Elektrik, Stromzähler in den Keller? Pflicht ab 2035?

Diskutiere Elektrik, Stromzähler in den Keller? Pflicht ab 2035? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, wir renovieren gerade eine Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus. In der Wohnung gab es nur eine Phase L1, demnach auch keinen...

  1. #1 sbmiles21, 12.03.2024
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    Hallo zusammen,

    wir renovieren gerade eine Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus. In der Wohnung gab es nur eine Phase L1, demnach auch keinen Durchlauferhitzer. Das wollten wir ändern (21kW DLErhitzer anbringen):

    Ausgangszustand
    • Haus Baujahr: 1960
    • Wohnung war bis dato vermietet, Mieterin leider gestorben
    • Verkabelung in der Wohnung 1.5mm2, 3 adrig, rot/grau/schwarz
    • Der Stromkasten+ Stromzähler(verplombter,digital display) befindet sich im Hausflur (wie bei allen Parteien im Haus)
    • 4 Sicherungen für die ganze Wohnung (anscheinend zu wenig)
    • PEN System, also ohne Schutzleiter

    Wir haben den Elektriker geholt, da wir vom Zähler L2 und L3 noch bräuchten, dieser meinte:
    • Der Elektriker will keine L2,L3 ziehen, ohne den Stromzähler in den Keller zu versetzen (Pflicht ab 2035, Zentralisierung, Brandschutzes etc.)‍♂️.
    • Er meinte Zähler+Sicherungen im Flur wäre illegal.
    • Er kann es machen, verplombt ihn aber nicht -> rät davon ab, wenn man vermieten will (wollen wir)
    • Im Keller ist ein PE, anscheinend nur in die Wand gesteckt (also ohne Erdspiess...), dies scheint nicht korrekt zu sein.

    Der Elektriker wird nur tätig wenn
    • Komplett neue Wohnungsverkabelung
    • Sicherungskasten in die Wohnung
    • neue Zuleitung von Keller über Kamin in die Wohnung
    • Zähler im Keller
    • Erdspiess für PE setzen
    Gibt es diese Regelung das ab 2035 alle Stromzähler/Kästen aus dem Flur in der Keller müssen?

    Es ist natürlich ein erheblicher Mehraufwand, uns würde es reichen L2,L3 in den Sicherungskasten zu ziehen und den Durchlauferhitzer anzuschließen.
    Sind etwas verzweifelt, da es natürlich ein großer Koste unterschied ist. Hoffe jemand kann uns einen Rat geben, zumindest ob uns der Elektriker nicht über den Tisch ziehen will......:/

    Danke


    Grüße
     
  2. #2 nordanney, 12.03.2024
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    Nein, die gibt es nicht. Aber 2035 ist das Stichjahr für digitale Zähler.

    Davon abgesehen haben wir 2024 und nicht 2035. Ist ja so, als ob Du zu VW gehst und keinen Benziner mehr bekommst, weil ja 2035 der Verkauf von Verbrennern verboten wird.

    Fazit: Such Dir einen anderen Elektriker oder er soll Dir schwarz auf weiß zeigen, wo die gesetzlichen Vorgaben niedergeschrieben stehen, an denen er sich angeblich orientiert.

    P.S. Ich bin auch Vermieter. Aber u.a. in einem kellerfreien Haus. Da wird der Elektriker aber Schweißperlen auf der Stirn haben, wenn er den Zähler verlegen will...
     
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  3. #3 sbmiles21, 12.03.2024
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    Hallo Nordanney,

    danke für die schnelle Rückmeldung.
    Kann der digitale Zähler dann im Hausflur bleiben oder muss er in den Keller?

    danke

    Grüße
     
  4. #4 nordanney, 12.03.2024
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    Hausflur.
     
  5. BaUT

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    Das eigentliche Problem besteht darin, dass ihr eine Anlagenerweiterung für die Wohnung wollt und dass diese nicht so ohne weiteres zu machen ist, weil die bestehende Anlage offensichtlich die Mindestanforderungen an die TAB des Netzbetreibers entspricht.

