Energieausweis

Diskutiere Energieausweis im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Wichtiger Satz für den TE: „Die angegebenen Werte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Endenergiebedarfs sind vor-nehmlich für die...

  1. #21 Baufuchs, 27.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wichtiger Satz für den TE:

     
  2. R.B.

    R.B.

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    JA. Was möglich war kann man der damals gültigen EnEV entnehmen.

    Wenn einem das so wichtig ist, dann hätte man ja auch die EnEV Berechnungen anfordern können. Die mussten auch schon 2005/2006 vorliegen. Daraus hätte man mit ein bisschen Sachverstand weitere Details zur energetischen Qualität des Gebäudes entnehmen können.
     
  3. Taipan

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    NEIN!

    Das Ding heisst Energie(bedarfs)ausweis.
    Der Ersteller hat bei einem Neubau keine Wahl zwischen Bedarfsorientiert und Verbrauchsorientiert.
    Stichtag ist der vollständige Bauauntragseingang bei der unteren Bauaufsichtsbehörde.

    Da der Architekt der jetzige Eigentümer ist, dann hat er die Wärmeschutzberechnung. Anderenfalls liegt diese bei der unteren Bauaufsichtsbehörder im Bauaktenarchiv und ist gegen Gebühr einzusehen.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Wieso Neubau? Gebaut 2005, Bauantrag vielleicht auch schon früher, und den Ausweis hat er von mir aus in 2008 erstellt.
     
  5. Taipan

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    Glaub ich nicht. Da bereits 2005 (ab 2002) dem Gebäudeeigner mit Fertigstellung ein Energieausweis auszuhändigen war. Dieser galt und gilt 10 Jahre ... damit bis 2015. Warum also einen Neuen erstellen nach den neuen Berechnugnsrichtlinien? Auf die Schnapsidee kommt ja nun wirklich keiner.
     
  6. R.B.

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    Ich möchte nicht wissen, wieviele Bauherren die damals gebaut haben nicht einmal wissen wie so ein "Ausweis" aussieht. Da ist man froh, dass man in die Bude einziehen kann, und kein Mensch interessiert sich für eine EnEV. Das kommt vielleicht später wenn sich alles gesetzt hat, und man sich über hohe Heizkosten wundert.

    Im obigen Fall kommt hinzu, dass der Bauherr ja selbst Architekt ist/war und die Bude mit ziemlicher Sicherheit auch selbst geplant hat.
     
  7. Taipan

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    Das ist bei uns mittlerweile glücklicherweise anders. Das Bauamt will mit Fertigstellungsanzeige auch den Energieausweis haben. Ansonsten gibt es eine Untersagung der Nutzungsaufnahme.
     
  8. R.B.

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    Ja, da hat sich in den letzten Jahren einiges getan, und das ist auch gut so.
     
  9. #29 frankfurtbeat, 02.03.2014
    frankfurtbeat

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    energiewerte

    in der zwischenzeit habe ich die verbrauchswerte eingeholt da es sich um einen verbrauchsorientierten energiepass handelt - verbrauch mind. ca. 8.300 l flüssiggas - angaben kwh im energiepass ca. 50.300 kwh/a gesamt für 4 jahre wobei es sich um eine brennwerttherme handelt und solarthermie für das warmwasser hinzu kommt
    nach bisherig vorliegenden verbrauchszahlen sind dies aber mind. ca. 58.000 kWh/a (8.300x6,57)
    die gebäudenutzfläche wurde zu hoch angesetzt - anstatt 140qm kamen 158qm zum ansatz was sicherlich auch bessere werte ergibt da mit der energie ein angeblich größeres raumvolumen beheizt wird

    energieverbrauchskennwert 82,1 kWh (qm-a)

    primärenergiebedarf
    gebäude ist 172,2 kWh am/a
    enev-anforderungswert 115 kWh am/a

    energetische qualität der gebäudehülle
    gebäude istwert HT 0,55 W/ (qm -K)
    enev-anforderungswert HT 0,51 W/ (qm -K)

    was braucht der fachmann noch an details
     
  10. #30 mastehr, 02.03.2014
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    Wie groß ist denn die Wohnfläche und das Gebäudevolumen?
     
  11. #31 frankfurtbeat, 02.03.2014
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    lt exposee sind es 140 qm wohnfläche
    gebäudevolumen müsste ich erst noch klären ... werde schauen das ich das heraus bekomme
     
  12. #32 mastehr, 02.03.2014
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    Wenn Du nicht einmal das zugrundeliegende Gebäudevolumen kennst, wie willst Du dann den Energieausweis beurteilen? 158 m² Bezugsfläche bei 140 m² Wohnfläche hört sich schon mal so an, als ob die Bezugsfläche zu kleiner angesetzt wurde als sie eigentlich sein dürfte.
     
  13. #33 Alfons Fischer, 02.03.2014
    Alfons Fischer

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    Die Gebäudenutzfläche, die nach EnEV berücksichtigt wird, ist eine reine Rechengröße und hat in der Regel nichts mit der tatsächlich beheizten Wohnfläche zu tun. Häufig ist diese (AN) rund 10% höher.

    gerade bei Flüssiggasheizungen habe ich schon öfters Klagen über die Energiekosten gehört. Was aber oft nicht mit dem tatsächlichen Verbrauch zu tun hatte, sondern einfach damit, dass Flüssiggas eine der teureren Energien ist.

    Ein Vergleich des auf Grundlage der EnEV (also unter Zugrundelegung standardisierter Randbedingungen) ermittelten Energiebedarfs mit dem tatsächlichen Verbrauchs scheitert oft.
    Wenn Sie wirklich eine Einschätzung wollen, sollten Sie das Gebäude vor Ort analysieren lassen, gegebenenfalls unter Zuziehung einer Blower-Door-Messung und dem Versuch, die tatsächlichen Nutzungsrandbedingungen rechnerisch zu berücksichtigen.
     
  14. Julius

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    Dieses ganze Geeiere um das Energiereisedokument ist in diesem Fall doch völlig für die Katz!
    Entweder du findest weit bessere Gründe für eine Rückabwicklung oder Du findest Dich mit der Hütte ab...

    Die Mühe, mit welcher Du hier dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachzuweisen versuchst, solltest Du besser dazu verwenden, um vorhandene Schwachstellen aufzuspüren und ggf. zu beseitigen.
     
  15. R.B.

    R.B.

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    Eben. Aber vielleicht braucht er erst einen Richter der ihm das erklärt.
     
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