Einspruch Neubaugebiet HILFE

Diskutiere Einspruch Neubaugebiet HILFE im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, das ist wirklich wichtig, leider wissen wir nicht wie, was wo und wer. Schon 6 Jahre bevor wir gebaut haben wurde in unserer Gemeinde...

  1. #1 Jens085, 04.07.2021
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    Hallo,

    das ist wirklich wichtig, leider wissen wir nicht wie, was wo und wer.

    Schon 6 Jahre bevor wir gebaut haben wurde in unserer Gemeinde ein Neubaugebiet geplannt (welches uns extrem benachteiligt). Dieses wurde dann wegen massiven Problemen nach der Öffentlichkeitsbeteiligung wieder ad acta gelegt. Bis der alte, jetzt neue Bürgermeister wieder gewählt wurde. Dieser will das jetzt auf biegen und brechen durch boxen. In sehr kurzer Zeit.

    In zwei Wochen werden die Stellungnahmen der Träger/Vereine/Verbände/Anwohner verlessen bzw. die Stellungnahmen dazu. Die Stellungnahmen der Gemeinde zu den Einwänden sind absoluter Schwachsinn und würden einer Diskussion nicht stand halten. Jedoch ist hier viel "Dorfpolitik"...

    Der Bebauungsplan muss komplet überarbeitet werden.

    Jetzt ist es aber so, dass ich während der Sitzung als Anwohner nur kurze (maximal 2) Fragen mündlich vorbringen darf. Das reicht bei weitem nicht, meine ausformulierten Anmerkungen/Fragen umfassen 5 Seiten!

    Wie und wo muss und kann ich das einbringen, dass ich a) sicher bin eine Antwort zu bekommen und b) mir meine Rechte für später wahre.

    Wie gesagt, erstmals geplannt und vorgelegt wurde das ganze vor 6 Jahren, gebaut haben wir vor 2. Das geplannte Baugebiet grenzt an "unseres" an und das erste Haus des Baugebiets wäre sozusagen das übernächste Haus.

    Könnt ihr mir da helfen? Ich möchte nur, dass ich entweder eine belastbare Antwort erhalte und/oder der Brief in einer Sitzung verlesen wird und ich später auf meine Einwände verweisen kann. Meinetwegen, auch ohne, dass ich dazu nochmal Stellungnehmen kann.

    Viele Grüße
     
  2. #2 Kriminelle, 04.07.2021
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    Was ist denn jetzt Dein Problem? Das kann man aus Deinem Beitrag nicht so ohne weiteres erkennen (auch wenn man sich das denken kann)
     
  3. #3 Jens085, 04.07.2021
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    Das Problem ist, an wenn richte ich wie meine Bitte um Stellungnahme so, dass ich später darauf verweisen kann und eine verbindliche Antwort durch die Gemeinde/den Bürgermeister erhalte. Derzeit ist der Status "Prüfung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung und sonstier Behörden/Träger". Hierzu gibt es eine Stellungnahme mit dem Hinweis auf Überabeitung des Bebauungsplans. Die Stellungnahme wird in kürze verkündet.

    Wir hatten keine Möglichkeit an der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung teilzunehmen, da diese vor 5!! Jahren stattfand. Damals hatten wir in den Ort noch nicht gebaut bzw. hatten kein Grundstück.

    Es geht mir wirklich nur darum wenn ich wann und wohin ein Einschreiben schicke... ;-) Der Bürgermeister möchte uns nicht zu Wort kommen lassen... Die Stellungnahme (aller Behörden/Träger und Anwohner), welche mir seit kurzem vorliegt ist eine Frechheit (und wenn ich es so sagen darf ein Hohn für unseren Rechtstaat). Aber das bringt mich nicht weiter ;-)
     
  4. Domski

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    Wenn die Beteiligung der Öffentlichkeit 5 Jahre her ist, prüfe die entsprechenden Fristen für öffentliche Auslegung und deren Bearbeitung. Ich tippe darauf, das jetzt erneut Oderbruch ausgelegt werden muss. Damit hättest du dann die Chance, formal korrekt eine Stellungnahme abzugeben.
     
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  5. larry

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    Und was willst Du erreichen? Das Baugebiet verhindern, damit Du Deine Ruhe hast? Oder geht es um gestalterische Themen?
     