    - keine Erdung
    - wenig Leiter
    - zu wenig Kreise
    - Schutzniveau vermutlich also von anno dutz

    Die Wohnung muss also ganz neu aufgesetzt werden.

    Der Nachkriegsstandard mit Steigeleitungen, Zähler und Sicherungskasten im Treppenhaus geht so nicht mehr.
    Die TABs des Netzbetreiber sehen vor, dass die Zähler zu zentralisieren sind und dass die Sicherungskästen in die Wohnung gehören.
    Und Elt-Installationen ohne Brandschutz im 1.Fluchtweg ist ja heute auch nicht mehr state of the art.
     
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  6. #6 Tikonteroga, 12.03.2024
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    Hallo,

    du könntest vielleicht mal in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zutreffenden Bundeslandes nachschauen. Der "Anhang D – Geeignete Räume für den Einbau von Zählerschränken" ist wohl relevant. Ist halt die Frage ob die Änderung die du durchführen möchtest dich dann zur Einhaltung verpflichtet... So wie ich das beim überfliegen verstanden habe, könnte es evtl. nicht zulässig sein, einen Zählerschrank in einem Hausflur (=Fluchtweg?) von einem Mehrparteienhaus aufzustellen...

    Vielleicht könntest du Rücksprache mit dem Netzbetreiber zwecks Klärung halten...
     
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  7. #7 Fred Astair, 12.03.2024
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    Jede Änderung der Installation zwingt Dich dazu, die heutigen Mindestanforderungen einzuhalten. Dazu gehört unter anderem der Brandschutz des Treppenhauses als ersten Fluchtweg. Das heißt alle Leitungen und Einrichtungen, die nicht zur alleinigen Versorgung des Treppenhauses dienen, haben da nichts verloren. Du könntest höchstens alles in E90 einpacken. Ob das bei Zählern, Die frei zugänglich bleiben müssen, allerdings geht?
     
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  8. #8 BaUT, 12.03.2024
    Zuletzt bearbeitet: 12.03.2024
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    Wenn es nur um Zählertausch ginge, dann könnte man unter Wahrung des "Bestandsschutzes" den neuen Smarten Zähler evtl. wieder im TH einsetzen. Aber das ist ja nicht das "Hauptproblem" des TE. Er wünscht die Erweiterung einer bestehenden Anlage und da greifen dann die aktuell gültigen TAB!!!

    Da hat der Eli also ganz recht, dass er den bestehenden Sicherungskasten im TH nicht einfach um weitere Sicherungsplätze Klemmbänke für L2 und L3 erweitern will/darf. Und wenn die Erdung im Haus auch nicht vorhanden ist, dann wäre diese im Rahmen des Umbaus der Wohnungseinheit eben auch gleich nachzurüsten. Arbeiten
     
  9. #9 Haenger, 12.03.2024
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    Rot wohl nur an den Lichtschaltern?
    Beim Renovieren ohne Mieter eigentlich eine gute Gelegenheit Mal alles auf aktuellen Stand zu bringen.

    Das teuerste an der Geschichte ist die Arbeitszeit, man kann aber Eigenleistung erbringen.
    Finde ich nicht zwangsläufig

    PEN ist N und Schutzleiter in einem.
    Der kann getrennt werden und wird danach als N und PE geführt.
    Ich denke dein Mieter sollte Zugriff auf seine Sicherungen haben.
    So kann kann ich mir das nicht vorstellen ?


    Ich würde übrigens einen anderen Elektriker suchen :)
     
  10. BaUT

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    Das darf er gar nicht!!! Wenn er den Zähler entsiegelt und nach seinen Arbeiten unversiegelt lässt, muss er dies dem Netzbetreiber mitteilen. Tut er dies nicht, so läuft der Hausbesitzer/Anschlussinhaber Gefahr in den Verdacht jahrelangen Stromdiebstahls zu geraten. Das kann teuer werden!
     
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