Eintragung einer Baulast bezahlen lassen?

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  1. Bau92

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    Hallo zusammen,

    meine Nachbarn möchten gerne umbauen und benötigen dafür eine Nutzungsänderung.

    Man hat mich darum gebeten der Eintragung einer Baulast aufgrund der Abstandsflächen zuzustimmen (siehe Foto im Anhang, hellblauer Bereich).

    Im Grunde habe ich nichts dagegen, da die vorhandenen Gebäude von mir sowieso Bestandsschutz haben und ich auch wahrscheinlich nie vorhabe diesen Bereich zu bebauen, da es primär Gartenfläche ist. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 2 Meter x 9 Meter.

    Meine Frage ist jetzt; kann ich hierfür eine Ausgleichszahlung verlangen und wenn ja wie hoch könnte diese sein (woran orientiert sich diese?). Oder würdet ihr dem Frieden Willen dieser Eintragung einfach zustimmen?

    Vielen Dank vorab für eure Antworten!
     

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  2. #2 simon84, 05.12.2024
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    Dem entsprechenden Bodenrichtwert

    Ich persönlich würde es wahrscheinlich machen, je nach Situation.
     
  3. #3 hanghaus2000, 05.12.2024
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    Ich wuerde das nicht unterschreiben und schon gar nicht fuer den Bodenrichtwert.

    Der Nachbar hat einen gewaltigen Vorteil. 18 m2 * Miete * 30 Jahre* die Etagen. Frag den doch erst mal was es Ihm wert ist.

    Du kannst doch nicht wissen, was in Zukunft mit Deinem GS passiert. Dann darfst Du zur regulaeren Abstansflaeche noch zusaetzlich mehr Abstand einhalten.

    Wenn Du es finanziell nicht noetig hast mach es nicht.
     
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  4. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Man kann Abstandsflächen nicht "zustimmen", ohne sie übernehmen zu müssen.
     
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  5. #5 Steven1000, 06.12.2024
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    Hallo

    "der Eintragung einer Baulast ....zuzustimmen.
    Die Überumpelungstaktik. Finde ich schon dreist.
    Deinem Nachbar ist sicherlich klar, was er von dir verlangt.
    Würde ich nie und nimmer zustimmen, und wenn, gegen ordentlich Geld.
    Als ich vor 20 Jahren baute, stand ich vor der Wahl, meine Garage (die direkt an das haus grenzt, als Grenzbebauung auszuführen oder 1,50 Meter eingerückt. Dies bedingte die Übernahme der Baulast durch den Nachbarn.
    Ich bot ihm 3.000 Euro an.
    Er hatte die Möglichkeit, das Geld zu nehmen oder die Garage 1,50 näher zu seinem Grundstück gebaut zu bekommen. Ich lud ihn anschließend zu einem edlen Restaurant ein und wir freuten uns bzgl den beidseitigen guten deal.

    Stefan
     
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  6. Dimeto

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    Ja.
    Am Wert der Beeinträchtigung für Dein Grundstück und am Wert des Nutzens für das Nachbargrundstück.
    Nein. Da auf Deinem Grundstück aber schon eine Baulast ruht, fallen die grundsätzlichen Nachteile einer Belastung bei der Ermittlung des Beeinträchtigungswertes schon mal weg.
     
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  7. #7 Architectus, 10.12.2024
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    Jede Eintragung bedeutet Minderung in der Nutzung deines eigenen Grundstücks, das kann man nicht mal eben so machen.
    Wenn du oder deine Nachfolger erweitern wollen,werden sie es wohl merken, wenn du oder deine Nachfolger verkaufen wollen, werden sie es sicher merken, Grundstücke mit Baulasteintragunge sind Wertgemindert und spätestens der neue Käufer wird das realisieren.
     
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