Elektrooberlandleitung

Diskutiere Elektrooberlandleitung im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, Wir haben vor geraumer Zeit ein Grundstück gekauft, über welches mittendrüber eine Stromleitung läuft. Vom Verkäufer, einer...

  1. #1 Marcel77, 06.01.2003
    Marcel77

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    Hallo zusammen,

    Wir haben vor geraumer Zeit ein Grundstück gekauft, über welches mittendrüber eine Stromleitung läuft. Vom Verkäufer, einer Stadt wurde uns zugesichert, das diese abgebaut wird. Wir haben auch ein Schreiben vom Energieversorger, in dem so eine Art Gesetzestext runtergerasselt wird.

    Telefonisch wurde uns nun gesagt, dass die Leitung nur höher gelegt wird und wir dann mit daran angeschlossen werden. Da es aber bisher immer hiess, die Leitung komme weg, haben wir alles unterirdisch geplant. Ausserdem wurde mir gesagt, das so eine Überlandleitung Windgeräusche übertragen würde.

    Weiterhin gehe ich davon aus, das diese Leitung beim Aufbau des Hauses sehr stören wird, da wir ein Fertighaus bekommen.

    Kann man darauf bestehen, das die Leitung vom Grundstück weg verlegt wird?
     
  2. Bruno

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    wo ist das Problem?

    Der Verkäufer hat zugesagt, also soll er Ihnen das leitungsfreie Grundstück geben, andernfalls droht Schadenersatz oder Rücktritt. Ich nehme doch an, dass die Zusicherung im notariellen Kaufvertrag drinsteht und nicht das Gegenteil "Nebenabreden bestehen nicht". Der Energieversorger braucht Sie nicht zu interessieren.
     
  3. #3 Marcel77, 06.01.2003
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    Natürlich steht das nicht im notariellen Kaufvertrag. Da die Stadt (der Verkäufer) gesagt hat dafür wäre der Energieversorger zuständig, und da wir auch zu diesem Zeitpunkt schon dieses Schreiben hatten.

    Wir hätten nur nicht damit gerechnet, dass die sich jetzt mehr oder minder gegen Ihr Schreiben stellen.

    Meine Frage ist halt, ob ich trotz der Nachteile für mich akzeptiren muss, das die Leitung über mein Grundstück läuft?
     
  4. Bruno

    Bruno

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    also keine Zusicherung

    Also haben Sie vom Verkäufer keine Zusicherung. Dann ist der raus. Was steht denn in dem Schreiben des Versorgers? Ist das wenigstens eine Zusage oder Vereinbarung? Da der Anruf nur "mehr oder minder" dazu widersprüchlich ist, steht anscheinend nichts Verbindliches drin.

    Prinzipiell können Leitungen immer verlegt werden. Die Frage ist nur, wer die Kosten trägt.
     
  5. #5 Marcel77, 06.01.2003
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    Den genauen Wortlaut kann ich jetzt leider nicht wiedergeben. Das RWE beruft sich dabei auf Gesetze, die den Grundstückeigentümer verpflichten, eine Durchleitung zuzulassen. Nur ich meine es stände auch drin, dass diese den Grundstückseigentümer nicht behindern darf.

    Unser Haus wird komplett mit dem Kran aufgestellt. Da stelle ich mir so eine Oberlandleitung schon sehr störend vor.
     
  6. Bruno

    Bruno

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    Wenn es für die RWE eine gesetzliche Grundlage gibt und Sie nichts anderes vereinbart haben, wird im Endeffekt die Leitung bleiben. Für die Bauzeit gibt es bestimmt eine Zwischenlösung. An der Leitung muss für Ihren Hausanschluss sowieso gearbeitet werden.
     
  7. Ebel

    Ebel

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    haben Sie schon ins Grundbuch gesehen? Wenn es da nicht drinsteht, dürften Sie in den alten Bundesländern gute Karten haben. Ob die Regelung inzwischen auch schon in den neuen Bundesländern greift, weiß ich nicht.

    Die Frage ist auch welche Spannung? 230 V oder größer 1 kV. Danach richten sich auch Sicherheitsabstände, die Bereitschaft des Energieversorgers zum zeitweiligen Abbau der Leitung und zu den Kosten, wenn Sie den Abschnitt auf Ihre Kosten unterirdisch verlegen lassen wollen.
     
  8. Gast

    Gast Gast

    Vielen Dank!!! Endlich mal was positives.

    Im Grundbuch ist nichts eingetragen. Das Grundstück liegt in den alten Bundesländern. Es handelt sich um eine 4drahtige Leitung mit der ein Einfamilienhaus an das Stromnetz angeschlossen ist.

    Selbst der Stadt wurde von seiten der RWE mündlich zugesichert, dass die Leitung abgebaut wird. Jetzt druckst die RWE sich ein wenig drum herum. Mal sehen was draus wird.

    Ich dachte nur, das es eine Standardaussage zur Duldung solcher Leitungen gibt.

    Übrigens wurde beim bau der Strasse, die vor unserem Grundstück liegt extra Strom mit reingelegt. Für uns ist also sogar ein unterirdischer Anschluss möglich.
     
  9. #9 Marcel77, 23.01.2003
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    So, wir haben das RWE jetzt soweit, das die Leitung weg kommt.

    Das einzige was wir jetzt noch haben ist einen Mast auf dem Grundstück, der leider bestehen bleiben muss und zusätzlich noch mit Drahtseilen verankert wird. Das macht sich natürlich nicht so toll im Garten, aber immer noch besser, wie ne oberlandleitung.

    Die Stadt meinte jetzt, wir könnten die RWE ja mal fragen, ob Sie uns dafür in irgend einer Weise entgegenkommen.

    Hat einer ne Vorstellung, was man da verlangen kann? Immerhin geht uns ein Teil des Gartens verloren.

    Gruß Marcel
     
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