Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus

Diskutiere Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, ich habe einige offene Fragen, aber erstmal zu meiner Situation. Wir wohnen in einem alten Haus (circa. 250 qm Fläche). Mein Vater bot mir...

  1. #1 timinte, 05.03.2021
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    Moin,
    ich habe einige offene Fragen, aber erstmal zu meiner Situation.
    Wir wohnen in einem alten Haus (circa. 250 qm Fläche). Mein Vater bot mir an, das Erdgeschoss zu renovieren und zu meiner Wohnung zu machen. Vor knapp 15 Jahren war es bereits eine eigenständige Wohnung, da meine Großeltern dort gelebt haben. Anschließend wurde es renoviert und an das Obergeschoss angepasst, allerdings brauchen meine Eltern nicht mehr so viel Platz.
    Daher meine Fragen:
    Was muss baurechtlich beachtet werden?

    Aktuell gibt es lediglich ein Stromzähler für das komplette Haus. Müsste ein separater Stromzähler angeschlossen werden?

    Sollten mehr Informationen nötig sein, gerne melden!

    Jetzt schon einmal vielen Dank für die Antworten!
     
  2. BaUT

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    Wie soll das in der Praxis aussehen? Miete oder Eigentum durch Eintragung deiner Person ins Grundbuch?
     
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  3. #3 Kriminelle, 05.03.2021
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    Wenn er Dir das EG untervermietet, muss da gar nichts separat gelöst sein, oder?
    Bei Eigentum sollte man seine eigenen Zähler ablesen können.
     
  4. BaUT

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    Willst/sollst du Miete zahlen? Da kann man sich ja einigen.
    Familienintern könnt ihr Euch die Kosten für Wasser, Strom, Heizung und Versicherung auch einfach teilen.
    Problematisch wird es erst, wenn sich Wohnungsgeber und Wohnungsnehmer nicht mehr grün sind...
     
  5. #5 timinte, 05.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 05.03.2021
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    Miete muss ich keine zahlen. Ich bezahle lediglich die Renovierung der Räumlichkeiten.
    Darauf beruht auch meine Frage. Was ist, wenn irgendwann ein Familienexterner Mieter einzieht. Also wie kann es dann am besten mit den Nebenkosten geregelt werden?
    Eine weitere Frage. Wie sieht es mit einer separaten Anschrift aus (Also bspw. 4 & 4a)? Da es auch 2 getrennte Eingänge gibt.
     
  6. #6 Kriminelle, 05.03.2021
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    Wieviel Geld fließt, ist uninteressant. Es geht um die Eigentumsverhältnisse. Bleibt Dein Vater Eigentümer, dann handelt es sich um Untervermietung, ob nun an Verwandte oder Externe. Wenn an Externe vermietet wird, dann hast Du in der Renovierung Dein Geld verplempert.
    Bei Untervermietung gibt es aber keine eigene Hausnummer, denke ich. Ansonsten mal bei der Gemeinde nachfragen, da macht ja vlt auch jeder sein eigenes Ding. Ansonsten ist es "4 Hinterhof" oder "4, rechtsseitiger Eingang"
     
  7. SvenvH

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    Wenn das tatsächlich vermietet wird, mit Mietvertrag ist das irrelevant ob Familienangehöriger oder Fremder. Man muss Miete zahlen und dafür gilt ein Mindestsatz. Das soll Steuerhinterziehung vorbeugen.
     
  8. #8 Kriminelle, 05.03.2021
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    Ja, aber an die Tochter wird ja nicht vermietet. Der Vater wird wohl auch keine Werbungskosten geltend machen, so wie sich das liest. Es ist ein Haus, wo sich die Tochter ihr eigenes Reich schaffen möchte.
    Bei Vermietung an Dritte wird ein Mietvertrag gemacht.
    Ich denke, es geht hier erstmal um das Problem der Zähleinheit.
     
  9. #9 simon84, 05.03.2021
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    Hier wird so viel vermischt !!!

    was ist jetzt genau die Frage ?
    Baurecht ?
    Steuerrecht ?

    wozu braucht man eine separate Hausnummer ? Schon mal informiert was da alles hinten dran hängt ?!?!?
     
  10. Dimeto

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    Vermutlich gar nichts. Kommt aber darauf an, ob Du neben der Renovierung noch Umbaumaßnahmen planst. Dann nenne uns das Bundesland und was genau Du vorhast.
    Aus baurechtlicher Sicht nicht.
    Sollte kein Problem sein. Einfach an die Gemeinde wenden und Hausnummer beantragen.
    - Um im Notfall schneller gefunden zu werden
    - Damit nicht alle beim Vater klingeln oder umgekehrt
    - Zur eindeutigen Postzustellung
    - Damit die Pizza nicht vor der falschen Tür liegt
    Was denn?
     
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