Elektroarbeiten teilweise in Eigenleistung

Diskutiere Elektroarbeiten teilweise in Eigenleistung im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich stehe zur Zeit vor einem Neubauvorhaben mit einer Baugesellschaft, bei der es nun einen offenen Punkt bei den...

  1. #1 DerMoritz, 20.05.2017
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    Hallo zusammen,

    ich stehe zur Zeit vor einem Neubauvorhaben mit einer Baugesellschaft, bei der es nun einen offenen Punkt bei den Elektroarbeiten gibt.

    Die Bauleistungsbeschreibung der Baugesellschaft ist zwar gut, aber mir fehlen ein paar Sachen, die ich in Eigenleistung erbringen möchte.
    Dazu zählen folgende Punkte:

    - Netzwerkinstallation (da nach BLB im gesamten Haus nur drei Netzwerkdosen) und als Fachinformatiker gerne selbst gemacht
    - BK / SAT-Installation (da in BLB nicht enthalten und mir vier Dosen mit Spiegel mit 1.800 EUR zu teuer waren), ebenso gerne selbst gemacht
    - Ein paar Steckdosen und Wandauslässe (z.B. im Wohnzimmer für späteren Beamer, im Gesimskasten für Spots)

    Im gesamten Haus sind nach aktueller Planung bei 153m² 50 Steckdosen vorgesehen und enthalten.

    Die Baugesellschaft tut sich nun sehr schwer damit, dass ich die Elektroinstallation in Eigenleistung erweitere.
    Problematisch ist dabei wohl die Haftung, da später nicht mehr nachvollziehbar ist, wer was gemacht hat.

    Die Begründung kann ich zwar nachvollziehen, aber ich finde sie nicht wirklich gut.
    Zudem habe ich dem Vertriebsmitarbeiter schon im ersten Gespräch gesagt, dass auch im Bereich Elektroinstallation Eigenleistungen erbracht werden.

    Der Vertriebsmitarbeiter ist nun aber nicht der Kundenbetreuer für Bauvorhaben sondern eben nur im Vertrieb tätig - nunja.

    Frage: Wie am besten vorgehen.
    Mir schweben im Moment drei Ideen im Kopf:

    1.) Es wird während der Rohbauphase genau dokumentiert, was durch die Baugesellschaft und was durch mich geleistet worden ist.
    Wenn "meine" Steckdosen dann später nicht gehen ist das mein Problem.

    Mir schwebt dazu eine Art Fotodokumentation vor.

    2.) Die Eigenleistungen soweit vornehmen und die Kabel legen, aber noch nicht anschließen. Bei der Bauabnahme gilt dann das, was der Elektriker gemacht hat.
    Wenn ich "meine" Steckdosen dann mit anschließe und es nicht funktioniert ist das wieder mein Problem.

    Aus 2. und 3. ist sicherlich eine Kombination möglich.

    3.) Die Baugesellschaft machen lassen und wenn der Bau abgenommen ist, dann die eigene Installation vornehmen.
    Das ist sicherlich die schlechteste Option, da man verputze Wände etc. wieder aufmacht und der Estrich auch schon liegt - also extrem schwer.

    Hat noch jemand eine gute weitere Idee?
    Ich möchte der Baugesellschaft da eine Art Kompromiss vorschlagen und mich nicht mit einem "geht nicht" abspeisen lassen.

    Dann noch eine allgemeine Frage:
    Ist es wirklich problematisch, wenn ich z.B. Netzwerkkabel und SAT- / BK-Kabel mit in den Estrich lege?
    Ich verstehe das Risiko da nicht so ganz.

    PS: Vorschlag der Baugesellschaft war, die Elektroinstallation sonst komplett in Eigenleistung zu machen...

    Danke und Gruß.
     
  2. #2 Fred Astair, 20.05.2017
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    Der Vorschlag des Unternehmers ist der einzig Sinnvolle. Alles andere bringt tatsächlich einen Haftungs- und Gewährleistungskonflikt. Im Estrich haben Kabel und Leitungen nichts zu suchen. Die gehören unter die Trittschalldämmung.

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  3. #3 DerMoritz, 20.05.2017
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    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort, auch wenn mich das noch nicht ganz weiter bringt da sie für mich nicht sinnvoll ist.
    Ich habe mich oben nicht richtig ausgedrückt.

    Das bedeutet entweder, alles über die Baugesellschaft machen zu lassen oder aber die Elektroinstallation komplett in Eigenleistung bzw. Fremdvergeben?
    Ich finde das wirklich nicht sinnvoll.

