Einschalige Trennwand ausreichend in Reihenhaus?

Diskutiere Einschalige Trennwand ausreichend in Reihenhaus? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; wieso nicht? Geht doch? und soll der Makler das alles geprüft und gewusst haben?

  1. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    wieso nicht? Geht doch? und soll der Makler das alles geprüft und gewusst haben?
     
  2. Eric

    Eric

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    Zunächst einmal wissen wir überhaupt nicht, ob das Haus von Deiner Seite nicht den Mindestanforderungen entspricht. Die Befragung Nachbarn spricht schon mal dagegen. Das anfängliche Theater hat sich ja in Wohlgefallen aufgelöst.

    Zweitens wissen wir nichts davon, daß der Verkäufer jemals ein Schallproblem empfunden und dieses dann auch noch als Mangel des Hauses eingestuft hat. Denn dann hätte er ja eine Wertung vollziehen müssen oder aber zumindest einen begründeten Verdacht haben müssen, daß mit der Wohnungstrennwand irgendetwas nicht in Ordnung ist. Kein Anhaltspunkt. Ergo nix beweisbar.

    Drittens wissen wir nichts davon, daß der Makler gewußt hat, was das für eine Wohnungstrennwand ist, ob die ausreicht oder nicht und/oder ob denn der Verkäufer, sofern er es denn gewußt haben sollte, dem Makler mitgeteilt hat. Die Makler sind nämlich meist ahnungslos oder stellen sich zumindest so, ohne daß man ihnen das Gegenteil beweisen könnte.

    Viertens begründet allen ein verdeckter Mangel noch keine Arglisthaftung des Verkäufers oder Maklers.

    Das ganze Problem kommt allein daher, daß Du eine gebrauchte Immobilie gekauft hast, ohne sie vorher von einem Fachmann prüfen zu lassen. Und selbst wenn: Ob der den Mangel an der Trennwand entdeckt hätte??? Naja, an den Bauplänen hätte man es sehen können.

    Dazu bedarfs des Problembewußtseins. Das gibts hier im Forum, weil wir ständig Anfragen wegen dieser Murkswände haben.

    Aber warten wir mal ab, was der Anwalt morgen von dem Fall hält.
     
  3. Julius

    Julius

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    Wenn er Mandanten braucht, wird er den Fall vielleicht trotzdem annehmen.
    Hinterher hat man dann halt "leider verloren", aber das war ja nicht abzusehen...

    Aber macht nix, wenn einer durch den Kauf noch nicht genug gelernt hat, kommt eben das Lehrgeld in Form der in den Sand gesetzten Verfahrenskosten noch hinzu.

    Aber es besteht schließlich noch die Hoffnung, daß die Rechtsschutz die Deckung ablehnt.
     
  4. #24 brueller, 16.01.2008
    brueller

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    Hallo zusammen,

    wir stehen vor einer ähnlichen Frage.

    Wir haben 2005 von einem Bauträger in einer Wohnanlage ein Stadthaus erworben und Ende 2006 bezogen.

    In der Wohnanlage wurden insgesamt 15 Häuser mit 12 Eigentümergemeinschaften errichtet.

    [​IMG]

    Unser Stadthaus ist eines von fünf in Haus 12 und sieht von außen wie ein Reihenhaus aus. Der einzige Unterschied zum "normalen" Reihenhaus besteht darin, dass wir im Keller eine gemeinsame Schleuse zur Tiefgarage haben. Das Objekt ist in Wohneigentum aufgeteilt. Dies war uns auch von Anfang an bewusst. Nur war uns bei Kaufvertragsabschluss nicht klar, dass es nicht nach Reihenhausstandard (zweischalige Trennwände) gebaut wird. Aus den Plänen war das für uns (Laien) nicht ersichtlich. Erst in der Bauphase haben wir gesehen, dass die Trennwände einschalige Betonwände sind und die Decken durchgehend gegossen wurden.

    Nach einem Jahr im neuen Haus vermuten wir, dass der Schallschutz nicht eingehalten wurde, da wir doch einige Geräusche wahrnehmen können. Wir werden wohl einen Gutachter beauftragen, das zu überprüfen.

    Hierbei ist natürlich die Frage interessant, ob hier der Schallschutz für Wohneigentum oder der für Reihenhäuser eingehalten werden muss.
    In der Bau- und Ausstattungsbeschreibung für die gesamte Wohnanlage steht nur: "Für den Schallschutz gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen nach DIN 4109".

    Wie ist hier die Meinung im Forum?
     
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