Einspruch der Nachbarn bei Freisteller möglich?

Diskutiere Einspruch der Nachbarn bei Freisteller möglich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Jede Baugenehmigungsbehörde (Bauordnungsamt) muss negative Nachbar'zustimmungen' (analog zu negativem Einvernehmen von Gemeinden) ersetzen,...

  1. #21 Jo Bauherr, 20.11.2021
    Jo Bauherr

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    Jede Baugenehmigungsbehörde (Bauordnungsamt) muss negative Nachbar'zustimmungen' (analog zu negativem Einvernehmen von Gemeinden) ersetzen, sofern der Bauantrag formell ansonsten allen! gesetzlichen Regelungen entspricht.

    ... Ein guter menschlicher Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter bei der Bauaufsicht kann hier zudem zielführend sein ...
     
  2. Dimeto

    Dimeto

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    Das ist ein Widerspruch. Entweder habt Ihr die Gemeinde nach Art. 58 BayBO über Euer Vorhaben in Kenntnis gesetzt, oder Ihr habt einen Bauantrag nach Art. 59 gestellt.
    Ja, das ist möglich.
    Ich gehe mal davon aus, dass Ihr keinen Bauantrag gestellt habt, sondern nach Art. 58 eingereicht habt. Wenn Euer Planer keinen Bock geschossen hat, werdet Ihr gar keine Genehmigung erhalten, somit kann sie sich auch nicht verzögern.
    Das kommt darauf an, welchen Einfluss der Nachbar bei der Gemeinde hat. Theoretisch ist es möglich, dass er bei den entscheidenden Personen Unsicherheiten auslöst und nach Art. 58 Abs 4 auf ein Genehmigungsverfahren umgestellt wird. Das muss aber begründet werden. So wie Du den Fall darstellst, will der Nachbar nur quertreiben. Das sollte auch die Behörde erkennen. Sie wird sich dann hüten, das Verfahren umzustellen, weil es Arbeit ist, Verantwortungsübernahme erfordert und Ärger verheisst.
    Nein.
    Ja.
    Er kann es nicht verzögern. Es könnte ihm aber gelingen, die Leute bei der Gemeinde zu bequatschen und die verzögern dann.
    Nein, es sei denn es gelingt Dir, ein Amtsvergehen nachzuweisen.
    Zum Nachweis, dass die Gemeinde Dir Unrecht tut.

    Nein. Wenn er die Gemeinde nicht dazu bringt das Verfahren umzustellen, kann er nur klagen, was ohne himmelschreiende Bauverstöße keine aufschiebende Wirkung entfaltet.
     
    nordanney, simon84 und msfox30 gefällt das.
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