Einfügen nach § 34 und Garage

Diskutiere Einfügen nach § 34 und Garage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, Ich überlege ein Baugrundstück in Schleswig-Holstein im Innenbereich zu kaufen, es gibt jedoch keinen Bebauungsplan und auch keine...

  1. #1 danielhh, 13.12.2018
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    Guten Tag,

    Ich überlege ein Baugrundstück in Schleswig-Holstein im Innenbereich zu kaufen, es gibt jedoch keinen Bebauungsplan und auch keine Gestaltungssatzung.
    Es wurde durch den Makler ein erstes Gespräch mit dem Bauamt geführt.
    Bezüglich der Garage sagte der Mitarbeiter, dass diese sich auch einfügen müsste und somit neben dem Haus stehen soll (Grunstück 15m breit, 60m tief). Ich wollte diese gerne vor das Haus bauen. Wenn es sich um eine genehmigungsfreie Garage handelt (Größe, Abstände, etc eingehalten), kann das Bauamt hier etwas vorschreiben?
    Oder wäre der Ausweg erst Haus ohne Garage bauen und kurz danach Garage genehmigungsfrei?

    Vielen Dank
    Daniel
     
  2. #2 Jo Bauherr, 13.12.2018
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  3. Dimeto

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    Genehmigungsfrei heißt nicht vorschriftenfrei. Wenn die vorhandene Bebauung eine faktische Baugrenze erkennen lässt, riskierst Du mit dem "Ausweg" eine Rückbauverfügung. Dagegen könntest Du natürlich Rechtsmittel einlegen und Dich auf einen langjährigen Rechtsstreit einstellen.
     
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  4. #4 danielhh, 14.12.2018
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    Ok dann noch mal eine Nachfrage:

    1. Ich baue mein Haus
    2. Danach möchte ich eine verfahrensfreie Garage bauen.
    Da es keinen Bebauungsplan gibt, müsste ich mich aber dennoch an das EInfügegebot halten? Also Rücksprache mit dem Bauamt halten, was sich aus deren Sicht einfügt?
     
  5. #5 danielhh, 14.12.2018
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    Anbei noch die Flurkarte, in blau zukünftiges Haus und davor die Garage (ganz grob eingezeichnet).
    Da noch kein anderer die Garage dort hat, wird sich das wohl nicht einfügen....
     

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  6. #6 Leser112, 14.12.2018
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    Warum der Makler und nicht Du?
    Konjunktive sind rechtlich nicht belastbar!
    Warum so kompliziert? Stell doch selbst eine Bauvoranfrage mit Gebäude nebst Garage. Das kostet wenig und ist bei Bestätigung rechtwirksam!
     
  7. #7 danielhh, 14.12.2018
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    Der Makler hatte das direkt angeboten und ich hatte noch keine Zeit selbst hinzugehen. Ein Gesrpäch werde ich auf jeden Fall noch selbst mit dem Bauamt führen.
    Eine Bauvoranfrage würde natürlich Sinn machen, weiß nur nicht, ob sich der Verkäufer so lange gedulden wird und nicht dann ein anderer Käufer zum Zug kommt....
     
  8. #8 Leser112, 14.12.2018
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    Cool und dabei in eigenem Budget realistisch bleiben!
    Der Makler ist sicherlich vom Verkäufer beauftragt;)
     
  9. Dimeto

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    Ja.
    Sehe ich auch so.
    Nur, wenn der Kauf des Grundstücks von der Position der Garage abhängig ist oder wenn Du vorhast, gegen die Entscheidung des Bauamtes rechtlich vorzugehen. Solltest Du wegen des Wohnhauses keinen planungsrechtlichen Klärungsbedarf haben, ist eine Bauvoranfrage IMHO Geldverschwendung. Ich halte die Gegebenheiten für so eindeutig, dass eine mündliche Absage ausreicht. Nach der Liegenschaftskarte zu urteilen, gehört die Garage, wo Du sie eingezeichnet hast, einfach nicht hin.
     
  10. #10 Fabian Weber, 14.12.2018
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    Machs einfach wie alle dort, sieht ja auch besser aus. Oder willst Du der komische Typ in der Nachbarschaft sein mit der seltsamen Garage im Vorgarten?
     
  11. #11 simon84, 14.12.2018
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    Denke auch du hast bessere Chancen eine größere Garage hinten genehmigt zu bekommen als das Konstrukt vorne...
     
  12. #12 danielhh, 17.12.2018
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    Ok Danke für eure Beiträge.
    Ich hätte noch ein zweites Grundstück als Alternative, auch kein Bebebaungsplan vorhanden. Hausnummer 27 / Flurstück 86.
    Seht ihr hier die Chance für eine Garage vor dem Haus zur Straße hin eher machbar. Ca 4 m Abstand zur vorderen Grundstücksgrenze.
    Flurstück 90/Hausnummer 21 hat an der Stelle schon ein Carport stehen, ist es deshalb bei mir auch genehmigungsfähig?
     

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  13. #13 simon84, 17.12.2018
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    Carport ist keine Garage und einen Anspruch hast du nicht darauf nur ein zusätzliches Argument
     
  14. #14 danielhh, 17.12.2018
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    Ein Carport ist doch auch eine bauliche Anlage und wird baurechtlich wie eine Garage betrachtet?!
     
  15. #15 simon84, 17.12.2018
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    Ein carport ist ein carport und eine Garage ist eine Garage

    Das einzige was sie gemeinsam haben ist dass beides für grenzbebauung Privilegierte Bauvorhaben sind, das wars.

    Wenn du nach 34 baust heißt nicht dass eine carport einer Garage gleichzusetzen ist.

    Woher kommt eigentlich der Zwang eine Garage vor dem Haus haben zu müssen?

    Schon eine etwas ungewöhnliche „no Go“ Anforderung bei der Auswahl eines Grundstücks
     
  16. #16 danielhh, 17.12.2018
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    Bei den schmalen Grundstücken geht ja nur vor oder hinter dem Haus und ich möchte nicht die Garage im Garten stehen haben ... und dann noch viel Platz für die Einfahrt verschenken.
     
  17. Dimeto

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    Du schreibst ja selber, dass es nicht genehmigungspflichtig ist. Ich vermute, Nr. 21 hat mal einfach so gebaut und bisher hat's keinen gestört, wobei gerade hier noch das Sichtdreieck ein Wörtchen mitzureden hat. Nimm' die Karte und geh' zur Bauberatung. Wenn die der Nr. 21 dann eine Rückbauverfügung schicken, ist es ja nicht dein Nachbar, wenn Du nicht kaufst :-)
     
  18. #18 Fabian Weber, 17.12.2018
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    Wieso nicht neben dem Haus als Anbau.
     
  19. #19 danielhh, 18.12.2018
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    Der Termin zur Bauberatung steht nach Weihnachten an .. mal schauen was dabei raus kommt.
    Wenn Nr. 21 es einfach so gemacht hat, dann landet es trotzdem in der Flurkarte? Ich denke Nr. 21 hat das auch schon vor mehr als 10 Jahren gemacht.
     
  20. #20 simon84, 18.12.2018
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    Kataster bzw. Grundbuch hat nix mit Baugenehmigung zu tun.

    Daten hierzu fließen aus div. Quellen ein.
     
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