  6. #6 Fabian Weber, 04.07.2021
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    Frag doch einfach beim Bauamt schriftlich nach...
     
  7. #7 Jens085, 04.07.2021
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    Es geht um vieles. Zum einen würde durch das Neubagebiet unsere Nebenstraße zu einer Hauptstraße wodurch die Verkehrsführung geändert werden müsste, zum Nachteil aller Anwohner, zum anderen soll (der bürgermeister verdient an dem neubaugebiet mit... sehr stark) in einem Ort mit 98% einfamielienhäusern ein Neubaugebiet mit mehrfamilienhäusern (nahezu Sozialbauten) entsehen. Auch ist die Wasserversorgung schon jetzt nicht sichergestellt (teilweise für minuten kein Durck zu stroßzeiten), das wird nicht besser mit 70 neuen Parteien.

    Alle Träger BUND, NABU etc. haben wiedersprochen da es offensichtlich nicht um den Eigenbedraf des ortes geht und in der Region kein weiteres Neubaugiebt (es gab 3 in den letzten 5 Jahren geplannt ist. )

    Auch wurden etlichen Nachbarn nötige abweichungen vom Bebauungsplan nicht gestattet (Entwässerung) mit dem Argument es ist so und so in dem Ort und das neue Baugebiet würde es erlauben. Jeden Nachbar sind hier mehrkosten von ca. 25.000 Euro enstanden...

    Selbst die LMB hat gesagt, das Neubaugebiet liegt nicht verkersgünstig und es müssten massnahmen zum Lärmschutz und signifikante Änderungen am der Verksplannung gemacht werden, was nicht in relation steht...

    last but not least... Die kosten für das Neubagebiet übersteigen die Einahmen bei weitem (allein die Entwässerung müssten für 1,5 Milionen euro saniert werden)...

    Ach ganz cool...die Zufahrstraße muss durch ein Privatgrundstück laufen und das Niveau des Baugebietes muss angeglichen werden damit dem das Wasser nicht in den Garten läuft... die Reaktion des Planers "Stimmt doch gar nicht, da findet man zusammen vor ort eine Lösung"... Die Lösung wird sein, dass der gute eine ordentliche Summe bekommt damit er Ruhe gibt...

    Wie gesagt, die Entscheidungsträger verdienen hier ordentlich mit... sagen draut sich, wie so oft, keiner was...

    @Domski
    Ich bin leider neu auf dem Gebiet, wo kann ich das nachschauen

    @Fabian Weber
    D.h. das Bauamt muss mir Antworten und darf mich nicht an den Bürgermeister verweisen wenn es um formelle fragen geht (wie diese)... Ich möchte den Trumpf der "Überraschung" nicht aus der Hand geben. Ich kann nur einmal Fragen so das es "weh tut"...
     
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  8. #8 Jens085, 04.07.2021
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  9. #9 simon84, 04.07.2021
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    Das Mittel der Wahl hier ist ein Fachanwalt vor Ort der die gesamte aktenlage kennt bzw sichten kann.
    Er kennt auch die (rechtlichen) Details Fristen und Prozesse etc
     
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  10. #10 Jens085, 04.07.2021
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    Das ist mir schon klar... jedoch ist die Sitzung schon vorher...

    Auch ist das Problem, dass es abhängig vom Sachstand nicht sichergestellt ist, dass die Rechtschutz hier übernimmt...

    @Domski
    ich finde die Frist nicht... kannst Du mir kurz sagen wo ich da nachschauen muss...
     
  11. #11 simon84, 04.07.2021
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    Was heißt die Sitzung ist „vorher“ ?
    Ruf den Anwalt an und mach ihm Beine mit dem Termin
     
  12. #12 Jens085, 04.07.2021
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    @simon84
    in 3 Tagen... wir (Anwohner) wissen erst seit 2 Tagen, dass es Punkt der Sitzung ist und es hat jeden überrascht (Hier müssen viele Gelder im Hintergrund geflossen sein). Problem ist, wir brauchen Zeit uns zu "formieren". Wenn Der Plan jedoch beschloßen wurde, sind viele Rechtsmittel versperrt...Gerade habe ich jedoch die Anlage zum Sitzungspunkt gefunden. Dort steht:

    Sachverhalt:
    Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan wurde im Zeitraum vom 08.08.2016 bis zum 14.09.2016 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu erhielten die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Dem Planungsbüro wurden die eingereichten Stellungnahmen / Anregungen zur Stellungnahme vorgelegt. Die Kommentierung bzw. Stellungnahme sowie der Beschlussvorschlag des Büros ist als Anlage beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung ist diese nicht ergänzungsbedürftig, sodass darauf basierend die Abwägungsentscheidung herbeigeführt werden kann. Die Originalstellungnahmen können während der Gemeinderatssitzung eingesehen werden.

