bei einer Eigentumswohnung eingetragen. Das Gesamtgrundstück gehört der Eigentümergemeinschaft. Aber auch hier: Keine Bautätigkeit ohne gemeinsame Zustimmung.

    Bei der Unterfangung geht es doch um eine Bautätigigkeit auf eigenem Grundstück. Und die ist ohne Einverständnis nicht zumutbar. Das ist der entscheidende Punkt. Da sind Setzungsrisse zweitrangig und stehen erstmal gar nicht zur Debatte.

    Oha, 2/3 freischwebend, das ist heftig. Glück gehabt.

    Grundsätzlich sind Fotos beweiskräftig. Ein Foto würde mich auch interessieren.

    Es gibt Baukörper, bei denen vereinbarungsgemäß Setzrisse zugelassen werden können (z.B.untergeordnete). Die Kosten der Gründungsmaßnahmen sind in jedem Fall von dem 2.Bauherren zu tragen, er veranlaßt ja die Bautätigkeit. Er ist für die Schadenfreiheit des Nachbargebäudes verantwortlich.
     
  7. JDB

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    *trommelwirbel*

    Hier die Bilder :
     
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    und noch eins...

    Hier das 2. :
     
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