    Eine weitere Option wäre ja noch, dass man lediglich BK-Installation und Netzwerk herauslöst und in Eigenleistungen macht, da es sich ja um komplett getrennte Netze handelt...
     
  4. #4 Fred Astair, 20.05.2017
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    Du verwechselst "nicht sinnvoll mit "nicht nach meinem Geschmack".

    Wenn zwei Strippenzieher in Wänden rumschlitzen und sich um die Trassierung streiten, geht das selten gut.
    Ich kann den BU verstehen und Du hast Deinen Hebel mit Vertragsunterzeichnung vergeben.
     
  5. #5 Andybaut, 20.05.2017
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    Hallo,

    also das mit dem Kabel im Estrich lässt mich ein wenig zweifeln ob du das selbst machen solltest...
     
  6. #6 vollmond, 20.05.2017
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    Lass dir ein Angebot machen bei dem die Baufirma die Kabel mitlegt und die Dosen setzt. Das auflegen des Netzwerkes und die Fummelei der Satschüssel kannst du dann selbst machen.

    Hab auch versucht das Netzwerk selbst zu machen. Allein der Einkauf der Leerrohre ist schon ein Spass. Druckfeste Lèrrohre Medialeerdosen und Rohrnagelschellen gibt es in keinem Baumarkt!!!!!

    Hab mich zum Glück dann bei meinem Elektriker bedienen dürfen. Den Spass würd ich mir nicht mehr geben.

    Das fummeln am Netzwerk hab ich dann übernommen.
     
  7. #7 DerMoritz, 21.05.2017
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    Moin,

    ich habe mit einem Bekannten gesprochen, der mit der gleichen Baugesellschaft und auch mit dem gleichen Elektriker gebaut hat.
    Am Ende haben der Elektriker und er das abgerechnet, ohne Baugesellschaft.

    Ich denke mal, dass man ja mit den Leuten reden können wird und wenn die merken, dass man sich nicht ganz dumm anstellt, dann sollte das doch kein Problem sein.
    Hinweis: Oben, im Estrich ist in der Tat von mir nicht richtig geschrieben worden!
     
  8. #8 Cglan05, 22.05.2017
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    Das eigentliche Problem ist wahrscheinlich das du es nicht darfst. An deiner E-Installation darf nur ein eingetragener Elektriker arbeiten. Ich bin Beispielsweise Mechatronik-Techniker und darf an E-Anlagen bis 1000V arbeiten, jedoch nicht eine Steckdose an meinem eigenen Neubau anschließen. Deine Baugesellschaft kann ich verstehen das sie sich darauf nicht einlassen. Verträge mit "illegalen " Inhalten sind meines Wissens eh nichtig.
     
  9. #9 Lexmaul, 30.06.2017
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    Natürlich darf man Steckdosen verkabeln - Du darfst alles selbst machen außer den Kasten mit dem Hausanschluss verbinden.

    Da gibt es kein Gesetz gegen - aber es muss danach abgenommen werden. Und das ist manchmal das Problem ;)
     
  10. #10 saar2and, 30.06.2017
    Zuletzt bearbeitet: 30.06.2017
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    Absolut falsch.
    Die NAV und die TAB Regeln ganz klar das ein Laie keine Arbeiten an Anlagen durchführen darf welche durch das öffentliche Versorgungsnetz gespeist werden.


    Streng genommen dürfte eine Laie noch nicht mal eine Leuchte anklemmen.

    Sollte durch diese Leuchte bzw. deren Anschluss ein Brand entstehen und ein Gutachter stellt dies fest und es gibt kein Prüfprotokoll eines eingetragen Elektro Betriebes könnte die Versicherung sich weigern den Schaden zu bezahlen.

    Erleidet jetzt eine Person einen Stromschlag an einem Bauteil welches du installiert/angeklemmt hast und trägt bleibende Schäden davon wirst du in die volle Haftung genommen.
    Dies lässt sich durch einen Gutachter ganz schnell feststellen da die die passenden Prüfprotokolle fehlen.

    NAV §13
     
  11. #11 Lexmaul, 30.06.2017
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    Nö, strenggenomme liegst Du falsch, denn Wartuns- und Instandsetzungsarbeiten sind davon ausgenommen - somit auch ein Lampenwechsel.

