Elektriker will vollen Betrag direkt nach Rohinstallation

Diskutiere Elektriker will vollen Betrag direkt nach Rohinstallation im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; @HoisleBauer22 Vertrag hin oder her. Mach doch einfach, was für dich am sichersten ist. Zahle den Betrag soweit die Leistung erbracht ist - Zug um...

  1. #41 msfox30, 17.05.2023
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    @HoisleBauer22 Vertrag hin oder her. Mach doch einfach, was für dich am sichersten ist. Zahle den Betrag soweit die Leistung erbracht ist - Zug um Zug. Zahlst du alles rennst du den Eli nur hinter her damit er weiter macht. Zahlst du nicht alles wie gefordert, soll er dich doch erst mal verklagen... Dann ist dein Geld aber nicht weg.
     
  2. #42 klappradl, 17.05.2023
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    Wenn der Eli dann nichts mehr macht, ist aber vielleicht noch viel mehr Geld weg.
     
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  3. #43 msfox30, 17.05.2023
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    Wenn es der Eli ehrlich meint, dann macht er weiter. Dann steht er hinter seinem Handwerk und nicht hinter seinem Vertrag.
     
  4. #44 HoisleBauer22, 17.05.2023
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    Jo, richtig, die 8000 sind pro Raum rund 4 Steckdosen mehr, Timer für alle Rolläden, ein Netzwerkschrank, Patchpanel, 2 Lampen und eine Steckdose je Hausseite, ein Stromkabel in Vorgarten und Garten hinterm Haus, Strom u. Steckdose auf dem Dachboden...alles zu zählen wäre jetzt zu umständlich.
     
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  5. #45 HoisleBauer22, 17.05.2023
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    Will jetzt die Kohle überweisen, GU-Bauleiter ist vom Eli aufgrund der 20-jährigen Zusammenarbeit überzeugt. Er wird es sich mit dem GU nicht überwerfen / ihn vergrämen wollen Naja, beim nächsten Vertrag werde ich solche Klauseln nicht akzeptieren...
     
  6. Tilo

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    Hallo
    Ja, so passt das.....
    Die Grundausstattung laut Baubeschreibung läuft über den Hauspreis des GU / BT.
    Es erfolgt eine Bemusterung.
    Der Bauherr hat Zusatzwünsche.
    Die Kosten der Zusatzwünsche werden ermittelt und darüber ein Angebot / Rechnung gestellt.
    Ein ganz normaler Ablauf.
    Findet auch für die anderen Gewerke statt.
    Schwerpunkt Sanitär (Badaustattung), Fliesen, Bodenbeläge, Türen ......

    Wichtig dabei;
    Der Bauherr sollte nicht zuviel ändern und die Baubeschreibung gründlich studieren. Durch Änderungswünsche fallen ja auch mal Minderkosten an (wird gern verschwiegen) oder auch keine Kosten, weil die blaue Fliese genau viel kostet, wie die rote Fliese.
    Die Handwerker freuen sich über Änderungen und nutzen sowas gern auch etwas aus um ihren Auftrag mit dem GU / BT aufzubesseren.
     
  7. #47 HoisleBauer22, 18.05.2023
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    Alles richtig, @Tilo . Das Problem ist nur: Ist es fair/rechtlich in Ordnung/üblich die Gesamtsumme im Voraus einzufordern? Aktueller Stand: Jurist hat sich immer noch nicht gemeldet...
     
  8. #48 Gast 85175, 18.05.2023
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    Gast 85175 Gast

    Also "üblich" ist das mE nur dort, wo entweder beim Handwerker oder beim Kunden irgendwas nicht stimmt. Vorauszahlungen sind oft nur bei sehr materialintensiven Tätigkeiten ein Thema, aber wegen ein bisschen Elektrokrempel ist das mE ungewöhnlich.

    Ob es "fair" ist liegt im Auge des Betrachters. Ich finde es nicht fair, es beraubt den Kunden praktisch seiner Rechte zum "Mängel-Einbehalt", setzt ihn der Gefahr der nicht eintreibbaren Rückforderung aus, etc. Das sind eigentlich gewöhnliche Geschäftsrisiken des Unternehmers, die hier auf den Kunden verlagert werden... Meine Meinung.

    Ob es rechtlich in Ordnung ist, das ist die Frage. Das Problem ist, es ist jetzt erstmal vertraglich vereinbart und jetzt müsstest du Gründe nennen, wieso das nicht wirksam vereinbart ist. Und da kommen jetzt diese unscharfen Begriffe aus der laienhaften Formulierung ins Spiel, man weiß noch nicht mal recht was da eigentlich vereinbart ist...

    Ich tendiere dazu das an der Form der Rechnung die du jetzt bekommen hast festzumachen. Eine reine "Vorauszahlung" im Sinne einer Abschlagsrechnung dürfte rechtlich eher in Ordnung sein. Eine Schlussrechnung noch vor der Abnahme und ohne Aufmaß, etc. eher nicht.
     
  9. #49 Tilo, 18.05.2023
    Zuletzt bearbeitet: 18.05.2023
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    Hallo
    Ich weiss jetzt nicht genau, was du da beim Elektriker unterschrieben hast, aber ich sage mal so;
    - Zur Zeit besteht nur mit deinem GU / BT ein Vertragsverhältnis
    - Mit dem Elektriker selber hast du gar keinen Vertrag.
    - sauber gelöst ist es, wenn der Elektriker dem GU über die Mehrkosten / Sonderwünsche ein Angebot unterbreitet und der GU, dann dir. 1 : 1 bzw. mit einer Bearbeitunggebühr.ebenfalls.
    So wird das eigentlich auxh immer gehandhabt und gelöst.
    Es ist völliger Quatsch, wenn du nur über die Mehrkosten mit dem Elektriker jetzt einen Vertrag abschließt und diesen direkt bezahlst. . Auch was die Gewährleistung betrifft ist das später dann schwer auseinander zu halten.
     
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  10. #50 HoisleBauer22, 18.05.2023
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    Als stünde es in meiner Hand das zu ändern, was ein GU schon immer macht: Die Bauherren eigene Verträge mit den Gewerken aushandeln lassen...Mit der Gewährleistung ist es doof, das stimmt...
    Die Annahme eines Angebots über eine Dienstleistung ("Auftragsbestätigung") ist ein Vertrag, wenn ich es richtig verstehe.
     
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  11. #51 VollNormal, 18.05.2023
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    ???

    Wenn, dann ist das ein Werkvertrag!
     
  12. Tilo

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    Hallo
    Das verstehe ich nicht .....
     
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