Energieausweis nach §16 2013 heute bei Verkauf noch gültig?

Diskutiere Energieausweis nach §16 2013 heute bei Verkauf noch gültig? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, mein Name ist Sandra, komme aus Bayern und bin 34 :-) Würde mich freuen, wenn mir jemand meine Frage beantworten könnte: Ich...

  1. #1 SandraM, 22.10.2024
    SandraM

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    Hallo zusammen,

    mein Name ist Sandra, komme aus Bayern und bin 34 :-)

    Würde mich freuen, wenn mir jemand meine Frage beantworten könnte:

    Ich habe einen Energieausweis für ein EFH von 08.2016 mit Gültigkeit bis 08.2026
    Ist der Ausweis heute bei einem Verkauf noch verwendbar, oder wurde dieser durch die neuen Verordnungen ungültig?

    Es geht mir nicht um die Kosten, sondern um die fehlenden Unterlagen wie Baupläne usw. Das Haus ist unsaniert aus 1969 ein EFH mit 1 Wohneinheit.

    Kann mir jemand sagen, wie es rechtlich mit der Gültigkeit meines Ausweises aussieht?

    Schönen Abend und ganz liebe Grüße

    Sandra
     
  2. #2 nordanney, 22.10.2024
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    Damit hast du deine Antwort.
     
  3. #3 SandraM, 22.10.2024
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    Danke Nordanney,
    Der Makler hat mich nur etwas verunsichert, da er auf einen "mit 5 Seiten" ( so seine Aussage ) besteht.
    Liebe Grüße
    Sandra
     
  4. #4 titan1981, 23.10.2024
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    Der Makler möchte wohl einen Energiebedarfsausweis. Wenn der "alte" noch gültig ist würde ich aber keinen neuen machen, wenn seit der Ausstellung am Haus energetisch nichts gemacht wurde... Was an sich schade wäre, da der Verkaufspreis wahrscheinlich für das Haus selber sehr niedrig ist sondern eher das Grundstück einen Wert darstellt. Schon mal geschaut wie der Verbrauch in den letzten Jahren war, ggf. kann man hierüber eine bessere Energieklasse bekommen.... was einem besseren Verkaufspreis fürs Haus bringen würde.... Es sollen schon unsanierte Häuser angeboten worden sein, welche die letzten 3 Jahre nur sporadisch bewohnt wurden und nur minimal zum Schimmel und Leitungsschutz geheizt worden sein. Der Verbrauchsausweis bewertet ja den Verbrauch an Energie, den man mit den Abrechnungen belegt... Aus dem Grund sind diese Kostengünstigen Energieausweise für Häuser immer mit Vorsicht zu genießen.... und man sollte immer hinterfragen wer hat im Haus gelebt mit wie viel Personen. Das spiegelt sich deutlich im Verbrauch wieder....

    Wenn der Makler nicht möchte musst du auch nicht über ihn verkaufen....
     
  5. #5 Tikonteroga, 23.10.2024
    Zuletzt bearbeitet: 23.10.2024
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    Es könnte vielleicht sein, dass es sich bei deinem Energieausweis um einen Verbrauchsausweis handelt und der Makler stattdessen einen Bedarfsausweis haben möchte.

    Quelle: § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

    Da du schreibst, dass das Haus aus 1969 ist und unsaniert ist, ist es wahrscheinlich, dass es das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 nicht erfüllt oder das dies zumindest nicht nachgewiesen worden ist.
     
  6. #6 nordanney, 23.10.2024
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    Wollen kann er viel. Aber es gibt keine Grundlage dafür, da ein gültiger Ausweis vorliegt. Der reicht dann auch für eine den Käufer finanzierende Bank aus.
    Das hat mit dem Thema leider nichts zu tun.
     
  7. #7 Tikonteroga, 23.10.2024
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    Wäre ein Verbrauchsausweis ein gültiger Energieausweis für ein Gebäude für das der Bauantrag vor 1977 gestellt worden ist?
     
  8. #8 nordanney, 23.10.2024
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    Es existiert ein gültiger Energieausweis. Damit ist das Thema erledigt.
    Du hast zwar formal recht, aber das interessiert nicht und betrifft nur die 1977er Thematik.
    Die TE hat auch nichts von Verbrauchsausweis geschrieben. Oder?
    Und die Nicht-Erfüllung der Anforderungen von 1977 steht wo genau hier im Thread? Oder warst Du vor Ort und hast das Haus analysiert?

    Also ja, es kann ein Verbrauchsausweis sein.

    Für die TE ist relevant: Ja, der Ausweis ist gültig.
     
  9. #9 Tikonteroga, 23.10.2024
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    Das macht nach meinem Verständnis keinen Sinn. Da könnte ich ja auch hergehen und einen Verbrauchsausweis für ein Gebäude mit Bauantrag vor 1977 ausstellen lassen und mich darauf berufen, dass das Ablaufdatum nicht überschritten ist, so dass ich den Verbrauchsausweis für den Verkauf verwenden kann, obwohl ich einen Bedarfsausweis benötige. Deine Ausführungen überzeugen mich bis auf weiteres nicht.
     
  10. #10 nordanney, 23.10.2024
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    ... wenn der Mindestwärmeschutz 1977 erfüllt ist.
    Ja, das kommt tagtäglich vor. Aber ja, bei unseriösen Online-Anbietern kann man damit Schindluder betreiben.
    Aber per se ist das nicht verboten oder ausgeschlossen.
    Noch einmal: Nein, Du brauchst nicht zwingend einen Bedarfsausweis.
     
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