Energieausweis f. Neubau

Diskutiere Energieausweis f. Neubau im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; ... habe mal nach PLZ & Ort vorm Archi geguckt - der gehört zu Rheinland-Pfalz, nicht zu Hessen. Dann darf er hier nicht! Wärmeschutz muss...

  1. #21 VolkerKugel (†), 12.12.2008
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    ....
     
  2. #22 BauHERRIN, 12.12.2008
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    Nee, oder?!?!?

    Ein Archi aus Rheinland-Pfalz darf für ein Gebäude in Hessen keinen Energiepass ausstellen??? :yikes

    Darf er denn den Wärmeschutznachweis aufstellen?
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 12.12.2008
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    Nicht, wenn in der LBO Anforderungen an den Aufsteller formuliert sind, die er nicht erfüllt.
    Ein Architekt aus Spanien dürfte aber wahrscheinlich, weil sonst gegen die Gewerbefreiheit innerhalb der EG, ääähhh EU verstossen würde :mauer
     
  4. #24 BauHERRIN, 12.12.2008
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    LBO...??? Landesbauordnung??? Gibt es das? :o

    Und die hessische schließt das für eine Archi aus R-P aus? Oder muss ich irgendwie rauskriegen, ob der Archi bestimmte Qualifikationen hat?
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 12.12.2008
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    V O L K E R!!

    Wenn ich das richtig verstanden habe, muss er in Hesse´ in eine Liste eigetragen sein.
    Und wers nicht, darf in Hessen nix ungeprüft vorlegen.

    Statik kann im Prinzip auch Pauline aufstellen. Aber mangels Listeneintrag würde ihre Statik geprüft, die eines TWP nicht.

    MfG
     
  6. #26 VolkerKugel (†), 12.12.2008
    Zuletzt bearbeitet: 12.12.2008
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    Glaub´s einfach mal ...

    ... ein Architekt aus RLP darf in Hessen keinen Wärmeschutznachweis einreichen, es sei denn
    - er ist selbst in der hessischen Liste eingetragen (Du hast ihn nicht gefunden) oder
    - ein in der Liste eingetragener hat ihn geprüft und unterschrieben.

    Umgekehrt gilt das gleiche. Ich dürfte nicht in RLP. Evviva Federalismo :biggthumpup:

    @Ralf
    Der Spanier müsste sich auch - allerdings bei einfacheren Anforderungen - in die hessische Liste eintragen lassen.
    Bei den Kollegen aus BaWü, BY, TH, SA und NS (;)) sieht´s anders aus. Zwischen diesen Ländern und Hessen besteht eine "Gleichwertigkeitsvereinbarung". Wer zu Hause darf, darf auch hier. Und ich dürfte auch bei Euch :28: .

    Uuups - Ralf war schneller ...
     
  7. #27 VolkerKugel (†), 12.12.2008
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    Nachtrag für Ralf ...

    ... erstmal schrei´ nicht so - ich sitze nicht die ganze Zeit hier rum :motz .

    Bei der Statik (Nachweis der Standsicherheit) sieht´s wieder anders aus.
    Aufstellen darf die jeder (auch Pauline :) ).
    Bei "einfachen" Bauvorhaben - entsprechend eines Kriterienkatalogs mit 14 Punkten - bedarf es aber der Prufung durch einen Nachweisberechtigten,
    bei komplexeren Aufgaben der eines Prüfsachverständigen.
     
  8. #28 BauHERRIN, 12.12.2008
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    Ach Du Schande....

    ....und nun?

    Nachdem ich unseren Architekten mit der Suchfunktion in der Liste gar nicht finden konnte, habe ich mir die Gesamtliste anzeigen lassen. Fehlanzeige, er ist nicht drin. Genausowenig konnte ich die bei ihm angestellte Statikerin darin finden, zumindest nicht in seinem & den angrenzenden PLZ-Bereichen.

    Was bedeutet das für mich?

    Er darf lt. Liste in Hessen keinen Wärmeschutznachweis einreichen. Galt das auch schon 2004, als die Baugenehmigung erteilt wurde?