    Und bevor Du Schockatmung bekommst, lies es richtig: Ein Betrieb muss es abnehmen, sprich seine Hand für die ordnungsgemäße Installation ins Feuer legen. Jetzt kommst Du sicher mit "macht ja keiner", aber damit liegste falsch.

    Also, immer ruhig bleiben und alles lesen. Strippen ziehen ist jetzt nicht eine hochwissenschaftliche Arbeit - auch ne Steckdose anklemmen nicht. Am Anschlusskasten alles korrekt verbinden und absichern - ne, da bin ich bei Dir, da gehört einer mit Ahnung dran.
     
  12. #12 saar2and, 01.07.2017
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    Ein Leuchtenwechsel wohlangemarkt mit Fassung und Gehäuse ist keine Wartungs oder Instandsetzungsarbeit sondern ein verändern der Elektroanlage. Dieser sollte im besten Fall abgenommen werden da im Fehlerfall niemand dafür haftet. Instandsetzen darf man zb. Das Leuchtmittel.

    Auch Stipenziehen will gelernt sein im Bezug auf Biegeradien, Verlegezonen die richtige Dimensionierung und und und.

    Mir ist völlig klar das dies in der Praxis anderst gehandhabt wird.
    Ich gebe hier nur die rechtliche Seite korrekt wieder so wie ich es in der Meisterschule gelernt habe und wie es die NAV oder sonstige Gesetze oder anerkannten Regeln der Technik vorschreiben.
    Auch will ich darauf aufmerksam machen das Versicherungen bzw. Gutachter im Auftrag von Gerichten im Fehlerfall Lücken suchen um den Schuldigen zu finden und diese liegen dann meistens bei dem Eigenheimbesitzer welcher an seiner Anlage was verändert hat.

    Und jetzt gehe ich weiter in meine Papiertüte inhalieren.



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  13. #13 Lexmaul, 01.07.2017
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    Dann gib doch mal Praxisbeispiele, wo die Versicherung sich geweigert hat.

    Muss ja tausende Fälle geben...

    Oder nur Panik schieben?

    Natürlich gibt es Sachen zu beachten - aber Du gehst ja auch nicht drauf ein, dass sowas Später abgenommen wird und es damit rechtlich keinerlei Probleme gibt.

    Hauptsache Hysterie verbreiten...
     
  14. #14 saar2and, 01.07.2017
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    Such dir Praxisbeispiele und bleib bei deinem Beruf.

    Was meinst du mit später abgenommen.

    Sobald der Elektriker seine Arbeit vollbracht hat erstellt er ein Prüfprotokoll macht Messungen und geht dann nach hause.

    Sollte da jetzt der Hausherr oder sonst jemand an der Anlage was ergänzen als beispiel eine Steckdose haftet der Elektriker nixht dafür.

    Diese Steckdose existiert in seinem Prüfprotokoll gar nicht.

    Sollte der Hausherr jetzt in Eigenleistung die Kabel ziehen und der Elektriker schließt diese an so ist der Elektriker dafür verantwortlich. Ich würde nie etwas zu lassen was durch einen Laien schon votverkabelt wurde. Da stehe ich ja mit einem Bein hinter Gittern.

    Und keine Hysterie alles nachlesbar und belegt im Gegensatz zu deinen Theroiern.

    Du hast noch keinen einzigen Beleg für irgendetwas erbracht.

    Also sei jetzt besser ruhig bei Themen von welchen du offensichtlich keine Ahnung hast.

    https://www.google.de/amp/s/www.zvw...06bca27-7ea4-4a70-8699-0fdfae107026._amp.html

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  15. #15 Lexmaul, 01.07.2017
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    Und Du solltest mal richtig lesen - ich spreche von einer Neuinstallation eines Hauses und keiner Nachrüstung einer Steckdose - wo Du dann rechtlich sicher recht hast.
    Und da ist niemand mit einem Bein im Knast...nur weil Du Dir ins Hemd machst, kannst das ja nicht als Gottgegeben hinstellen.

    Labern und labern...bring Beispiele und gut ist. Ich kann ja keine bringen, weil ich so einen Angstmachhumbug nicht behaupte.

    Interpretierst da nen Mist rein - zeig mir ein Beispiel, wo jemand bei fehlerhafter Montage einer Lampe verurteilt wurde und keine Versicherungsleistung genoss.

    Dein Link sagt GAR NIX zum Thema..und Du hast mir nicht zu sagen, wann ich ruhig sein muss.

    Vielleicht in der Schule besser aufpassen, dann wird auch kein Unsinn interpretiert.
     
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