Einliegerwohnung/ZFH : Wo ist der Unterschied?

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  1. wasok

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    Wo ist der Unterschied?

    Hallo

    Wo ist der Unterschied zwischen einem Einfamilien Haus mit Einlegerwohnung und einem Zweifamilienhaus, wobei die außen Größe genauso wie Höhe gleich ist.

    Wie wird das eingestuft.

    Welche Vor/Nachteile habe die beiden Varianten.

    Vielen Dank
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 07.10.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Es gab...

    gibt noch? eine Größenbegrenzung (m²) der Einliegerwohnung im Steuerrecht. Ich glaub 50 m². Daher kommen oft die Unterscheidungen. Im Prinzip:
    2FH = 2 annähernd gleichgrosse Wohnungen
    ELW = deutlich kleiner als die andere Wohnung
    MfG
     
  3. #3 Schwabe, 07.10.2005
    Schwabe

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    Also, mir fällt auf Anhieb ein gravierender Nachteil EFH mit Einliegerwohnung gegen 2FH mit Einliegerwohnung ein: Schallschutz. Beim EFH gibt es gesetzlich keine Vorschriften im Innenbereich des Hauses. Beim 2FH schon.
    Oder irre mich ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
     
  4. Eric

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    Irrtum!

    Der Schallschutz - egal, ob EFH oder MFH - richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Daß die DIN 4108 für das EFH keinen Mindestschallschutz kennt, ist belanglos.

    Da die Parteien den geschuldeten Schallschutz in der Regel nicht ausdrücklich festlegen ( db-Wert, Mindest- oder erhöhter Schallschutz ), ist der Vertrag auszulegen ( zur Anwendung kommendes Material, Qualität der Wohnung, einfach, Komfort, Luxus ), Preis, Erklärungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses ( z.B. Exposes ) usw.
     
  5. #5 Torsten Stodenb, 07.10.2005
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    Hoppla, dass sich eine Leistung nach den vertraglichen Vereinbarungen richtet, ist aber eine banale Aussage, weil sie lediglich eine Selbstverständlichkeit beschreibt. Und vor allem sagt sie gar nichts aus über einzuhaltende Bestimmungen, die im Zweifel auch nicht durch Vertrag außer Kraft gesetzt werden können.
     
  6. #6 Schwabe, 09.10.2005
    Schwabe

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    Hallo Eric,

    Okay, dann beantworten Sie mir doch mal die Frage: welcher Schallschutz muß denn im EFH eingehalten werden ?
    Annahme, es ist wie in 99,9% aller Bauverträge, zum Schallschutz nichts weiter vereinbart.

    MfG
    Schwabe
     
  7. JDB

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    Herr Schwalbe, ich staune...

    Nach DIN 4109 sind fremde Wohn- und Arbeitsbereiche zu unterscheiden, und die sind bei einem EFH mit Einliegerwohnung bereits gegeben.

    Fazit:
    Wenn der Bauantrag lautet: "EFH mit Einliegerwohnung", dann gibt's ganz klar Schallschutzanforderungen, genauso wie beim Zweifamilienhaus.
     
  8. #8 Schwabe, 10.10.2005
    Schwabe

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    Ja, stimmt.
    Entschuldigung
    MfG
    Schwabe
     
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