Einstellung der Arbeit???

Diskutiere Einstellung der Arbeit??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe damit nicht sagen wollen, daß der Anwalt gleich im Vordergrund arbeiten soll. Es gibt aber genügend juristische Fallstricke, über die der...

  1. Lukas

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    Ich habe damit nicht sagen wollen, daß der Anwalt gleich im Vordergrund arbeiten soll.
    Es gibt aber genügend juristische Fallstricke, über die der juristische Laie gern stolpert.
    Da gehts um Fristen, Wortwahl und andere Spitzfindgkeiten.

    Gruß Lukas
     
  2. #22 Shit Happens, 20.02.2011
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    Das stimmt wohl na da ist der Anwalt schon involviert :hammer: aber den lassen wa noch nicht raus, hoffe müssen wa auch nicht.:bef1004:

    MfG
     
  3. #23 Deichblume, 14.03.2011
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    Dachte ich auch - habe grad einen solchen Fall. Trotz Fertigstellung, Abnahme und Inbetriebnahme des Werkes weigert sich AN zu zahlen (stattdessen soll ich ihm 400 Euro von der Baranzahlung zurückgeben, daß er mir die "Restsumme" dann "vor meinen Augen" überweisen kann. Für wie blöd hält der mich eigentlich? Überweist womöglich vor meinen Augen und zieht dann nach ner Stunde die Überweisung wieder zurück?

    Leider ist noch eine kleine Restarbeit zu erledigen (Wert ca. 150 Euro), auf deren Erledigung ich aber verzichten möchte. Gibt es da nicht so eine Art "Zerüttung des Geschäftsverhältnisses" oder so? Ich wurde dort schon nach Strich und Faden vera...
     
  4. Dimi

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    Wenn ich das hier so lese, könne mir Leute wie Ihr einfach nur leid tun.

    Haben die Auftraggeber denn gar kein Ehrgefühl.

    Schweinerei. Denen kann man nur das schlimmste wünschen.

    Es sei denn es gibt gute Gründe für das nichtzahlen, aber dann geht man doch

    wenigstens auf Gespräche ein.
     
  5. #25 Wieland, 14.03.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Ist dies der erste Auftrag für diesen Auftraggeber ?

    Grüße
     
  6. abtho

    abtho

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    Hallo Zusammen,

    Ich war zu früheren Zeiten GU-Bauleiter :yikes. In einem solchen Fall hat unsere Rechtsabteilung dann vom Bauherrn eine Vertragserfüllungsbürgschaft (10% der Auftragssumme) nach §648 BGB gefordert :deal. Diese kann jederzeit gefordert werden und sollte der Bauherr sich weigern, hat mein ein sofortiges einseitiges Kündigungsrecht.
    Hier haben dann die zahlungsunwilligen Bauherrn gemerkt, dass der Spaß vorbei ist und man war dann noch mit der Vertragserfüllungsbürgschaft abgesichert. Das war dann die Notbremse, denn eins ist klar, dieser Schritt ist natürlich Gift für das Vertragsverhältnis, hilft einem aber an sein Geld zu kommen.
    Im Kleinen ist dies auch möglich, d.h. so mancher Subunternehmer hat dies vom GU auch gefordert.

    Viele Grüße von der Ostalb
    Thorsten
     
  7. #27 Baufuchs, 14.03.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @abtho

    §648 = Sicherungshypothek nix Vertragserfüllungsbürgschaft

    §648a = Handwerkersicherung, kann aber bei privaten Bauherren, die ein Eigenheim errichten lassen nicht angewendet werden.
     
  8. abtho

    abtho

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    @baufuchs
    stimmt §648a

    @Shit Happens
    Handelt es sich hier um ein EFH? Hab ich was überlesen?

    Gruß Thorsten
     
  9. karle

    karle

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    Nicht ganz!

    Er kann eine Sicherheit (z.b. Bürgschaft) in Höhe von 100% seiner voraussichtlichen Leistung fordern. Daneben kann er für zusätzliche Arbeiten, die entstehen könnten pauschal 10% dieser Summe ansetzen.

    Insgesamt kann er also Sicherheiten in Höhe von 110% der Auftragssumme verlangen. Angemessene Frist von 7-10 Tagen ist ausreichend. Danach kann er den Vertrag kündigen (macht es aber mit Sicherheit nicht einfacher an die bisherigen Aussenstände zu kommen).

    siehe z.b. http://www.hwk-chemnitz.de/beratung/fragen_antworten_bauhandwerkergesetz.htm#frage5
     
  10. karle

    karle

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    Die Sicherheit kann ab Vertragsabschluß bis zur Zahlung der Schlußrechnung gestellt werden (sogar noch nach der Abnahme!).

    Geleistete Abschlagszahlung sind evtl. abzuziehen.

    Was dabei unter anderem zu beachten ist, bitte in dem Link nachlesen! (Z.b. beim privaten BH im Efh oder bei der öffentlichen Hand nicht möglich.)
     
Thema: Einstellung der Arbeit???
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