Energieausweis für Wohnung in MFH nach Sanierung

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  1. #1 simon84, 26.12.2014
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    Hallo,

    nach dem Abschluss der Sanierung/Renovierung unserer Wohnung (ca 75 qm) möchten wir diese auch zum Verkauf anbieten.
    Das Gebäude ist ein MFH, BJ 1961 hat 13 Wohneinheiten und keine Zentralheizung.
    Manche WE heizen mit Öl, andere mit Gas, andere elektrisch.

    In unserer Wohnung ist nun eine neue Gasbrennwerttherme verbaut, welche auch fuer WW benutzt wird.
    Zuvor wurde mit elektrischen Nachtspeicheröfen geheizt und mit elektrischen Durchlauferhitzern WW bereitet.

    Ansonsten wurden nur folgende andere energierelevante Renovierungen durchgeführt :

    - Wohnungseingangstür und -zarge Klimaklasse III - Zuvor Bestand 1961
    - Drempeldämmung mit ca. 10 cm Mineralwolle (Weniger als 10% Gesamtflaeche Bauteil) - Zuvor nackt Beton

    Wir haben erst seit den letzten 3 Monaten nach Installation der Gastherme und Bezug der Wohnung Verbrauchswerte,
    welche eher gering sind (September Oktober November Dezember je ca. 40 m3 Gas / 400 kWh pro Monat).

    Was ist das korrekte Vorgehen ? Muss ich auch jetzt (3 Monate nach Abschluss Renovierung) schon beim Verkaufsangebot einen Energieausweis vorlegen können?

    Muss ich einen Energieausweis nach BEDARF für das Gebäude vorlegen (Werte vermutlich nicht passend zu Wohnung) ?
    Darf ich gleichzeitig dazu die tatsächlichen Verbrauchswerte vorlegen um den theoretischen Vebrauch nach Gebäudewert zu relativieren ?

    VG Simon
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Ein Verbrauch von 3 Monaten interessiert nicht. Selbst ein Jahresverbrauch alleine ist nicht aussagekräftig (Deswegen 3 Jahre).
    Abgesehen davon stellt sich sowieso die Frage ob ein Verbauchsausweis überhaupt sinnvoll wäre.
     
  3. #3 Alfons Fischer, 28.12.2014
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    Formularausfüller
    Energieausweise werden für Gebäude ausgestellt. Also nicht für eine einzelne Wohnung. Also brauchen Sie einen Ausweis für das gesamte Gebäude! Fragen Sie also zu allererst mal bei der Hausverwaltung nach dem Energieauweis. Vielleicht liegt schon einer vor, Sie wissen es nur nicht?
    Jedem Energieausweis darf man zusätzliche energetische Informationen (so auch Ihren individuellen Verbrauch) beifügen.

    Grundsätzlich dürfte auch ein verbrauchsorientierter Ausweis erstellt werden. Hier habe ich jedoch Zweifel, dass vollständige Verbrauchsdaten aller einheiten der letzten mindestens 36 Monate (oder abgerechneten Monate) vollständig vorliegen. Nur unter dieser Voraussetzung ist ein Verbrauchsausweis zulässig.

    Alternativ bleibt ein Bedarfsausweis. Der vermutlich mit der Vielzahl von Heiztechniken auch nicht ohne ist...

    Die Ergebnisse aus dem Energieausweis müssen bei einer Immobilienanzeige in einem gewerblichen Medium mitveröffentlicht werden, sofern diese vorliegen. Spätestens jedoch bei der Besichtigung der Wohnung müssen Sie dem potentiellen Käufer den Energieausweis zugänglich machen.


    Am Rande: Sie schreiben von 10cm Drempeldämmung auf nacktem Beton? Haben Sie innen gedämmt? Das könnte nämlich hinsichtlich der Tauwassergefahr (im Bauteil, aber auch an Anschlüssen) sehr kritisch sein...
     
  4. #4 simon84, 28.12.2014
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    Danke !!
    Dann werden wir uns dann nach dem Gebäudebedarfsausweis (sofern vorhanden) richten und die Vebrauchsinfos als Information mitgeben !
     
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