Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung komplett selbst bewohnen

Diskutiere Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung komplett selbst bewohnen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich möchte eventuell ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kaufen. Die Einliegerwohnung hat einen eigenen Eingang, Bad, Küche, etc....

  1. Bavilo

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    Hallo,

    ich möchte eventuell ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kaufen. Die Einliegerwohnung hat einen eigenen Eingang, Bad, Küche, etc.

    Wäre es möglich einen Durchbruch vom Haupthaus in die Einliegerwohnung zu machen und den Grundriss so auf die Einliegerwohnung zu "vergrößern" und alles selber zu nutzen? Oder benötigt dies eine Genehmigung?

    Danke!

    Grüße
    Michael
     
  2. BaUT

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    Sicherlich.
    Nö.

    Das Zusammenlegen zweier Wohneinheiten ist nicht genehmigungspflichtig. Nur das Aufteilen einer Wohneinheit in zwei separat nutzbare, in sich abgeschlossene WEs ist genehmigungspflichtig (insbesondere bei Vermietung).
     
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  3. 11ant

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    Lasse den Verkäufer erklären, daß für die ELW keine Fördermittel geflossen sind bzw. er Dich von Rückforderungen freistellt :-)
     
  4. #4 Bavilo, 03.09.2024
    Zuletzt bearbeitet: 03.09.2024
    Bavilo

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    Interessant...in wie weit könnte mich das sonst in Zukunft betreffen?
     
  5. #5 Baggerbedrieb, 03.09.2024
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    Du könntest eventuell erhaltene Förderungen zurückzahlen müssen.
     
  6. 11ant

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    Gefördert wird m.W. das Bauvorhaben, nicht das Vermögen des Bauherrn. Insofern sehe ich den Fördergeber auch als Gläubiger der Umsetzung der geförderten Maßnahme (und deren Störer ggf. in der Regreßgefahr). Das wäre ja quasi de facto ein Betrug, auch wenn Du den nicht mit dem damaligen Antragsteller verabredet hattest. Aber vielleicht ist das Haus ja auch zwölf Jahre alt, und nach den damaligen Förderbedingungen war die zu schaffende ELW nur zehn Jahre dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu halten. Die meisten ELW waren jedenfalls bezuschußt.
     
  7. #7 nordanney, 03.09.2024
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    Da fällt mir ad hoc keine Förderung ein, die das betreffen könnte. Die Förderung der letzten 10-20 Jahre war i.W. in Richtung Energieeffizienz. Völlig egal, ob Du die ELW (auch gerne von Beginn an) selbst genutzt hast, vermietet hast oder ob sie einfach leer stand. Es war und ist bei den ganzen Förderungen lediglich zu beachten, dass sich der Energiestandard nicht ändert.

    Ich sehe hier gar kein Problem.
     
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  8. Bavilo

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    Also das Haus ist von 1976.

    Von so etwas habe ich ja noch nicht gehört...Man muss eventuell Fördermittel zurückbezahlen für eine Immobilie die ich erworben habe weil ich nach über 40 Jahren den Grundriss ändere?
     
  9. 11ant

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    Du änderst nicht einfach den Grundriß, sondern schmelzst eine Einliegerwohnung ein. Aber nach 48 Jahren wird da keinerlei Förderbedingung mehr im Weg stehen. Damals gab es dafür meines Erinnens noch keine Fördermittel über die Berücksichtigung bei der Einkommenssteuer hinaus, und hieß nicht nur Twix noch Raider sondern der 10e auch noch 7b. Wäre die ELW erst in jüngerer Zeit (und mit Fördermitteln z.B. der KfW) geschaffen worden, könntest Du sie allerdings nicht förderunschädlich wieder einschmelzen. Du wirst hier und in anderen Bauforen gefühlt unzählige Fake ELW Förderbetrugsfragethreads (á la "kann ich die Förderkonditionen für ein Wort im Grundriß und einen zweiten Klingelknopf abzocken ?") finden. Daher mein klarer Hinweis. Daß Dein Haus aus dem vorigen Jahrhundert ist, hättest Du gerne früher sagen dürfen.
     
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  10. Bavilo

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    Sorry tut mir leid, dass ich das so spät erwähnt habe!

    Mal sehen ob es das Haus wird...
     
  11. #11 SIL, 03.09.2024
    Zuletzt bearbeitet: 03.09.2024
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    Das können wir so nicht beurteilen, dafür gibt exempl. einen B Plan in diesem könnte zum Beispiel ' nur eine WE ...' erfasst sein und der Einlieger auf Dispens/ Abweichung im BA erfolgt sein oder deine BA ist bereits mit 2 WE erteilt etc
    Hierzu empfiehlt sich die Bauakte und B Plan etc unter 'uns' erstelle den Durchbruch und gut ist , allerdings kann ich mich nicht ad hoc zu steuerlichen Aspekten äußern, das weiß @11ant eine weitere Frage falls du sanieren musst , energetisch ob hier eine Beibehaltung der Trennung auf 2 WE nicht sogar besser ist.
     
  12. Bavilo

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    Es ist halt wirklich die Frage...wen juckt das? Es gibt ja so einige Häuser wo etwas nach Jahrzehnten umgebaut wurde. Wenn diese Häuser vererbt und dann verkauft werden oder wie auch immer, wird ja wohl der Verkäufer nicht zum Bauamt rennen und nachfragen ob alles Ordnungsgemäß ist...

    Natürlich muss dieses Vorhaben, wenn überhaupt möglich von einem Statiker begutachtet und durchgerechnet werden. Selber ausführen möchte ich dieses Vorhaben auch nicht. Das sollte dann schon eine seriöse Firma machen.

    Alles danach....ich sehe da wenig Probleme. Ist ja nicht so, dass auf einmal irgendjemand von irgendeinen Amt bei mir Klingelt und sagt, ich habe da Baulärm gehört, ich will mal sehen was sie gemacht haben...
     
  13. SIL

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    Eine sehr vereinfachte Ansicht , die unter Umständen zu Rückbau , Bußgeld etc führen kann , gerade beim Kauf einer Immobilie sollten Sorgfalt und Umsicht wohl angebracht sein.
     
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  14. Bavilo

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    Ok gut...wie genau könnte man dies abklären?
     
  15. SIL

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    Besorg dir B-Plan , Flächennutzungsplan , Bauakte , Satzung / Erhaltungssatzung , Grundbuchauszug / Kataster , eventuell gibt es Dienstbarkeit/ Baulasten / Nutzungsrechte etc von den weiteren Obligo wie vermutlich Bedarfsausweis ( bei diesem Baujahr wird kein Wärmeschutznachweis vorhanden sein ) etc weiterhin falls du es erwirbst und umbaust Versicherung ändert sich auch etc
     
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  16. Bavilo

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    Naja....

    Die Sachen bekomme ich nicht einfach so. Ich muss bei Kaufinteresse einen Vorvertrag nachweisen oder eine Vollmacht der Eigentümer bekommen, die ich nicht kenne.

    Und beim heutigen Markt habe ich nicht die Zeit erstmal Wochenlang Unterlagen anzufordern.

    Eventuell muss ich die Einliegerwohnung ja nicht "verschmelzen".
     
  17. SIL

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    Dann lass es dir vom Makler bestätigen, dass der jetzige Zustand Baurechtskonform ist.
     
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  18. Bavilo

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    Ok werde ich machen. Vielen Dank!
     
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