    Hinweis zum weiteren Verfahren:
    Zum weiteren Verfahren ist auszuführen, dass nach erfolgter Abwägungsberatung das Beratungsergebnis in den Bebauungsplan übernommen bzw. eingearbeitet wird. Des Weiteren liegen die vollständig überarbeiteten Unterlagen zum o.g. Bebauungsplan zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Derzeit befinden sich für das weitere Verfahren notwendige Gutachten noch in der Überarbeitung, welche anschließend in die Unterlagen zur Bebauungsplanung einzuarbeiten sind. Nach erfolgter Einarbeitung sowie Überarbeitung der Bebauungsplanunterlagen kann in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen die Annahme des Entwurfes behandelt sowie der Offenlagebeschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB gefasst werden.

    Das verstehe ich halt nicht irgendwie ein wderspruch, oder? Der Punkt wird Tituliert mit Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB

    Heißt dies, es es gibt eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden/Träger oder wie darf ich das verstehen?


    Und ja, morgen werde ich viele Ämter, Anwälte etc. anrufen aber besonders bei Ämtern darf man keine neutrale Meinung mehr erwarten. Der wäre es mir wichtig schon im vorfeld einschätzen zu können wie was wo möglich ist. Besonders der Anwalt wird in seinem Sinne (wie verdiene ich am meisten) beraten...
     
  13. #13 simon84, 04.07.2021
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    noch mal : Telefonhörer in die Hand und Anwalt anrufen!

    Das ist nicht meine Erfahrung mit dieser Berufsgruppe.
    Anwälte, Staatsanwälte und Richter durchlaufen die gleiche bzw. sehr ähnliche Ausbildung und haben ähnlich gelagerte Werteorientierung. Nämlich die Gerechtigkeit zu vertreten.

    An so einem Fall dürfte ein Anwalt der in dem Bereich spezialisiert ist auch persönlich interessiert sein, die streiten sich sonst doch wegen maschendrahtzäunen und Sonstigem vor Gericht.

    Zum Honorar kann er dir auch zu Anfang schon relativ genaue Aussagen machen !
     
  14. #14 Kriminelle, 04.07.2021
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    Verstehe ich es so, dass Du gegen das Neubaugebiet bist?
    Eure Nebenstraße dient Eurem Neubaugebiet? War sie denn schon da, als Euer Neubaugebiet erschlossen wurde?


    Mehrfamilienhäuser sind nicht gleich Sozialbauten.
    Dafür gibt es ja Städteplaner.
    Wie war es mit Eurem?

    Ich finde es immer recht schwer als Außenstehender, wenn man liest, dass sich einer gegen eine Nachbarbebauung auflehnt, weil er für sich Nachteile sieht, ihm es aber egal war, als er sein eigenes Grundstück gefunden/gekauft hat. Schließlich gab es die Planung ja auch schon vorher, die wird ja nicht aus dem Boden gestampft.
    Ist es tatsächlich so, dass da Mist geplant wird oder ist es so, dass man egoistisch sein Refugium verteidigt, weil man persönliche Nachteile hat.
     
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  15. #15 simon84, 04.07.2021
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    Ein Neubaugebiet nur mit EFH und DHH ist heute auch nicht mehr zeitgemäß. Hat ja nichts mit der Fragestellung zu tun aber da treffen auch sehr konträre Meinungen aufeinander.

    Ich persönlich finde, dass in jedem Neubaugebiet mindestens ein Gebäude mit 6WE sein sollte.

    gibt ja auch genug Leute die kein Haus brauchen wollen oder sich nicht leisten können, auch auf dem Dorf.
     
