Elektrischer Handtuchwärmer- Anforderung Steckdose Altbau

Diskutiere Elektrischer Handtuchwärmer- Anforderung Steckdose Altbau im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Guten Morgen, ich bin neu hier und absoluter Laie. Meine Vermieter wollen unbedingt einen elektrischen Handtuchwärmer im Bad (< 4qm) anbringen....

  1. #1 Rembe, 16.02.2025
    Zuletzt bearbeitet: 16.02.2025
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    Guten Morgen,
    ich bin neu hier und absoluter Laie.

    Meine Vermieter wollen unbedingt einen elektrischen Handtuchwärmer im Bad (< 4qm) anbringen. Wandheizkörper (Zentralheizung) ist vorhanden. Der realistischste Platz zur Installation ist zwischen Badewanne und Waschbecken (ca 50 cm Abstand). Ein zweiter Platz wäre eventuell über der Waschmaschine.
    Es gibt im Bad 2 Steckdosen außerhalb von "Schutzbereich 2"(da Altbau ohne FI-Schutz). An einer Steckdose ist die Waschmaschine angeschlossen, im Sicherungskasten mit einer 16A Neozed-Sicherung abgesichert.
    Die 2. Steckdose gehört zu dem Stromkreis, der alle Verbraucher in der gesamten Wohnung ebenfalls mit 16A absichert (nur für den Herd gibt es eine zusätzlich 16ASicherung)

    Da meine Vermieter Sparfüchse sind, gehe ich davon aus, dass sie keine weitere Steckdose installieren wollen und ein leistungsschwaches Plug-In-Gerät kaufen, damit sie keinen Installateur beauftragen müssen,

    Kann bzw. darf der Handtuchwärmer gefahrlos an der alten Steckdose betrieben werden? Das Stromkabel müsste unter dem Waschbecken durch zur Steckdose in ca. 1,20m Höhe geführt werden. Ist es sicher, den ständig ein- und auszustecken? Die alten Stromleitungen verunsichern mich immer mehr.

    Danke im voraus für eure Unterstützung! Bitte nicht böse sein, wenn ich etwas vergessen habe, das zum Beantworten erforderlich ist.
     
  2. #2 titan1981, 16.02.2025
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    Wenn du unsicher bist bleibt ja nur der Auszug aus der Wohnung, denn ohne größere Baustelle wird die Elektrik der Wohnung nicht besser.


    Ein Elektriker wird das sagen können ob das geht oder nicht. Das wäre aber vermietersache den zu beauftragen.
     
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  3. Rembe

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    Ich suche bereits eine Wohnung, aber um in Berlin eine bezahlbare Wohnung zu finden braucht man viel Geduld und noch längeren Atem.
    :)
    Dass meine Vermieter einen Elektriker beauftragen, halte ich für ausgeschlossen.
    Bleibt die Frage, wie ich das abklären kann?
     
  4. #4 VollNormal, 16.02.2025
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    Die Vermieter können dich doch nicht zwingen, das Ding zu benutzen, und bisher bist du doch auch ohne ausgekommen. Lass einfach den Stecker draußen, dann hast du immerhin einen unbeheizten Handtuchhalter.
     
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  5. BaUT

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    Also wenn es ein plug-in-Gerät ist, dann kannst du es ja dauerhaft plug-off betreiben.
    Es zwingt dich doch niemand dazu das Gerät zu nutzen.

    Allerdings ist die Frage, ob du bzw. deine Wohnung nicht ein grundsätzliches Problem hat, wenn du schon beim Anschluss eines 700W-Handuchtrockners Angst haben musst.
     
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  6. #6 Fred Astair, 16.02.2025
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    Darf man fragen, warum Dir Deine Sparfuchsvermieter einen elektrischen Handtuchtrockner aufzwingen wollen?
    Soll da eine satte Modernisierungsumlage generiert werden?
    Als Vermieter bringt mich das auf eine Idee...
     
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  7. #7 Rembe, 16.02.2025
    Zuletzt bearbeitet: 16.02.2025
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    Auf diese pragmatische Lösung wird es wohl herauslaufen.
    Und ja, die Wohnung hat ein grundsätzliches Problem - was die Vermieter nicht interessiert und weswegen ich auf Wohnungssuche bin.
    Du hast es erfasst. Mit Billig-Plug-In-Gerät und wenig Installationaufwand wird die Umlage zwar niedrig, aber laut unserem Mietspiegel ist ein "Strukturheizkörper als Handtuchwärmer" ein wohnwerterhöhendes Merkmal. Bisher konnte mir jedoch noch niemand eine Definition von "Strukturheizkörper" geben.

    Mir geht es hier aber primär um den Sicherheitsaspekt.