    Und wie verhalte ich mich am Geschicktesten? Mache ich jetzt ein Fass auf, oder halte ich besser die Füße still? Es kann doch nicht sein, dass ich als Bau-Laie einen GÜ mit der Errichtung eines Bauwerks beauftrage & dann am Ende für das Amt der Alleinverantwortliche bin, der das hätte prüfen müssen, wofür er einen "Fachmann" beauftragt hat, weil er selbst in der Materie fremd ist?
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 12.12.2008
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    Steht doch oben schon x-mal.
    Geh mit den Infos, die Du hast, zu den Herren hin und stell Sie vor die Wahl, denen richtig welche reinzuwürgen (bzw. würgen zu lassen) oder kurzfristig von denen MÄNGELFREIE (im ERSTEN Versuch) Unterlagen zu bekommen sowie die Kiste mit der Baugenehmigung zu heilen.
    Das der in Hessen nicht darf, heisst ja nicht, er kanns nicht.
    Das sind Formalien, die sehr belastbare Argumente liefern.

    MfG
     
  10. #30 VolkerKugel (†), 12.12.2008
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    Nochmal gaaanz langsam ...

    ... hast Du denn eine auf Deinen Namen ausgestellte Baugenehmigung?
    Hast Du eine Baubeginnsanzeige unterschrieben (und eine Kopie davon)?
    Hast Du eine Rohbaufertigstellungsmeldung unterschrieben (und eine Kopie davon)?
    Hast Du eine Fertigstellungsanzeige unterschrieben (und eine Kopie davon)?

    Irgendwie blicke ich da noch nicht ganz durch. Hast Du hier einen GÜ oder doch einen BT?
     
  11. #31 DerSuchende, 13.12.2008
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    Ich hab da ma Zwischenfragen?

    Bei 3 * Nein ! (bei BT und Hast DU.....)

    1.) Wer ist eigentlich dafür Verantwortlich oder sagt das dem Laien?
    2.) Dürfte der A das einfach für den B ?
    3.) Darf der B "oder Bewohner" einfach einziehen ?
    4.) ÜberPrüft das Bauamt das nicht ?

    MfG
    PS: :yikes->DANKE
     
  12. #32 VolkerKugel (†), 13.12.2008
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    Zu 4. ...

    ... nö, das war mal, in grauer Vorzeit :konfusius .
     
  13. #33 BauHERRIN, 14.12.2008
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    @ Volker:

    Nein, die BG lautet auf den GÜ, und wir haben auch nichts unterschrieben, keinen Bauantrag, keine Fertigstellungsmeldungen, nichts.

    Wir dachten anfangs auch, dass es sich um einen BT handelt, aber beim BT kauft man ja Grundstück plus Haus vom Unternehmer, während wir das Grundstück vor Baubeginn von einem Dritten gekauft (den Kauf hat der GÜ vermittelt, aber das Grundstück gehörte nie ihm) & dann mit dem GÜ einen Vertrag geschlossen haben, zum einen über die Planungsleistung und zum anderen für den Bau des Hauses.

    Sorry, wenn ich mit meiner Unwissenheit nerve und Ihr das Gefühl habt, mir alles x-mal erklären zu müssen :o

    Ich bin so platt und habe gleichzeitig Angst, mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen - nachher hat der Archi oder seine Statikerin (die hat auch den HBO-Nachweis unterschrieben) über irgend einen Umweg doch eine Berechtigung für Hessen.....

    Gestern kam eine Kopie der Baugenehmigung von 2004 sowie der Genehmigung für die Änderung des Balkons von 2008 mit der Post, und dabei war eine Bescheinigung der Ingenieurkammer R-P, dass der Archi zur Bauvorlage der LBO für R-P berechtigt ist.

    Werde jetzt einfach die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung für Hessen fordern, und falls die nicht kommt (wovon ich ausgehe), werde ich vom GÜ fordern, dass er die Sache mit der BG heilt und mir von berechtigter Stelle einen Wärmeschutznachweis zukommen lässt.

    Ich kann das kaum glauben - der GÜ baut hier in der Gegend alles mit dem Archi aus R-P - das wäre ja 'ne riesen Sache, wenn das alles faul wäre..... :wow
     
  14. #34 BauHERRIN, 14.12.2008
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    Nachtrag

    Wir haben erst auf Nachfrage eine Kopie der Änderung des Bauantrags wg. dem Balkon erhalten & gefragt, warum wir nicht als Bauherren draufstehen, sonder nur der GÜ. Der sagte, das sei nicht möglich, weil auf dem ursprünglichen BA von 2004 nur unser Nachbar und er (GÜ) draufgestanden hätten, und ein Bauherrenwechsel sei nicht möglich.
     
  15. #35 VolkerKugel (†), 14.12.2008
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    VolkerKugel (†)

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    Und das ...

    ... ist völliger Quatsch. Ein Wechsel der Bauherrschaft ist jederzeit möglich und der Bauaufsicht lediglich anzuzeigen.

    Ansonsten siehe PN.
     
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