  16. #16 Gast85808, 04.07.2021
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    @Kriminelle Du hast mir das Dings ausm Mund genommen.:28::28::28:
     
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  17. #17 Kriminelle, 04.07.2021
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    Gut, dann stecke ich mal die Prügel für uns beide ein, die gewiss noch kommt ;)
     
  18. #18 Gast85808, 04.07.2021
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    Keene Sorje, bischen hab ich auch noch im Köcher... :biggthumpup:
     
  19. Dimeto

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    Na bitte. Die Offenlage hat noch nicht stattgefunden und soll "in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen" beschlossen werden. Da noch nicht alle Gutachten vorliegen, sieht es nicht so aus, dass dieser Beschluss nächste Woche gefasst werden kann. Du hast also noch genug Zeit, Mitstreiter und Juristen zu suchen. Und selbst wenn der Offenlagebeschluss in drei Tagen erfolgen sollte, muss dieser noch öffentlich bekannt gemacht werden und dann hast Du noch einen Monat Zeit, Deine Einwände vorzubringen.
    Ich sehe keinen Widerspruch. Wo siehst Du ihn?
    Ja. Steht ja alles da: Die "frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB" fand 2016 statt. Das ist ein erstes Abklopfen der zu erwartenden Widerstände aus Bevölkerung und Verwaltung. Anscheindend zu viel Widerstand für die damals Verantwortlichen. Diese Beteiligung entfaltet aber auch noch keine Rechtswirkung, ist juristisch eher unbedeutend. Ernst wird es mit dem Beginn der Offenlage. Hier darfst Du keine Zeit verlieren. Gehen Deine Einwände nicht fristgerecht ein, sind Deine Rechte weitestgehend verwirkt.
    Viel Spaß. Glaskugel: Man wird Dich auf die offiziellen Wege verweisen; Teilnahme an öffentlicher Gemeinderatssitzung und Abgabe einer Stellungnahme während der Offenlage.
    Immer schön die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde in der lokalen Presse und im Internet verfolgen. Da steht dann, wann Du Dich an wen wo wenden kannst.
    Kannst Du das beweisen?
    Kannst Du das beweisen?
    Vielleicht, weil es keine Beweise gibt?
    Und Alle, die dagegen sind, haben was gesagt, sonst wüsstest Du ja nicht, dass sie dagegen sind.
    Für Deine Stellungnahme solltest Du Dir unbedingt professionellen Rat suchen, da Du Deine Argumente hier nicht schlüssig darlegst. Dann gibt es noch die Möglichkeit, sich an die Opposition und die Presse zu wenden und den anderen Bedenkenträgern Unterstützung bei ihrer Arbeit anzubieten.
     
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  20. #20 Jens085, 04.07.2021
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    Danke für Deinen Kommentar, ja es geht mir nicht darum im alleingang eine Bauleitplanung um den haufen zu werfen. Jedoch braucht es Zeit, Anwälte, Anwohner und die Presse mit ins Bot zu holen. Die haben wir aber nur, wenn wir Zeit haben alles auszuarbeiten.

    Die Frage nach den Beweisen ist gut. Das Ganze ist wie gesagt eine wirklich lange Geschichte (wie wir gemerkt haben). Auch sehr prikär, im Gemeinderat sitzen der Inhaber der Bauunternehmung welche wohl die Erschließung machen wird. Der Bürgermeister ist der Inhaber des Architektenbüros welches die Plannungsentwürfe gemacht hat... ich frage mich bis heute wie das überhaupt möglich sein kann. Die Verrflechtungen sind hier endlos. Ich gebe Dir Recht, vor Gericht hält all das sicher nicht stand... aber in der Presse und in den Sitzungen.

    Die Sache mit der Glaskugel ist gut... mir ist klar, dass wir auf die Sitzungen verwiesen werden. Ich möchte aber erreichen, das meine Bedenken aufgenommen werden und ich im "Nachgang" mit dem Anwalt anklopfen kann. Problem ist, wenn man bei der offenlegung sich nicht zu Wort gemeldet hat, dann ist es eigentlich aussichtlos. Die Rechtschutz übernimmt die Kosten nicht und die Aufsichtbehörde wird nicht tätig...

    Verzeih bitte, es wirkt alles etwas chaotisch. Liegt aber daran, dass eine transparente Darstellung des Sachverhalts sehr langwirig wäre.

    Es gibt viele die Dagegen sind, aber leider sind die Personen mit dem meisten Einfluss/Geld dafür... Presse ist auch so ein Thema, die ist hier sehr parteiisch und Opposition... hmm, die gibt es nicht wirklich... leider in kleineren Gemeinden nicht unüblich....
     
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