    Danke schon mal für eure bisherigen Antworten
     
  8. #8 Fred Astair, 16.02.2025
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    Dann leg einfach Widerspruch gegen die beabsichtigte Modumlage ein, weil das Ding nicht sicher zu benutzen ist.
     
  9. #9 titan1981, 16.02.2025
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    indem du einen Elektriker beauftragst das mal durchzumessen. Natürlich auf eigene Kosten. Das kannst du dann auch dem Widerspruch zur umlage als Begründung angeben.
    Das ist der Vorteil von Eigentum. Da kann man immer machen was man möchte
     
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  10. Rembe

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    oh, da hatte ich dich falsch verstanden. Als du sagtest, das sei Vermietersache dachte ich, es wäre mir nicht gestattet, einen Elektriker zu beauftragen:think
    Darf ich als Mieterin auch einen E-Check beauftragen? Oder ist das dann Kompetenzüberschreitung? Bin seit fast 10 Jahren hier, eine Überprüfung gab es nicht in der Zeit.
     
  11. #11 titan1981, 17.02.2025
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    Es ist Vermietersache die Wohnung so weit in Schuss zu halten. Wenn er in der Wohnung etwas verändert das zu höheren Mieteinnahmen führt sollten die Veränderungen auch welche sein, die keine Gefahr entstehen lassen... Dazu müsste der Vermieter einen Eklektiker befragen ob er einfach eine zusätzliche Heizung an die bestehende Elektroanlage bauen kann, welche ihm mehr Kaltmiete versprechen....

    Wenn du das anzweifelst musst du jemand kommen lassen und das einmal bestätigen lassen, dass die zusätzliche Installation des elektrischen Heizkörpers für das Stromnetzt nicht geeignet ist. Wahrscheinlich benötigst du einen Gutachter und muss dann einen Anwalt konsultieren... Das Verhältnis zum Vermieter wird dann nachhaltig gestört sein... Wenn man noch lange dort leben muss nicht immer zuträglich auch wenn man schon was neues sucht....

    Egal wie du bist nicht verpflichtet das Teil zu nutzen, gerade wenn du anzweifelst, dass das Wohnungsnetz das noch verträgt. Sicherheit wird es aber nur geben wenn jemand vom Fach sich das dann anschaut und einmal durchmisst. Das ist ja für dich dann das gute Gewissen es passt oder es passt halt nicht.... Wenn es passt kannst du den Heizkörper zu deinen Stromkosten nutzen und wenn es nicht passt kannst du ihn auch nicht nutzen. Die Mieterhöhung kriegst du dann aber nur weg wenn du weitere Schritte mit Gutachter und Anwalt in kauf nimmst. Somit auch das Risiko das Verhältnis zum Vermieter zu stören bis du wirklich ausziehst oder du einfach weiter suchst und schnell eine alternative suchst und du so lange die erhöhte Miete in kauf nimmst aber deine Ruhe hast. Das bleibt dir überlassen.... vielleicht ist es jetzt deutlicher.

    Wenn du jetzt einfach das schluckst und kuckst dass du schnell ausziehst und bis dahin das Teil nicht nutzt wirst du wahrscheinlich am günstigsten und am ruhigsten aus der Sache raus kommen. Wenn du streiten willst wird es wohl erst einmal teuer werden.... mit offenen Ausgang.... auch bei den Kosten für dich.
     
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  12. Rembe

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    Danke für deine ausführliche Antwort. Ich glaube den Elektriker - sofern einer so einen kleinen Auftrag annimmt. lass ich zu meiner Beruhigung auf meine Kosten kommen und den Rest werde ich dann wohl pragmatisch angehen.
     
  13. #13 simon84, 17.02.2025
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    Die Steckdosen IM BAD sollten zumindest durch solche mit FI, also diese SRCD Steckdosen ("FI Steckdose") ersetzt werden.
    Gerade bei einer solchen Veränderung.
     
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    Danke für den Hinweis. Ich werde versuchen, meine Vermieter davon zu überzeugen.
     
  15. BaUT

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    Hast du einen Balkon? Dann teile doch deinem Vermieter mit, dass du gedenkst ein BKW zu installieren (800Wp) und bitte ihn um schriftliche Zustimmung dass die Elt-Anlage dafür geeignet ist. Wenn er dir dann sagt, dass die alte Elt-Anlage eine Einspeisung durch eine Steckeranlage nicht zulässt, dann kannst du mit der gleichen Begründung auch seinen Handtuchtrockner ablehnen.
     
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    Balkon habe ich leider nicht! Aber danke für den fantasievollen Beitrag, der mir ein Grinsen entlockte.:e_smiley_brille02:
     
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